Beschlussvorlage - 0527/2012

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Stadtentwicklungsausschuss erteilt die Zustimmung nach § 14 (2) BauGB

-Ausnahme von der Veränderungssperre- zum Abbruchantrag des ehemaligen Betriebshofes der Stadt Hagen auf dem Grundstück Körnerstraße 54.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung:

 

 

Der Verwaltung liegt folgender Antrag vor:

Abbruch des ehemaligen Betriebshofes der Stadt Hagen auf dem Grundstück Körnerstraße 54

Gemarkung Hagen, Flur 43, Flurstück 80.

 

Das Vorhaben war unter dem Aktenzeichen 1/63/D/0019/12 Gegenstand der Baugesuchskonferenz vom 24.5.12.

 

Zum Planungsrecht:

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der  eingeleiteten 1. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 6/86 Volmeaue Teil II. (Beschluss vom 10.6.10) und der Veränderungssperre vom 16.6.11 (Rechtskraft seit dem 21.6.11).

 

In der o.g. Baugesuchskonferenz wurde dem Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt.  Eine Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 (2) BauGB ist somit erforderlich.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez.

 

Dr. Bleicher

 

Beigeordneter

 

 

 

 

 

 

 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

20.06.2012 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

Erweitern

26.06.2012 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen