Beschlussvorlage - 0527/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Abbruch des ehemaligen Betriebshofes der Stadt Hagen auf dem Grundstück Körnerstraße 54Hier: Zustimmung nach § 14 (2) BauGB -Ausnahme von der Veränderungssperre-
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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20.06.2012
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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26.06.2012
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Sachverhalt
Begründung:
Der Verwaltung liegt folgender Antrag vor:
Abbruch des ehemaligen Betriebshofes der Stadt Hagen auf dem Grundstück Körnerstraße 54
Gemarkung Hagen, Flur 43, Flurstück 80.
Das Vorhaben war unter dem Aktenzeichen 1/63/D/0019/12 Gegenstand der Baugesuchskonferenz vom 24.5.12.
Zum Planungsrecht:
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der eingeleiteten 1. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 6/86 Volmeaue Teil II. (Beschluss vom 10.6.10) und der Veränderungssperre vom 16.6.11 (Rechtskraft seit dem 21.6.11).
In der o.g. Baugesuchskonferenz wurde dem Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt. Eine Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 (2) BauGB ist somit erforderlich.
