Beschlussvorlage - 0544/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Beteiligung der Stadt Hagen am EU-Wettbewerb "Grüne Hauptstadt Europas / European Green Capital 2015"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Uwe Wiemann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
14.06.2012
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Stadtentwicklungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Umweltausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
27.06.2012
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
28.06.2012
|
Beschlussvorschlag
Der Rat
1. beschließt die Beteiligung der Stadt Hagen am EU-Wettbewerb Grüne Hauptstadt Europas / European Green Capital 2015 im Rahmen einer gemeinsamen Bewerbung der Metropole Ruhr. Die Beteiligung erfolgt über die gesondert zu beschließende Mitgliedschaft im Zweckverband Grüne Hauptstadt Ruhr. Ein Austritt der Stadt Hagen aus dem Zweckverband muss grundsätzlich möglich sein. Entweder entfällt das 2/3-Quorum in der Satzung oder die beitretenden Kommunen verpflichten sich parallel, durch entsprechendes Stimmverhalten jeder Kommune bis zu einem zu definierenden Zeitpunkt den Austritt zu ermöglichen. In diesem Falle ist - sofern erforderlich - ein angemessener wirtschaftlicher Ausgleich vorzusehen.
2. nimmt die Teilnahme der Stadt [ .] am EU-Wettbewerb Grüne Hauptstadt Europas / European Green Capital 2015 als Bannerträgerstadt zur Kenntnis.
Die Stadt Hagen wird die Teilnahme der Stadt [ .] an diesem Wettbewerb unterstützen,
3. sollte Frankfurt am Main den Titel für das Jahr 2014 gewinnen, beteiligt sich die Stadt Hagen über den Zweckverband Grüne Hauptstadt Ruhr an dem Wettbewerb für das Jahr 2016. Gleiches gilt für die Beteiligung der Stadt [ .] im Rahmen der Bannerträgervariante.
4. Finanzielle Verpflichtungen, die wesentlich über den bisher benannten Rahmen für die Jahre 2012 und 2013 hinausgehen, dürfen nur nach Zustimmung aller Mitglieder begründet werden.
Sachverhalt
Begründung
I. Sachverhaltsdarstellung
Zu den Überlegungen für eine gemeinsame Bewerbung der Metropole Ruhr um die EU-Auszeichnung Grüne Hauptstadt Europas / European Green Capital für das Jahr 2015 ist erstmalig im (März) 2011 berichtet worden.
Das Ergebnis der weiteren Vorbereitungen und der aktuelle Sachstand sind ausführlich in der Vorlage Nr. 0174/2012 dargestellt, die am 26.904.2012 im Rat der Stadt Hagen behandelt wurde. Inhalte und Perspektiven der Bewerbung ergeben sich insbesondere aus dem dieser Vorlage beigefügten Memorandum.
Die Bewerbung zur Grünen Hauptstadt Europas ist eine neue Kultur der Kooperation in der Metropole Ruhr. Nach der Dekade der Internationalen Bauausstellung sowie der Kulturhauptstadt Europas zeigt diese weitere Zusammenarbeit den Willen, sich auf gemeinsame Ziele im Rahmen einer dialogorientierten Vereinbarungskultur zu verständigen. Die Schärfung des ökologischen Profils wird ein wichtiger Schlüssel für den Erfolg des wirtschaftlichen Strukturwandels in der Metropole Ruhr sein.
Die Veranstaltungen der Kulturhauptstadt (z.B. Schachtzeichen oder Still-Leben A40) haben neue und unerwartete Bilder transportiert und die Wahrnehmung der Region national wie international nachhaltig verändert. Diese gilt es, auch auf die Lebens- und Umweltqualität zu erweitern und zu entwickeln.
Die Einzigartigkeit der polyzentralen Metropole Ruhr mit ihrer relativ geringen städtebaulichen Dichte und ihrer hohen Freiraumqualität ist ein Alleinstellungsmerkmal im Vergleich zu anderen Ballungsräumen in Europa (z.B. Paris oder London).
Die Region stellt sich auf dieser bestehenden stadtstrukturellen Basis auch den neuen Herausforderungen der Zukunft auf den Gebieten der Energiewende, des Klimawandels und der Mobilität. Sie orientiert sich dabei an zeitgemäßen Lebensbedürfnissen einer sich demografisch wandelnden Gesellschaft. Die Metropole Ruhr ist sozusagen Ort und Bühne für diese Wandlungs- und Anpassungsprozesse. Hier können Lösungswege aufgezeigt werden, die auf andere Räume in Europa übertragbar sind.
Der besondere Stellenwert der Thematik wird auch dadurch deutlich, dass die Bewerbung als eines von drei Gemeinschaftsprojekten der Metropole Ruhr als Beitrag zum Wettbewerb Kooperation Ruhr des Initiativkreises Ruhr eingereicht worden ist.
Die Bewerbungsphase für das Jahr 2015 beginnt am 15.06.2012 mit der Veröffentlichung der Ausschreibungskriterien der Europäischen Union. Innerhalb einer
Bearbeitungszeit von voraussichtlich vier Monaten bis zum 15.10.2012 ist die Bewerbung zur Grünen Hauptstadt Europas einzureichen.
Im April 2013 verkündet die Jury in Brüssel die 3 bis 4 Finalistenstädte. Die ausgewählten Finalisten müssen innerhalb eines Monats bis Mai 2013 eine endgültige
Präsentation in Brüssel vorstellen. Im Juni 2013 entscheidet die Jury über die Stadt, die 2015 Grüne Hauptstadt Europas sein wird.
Erst im Fall des Titelgewinns würden ab diesem Zeitpunkt die konkreten Planungen zur Durchführung dieses Ereignisses im Jahre 2015 beginnen.
Nach intensivem Austausch mit der EU-Kommission ist ein Modell entwickelt worden, das nach eingeholter juristischer Beratung als einziges die favorisierte Form der gemeinsamen Bewerbung der Metropole Ruhr ermöglicht. (Anlage 1 Schreiben an EU-Generaldirektor Falkenberg vom 18.04.2012). Dazu notwendig ist die Gründung eines Zweckverbandes. In ähnlicher Form ist seinerzeit auch die gemeinsame Bewerbung der weiteren Region Rhein-Ruhr für die Olympischen Spiele 2012 durchgeführt worden. Angelehnt an dieses Modell würde im Falle des Titelgewinns eine Gesellschaft gegründet, die das operative Geschäft durchführt.
Im Gespräch am 11.05.2012 mit Herr Karl Falkenberg wurde die formale Zulässigkeit einer Bewerbung der Metropole Ruhr über die Gründung eines Zweckverbandes intensiv besprochen. Aus der Sicht der EU - Kommission sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
· zeitlich unbefristeter Zweckverband,
· nachhaltige und dauerhafte Befassung mit den 12 Themen der EU - Bewerbung im Zweckverband,
· zukünftige Weiterentwicklung der Wettbewerbsergebnisse zu einem "Umweltleitbild" der Städte und Kreise im Zweckverband,
· Die Zusammensetzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes soll die politischen Verhältnisse in den Räten und Kreistagen möglichst 1: 1 widerspiegeln (vgl. der Verbandsversammlung des RVR ).
Es wurde vereinbart, weitergehende Unterlagen, wie z.B. den Entwurf der Zweckverbandssatzung, der Rats-/ Kreistagsdrucksache zur Beteiligung der Metropole Ruhr am EU - Wettbewerb sowie die Beschreibung der Zuständigkeiten des Zweckverbandes, der EU-Kommission bis zum 25.05.2012 vorzulegen (s. Anlage 2 Schreiben an EU-Generaldirektor Falkenberg vom 25.05.2012).
Herr Falkenberg sagte eine Prüfung und verbindliche, schriftliche Rückäußerung zur Zulässigkeit der Bewerbung der Metropole Ruhr bis Anfang Juli 2012 zu.
Um parallel die notwendigen Schritte zur Gründung des Zweckverbandes rechtzeitig zur Bewerbungsfrist abschließen zu können, sind gleichlautende Beschlüsse zur
Teilnahme am Wettbewerb bis Anfang Juli 2012 in allen Städten und Kreisen zu fassen.
Zu den Inhalten der Bewerbung und den notwendigen Arbeiten sind zwei Aspekte zu den bereits vorgelegten Drucksachen zu ergänzen bzw. zu betonen.
Zum einen haben die Beiträge zum Memorandum und die Reaktionen darauf deutlich gemacht, dass die Befassung mit dem Thema nicht nur für die Themenfelder des EU-Wettbewerbs von Bedeutung ist. Wie beispielsweise die Reaktion aus dem Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr vom 20.04.2012 (Anlage 3 Schreiben Wirtschaftsminister Voigtsberger) zeigt, wird auch von dort die Zielperspektive für die Region unabhängig von der Bewerbung gesehen.
Die weiter angesprochenen Themenfelder werden insbesondere bei den Bestrebungen eine Rolle spielen, die Region als Schwerpunkt der Klima-Expo als Landesprojekt in Nordrhein-Westfalen zu platzieren. Die Oberbürgermeister und Landräte werden vor diesem Hintergrund auch auf die neue Landesregierung zugehen.
Zum anderen werden auch die Erkenntnisse aus der komplexen Datensammlung nicht nur auf den Wettbewerb beschränkt sein. Vielmehr können sie die Grundlage bilden für sinnvolle Darstellungen wie einen Umweltatlas o.ä. sowohl als Momentaufnahme als auch strategisches Instrument in fortgeführter Form.
Zur Auswertung und Aufbereitung der Datenerhebung konnte mit Hilfe externer Förderung bereits das renommierte Wuppertal Institut gewonnen werden.
Die aktuelle Ausschreibung der EU für das Jahr 2014 hat inzwischen die erste Phase der grundsätzlichen Auswahl hinter sich. Dabei konnte sich drei Städte durchsetzen: Kopenhagen, Bristol und Frankfurt. Sollte Frankfurt für das Jahr 2014 ausgewählt werden, hat dies sicherlich Einfluss auch auf die Bewerbung der Metropole Ruhr für das Jahr 2015. Die Entscheidung wird spätestens bei der Preisverleihung am 29.06.2012 bekannt.
Sollte die EU-Kommission im Juli 2012 die Bewerbung der Metropole Ruhr für nicht zulässig erklären, wird das Modell einer Bannerträgerstadt [ ] als zweite Lösung favorisiert.
Im Vergleich zur Metropolbewerbung wird dann der Fokus im Rahmen des Wettbewerbs mehr auf der Bannerträgerstadt selbst liegen, aber zusätzlich auch auf den Verflechtungen mit der Region.
Dies belegen bereits die aktuellen Bewerbungen der Stadt Frankfurt/Main für das Jahr 2014 (Finalist 2014), als auch das Konzept der erfolgreichen Bewerbung der Stadt Nantes im Jahr 2013.
Mit der erstmaligen Beteiligung einer Bannerträgerstadt aus der Metropole Ruhr an diesem europäischen Bewerbungsformat begründet sich auch die Hoffnung, in den Folgejahren die Zulässigkeit einer Metropolbewerbung zu erreichen.
Als Bannerträgerstädte kommen aufgrund ihrer Einwohnerzahl ( > 200.000 Einwohner) die Städte Bochum, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen und Oberhausen in Betracht.
Ein Kernteam aus Mitarbeitern/-innen der Städte Bochum, Dortmund und Essen und des RVR arbeitet seit 2010 verstärkt an der inhaltlichen Vorbereitung der Bewerbung. Als Ergebnis dieser intensiven, fast 2 jährigen Zusammenarbeit sind die entsprechenden Informationen und Daten zu den 12 EU-Kriterien in diesen Städten in fortgeschrittener Form bereits vorhanden.
Die drei Städte haben bei der Fragestellung, wer bei der Entscheidung einer internationalen Jury im Frühjahr 2013 die größten Chancen hätte, ihre fachlichen Stärken und Schwächen, aber auch Chancen im Hinblick auf dieses Bewerbungsformat miteinander verglichen. Festzustellen ist, dass das inhaltliche Leistungsniveau in allen drei Städten auf einem vergleichbar hohen Standard mit unterschiedlichen Stärken und Schwächen für die Bewerbung vorhanden ist.
Unterschiede sind je nach EU-Kriterium vorhanden, in der Gesamtabwägung können leichte Vorteile für die Stadt [ ] im Sinne eines möglichen Erfolges in Brüssel ausgemacht werden.
Hierbei handelt es sich nicht um eine qualifizierte Jurybewertung, sondern um eine Selbsteinschätzung der drei Städte gemeinsam mit dem RVR.
Zu betonen ist, dass Mehrfachbewerbungen in den Folgejahren 2016 ff sowohl für Städte (> 200.000 Einwohner) als auch für eine Metropolbewerbung (falls zulässig) möglich sind, so dass die Chance besteht, über die nächsten Jahre auch im Hinblick auf die Vorbereitung einer Klima-Expo in der Metropole Ruhr im Jahre 2020, dieses Thema nachhaltig und auf Dauer zu besetzen.
Die interkommunale Zusammenarbeit der Mitarbeiter/-innen aus den Städten Bochum, Dortmund, Essen und des RVR soll unabhängig von der Auswahl der Bannerträgerschaft im Hinblick auf die Qualitätssicherung des Prozesses, insbesondere in Bezug auf die Verknüpfung von Bannerträgerstadtdaten und Regionaldaten, fortgesetzt und verstetigt werden.
II. Kosten / Finanzierung
Sachkosten:
Im Jahr 2012 sind für die Fortsetzung der Arbeiten und die Erstellung der formalen Bewerbung Sachkosten von rd. 30.000 kalkuliert worden.
Falls in 2013 die Finalrunde erreicht werden sollte, ist mit Sachkosten von etwa 100.000 zu rechnen
Personalkosten:
Es entstehen keine Kosten durch zusätzliches Personal.
Die vorbereitenden Arbeiten werden bis Juni 2012 wie bisher durch ein Kernteam mit 5 Personen aus bestehendem Personal erbracht (Städte Bochum, Dortmund, Essen, Bottrop, RVR).
Während der Bewerbungsphase von Juni bis Oktober 2012 soll dieses Kernteam auf max. 10 Personen aus bestehendem Personal der Städte durch Intensivierung bei den bisher Beteiligten aufgestockt werden.
Die entstehenden Kosten sollen durch den zu gründenden Zweckverband über eine von den Verbandsmitgliedern zu erhebende Umlage im Verhältnis der Einwohnerzahlen der Verbandsmitglieder gedeckt werden. Für die Stadt Hagen ergeben sich danach voraussichtlich folgende Belastungen:
1098,16 im Jahr 2012
3660,54 im Jahr 2013.
Die Details zur Berechnung sind in der gesonderten Vorlage zur Verabschiedung der Zweckverbandssatzung ausgewiesen.
Aus Frankfurt als Finalistenstadt für den Wettbewerb 2014 ist bekannt, dass im Vorfeld weder in der Bewerbung noch in der Finalrunde in Brüssel eine Aussage zu dem geplanten Budget erforderlich ist. Insofern sind weder derzeit noch im weiteren Verfahren finanzielle Verpflichtungen einzugehen; auch für den Fall des Titelgewinns besteht Gestaltungsfreiheit in Abhängigkeit von den finanziellen Möglichkeiten, was das Programm angeht.
Für eine Bezifferung der voraussichtlichen Kosten können die Erfahrungen Hamburgs aus dem Jahr 2011 herangezogen werden. Hier lagen die Gesamtkosten bei 9,8 Mio. (7,6 Mio. öffentliche Mittel; 2,2 Mio. Sponsoring).
Ein analoges Rechenmodell könnte so aussehen:
Gesamtkosten: 10,0 Mio.
Sponsoringanteil: 2,5 Mio.
Eigenanteil Städte/Kreise 7,5 Mio.
Diese Kosten aus Hamburg für das Jahr 2011 sind keine Pflicht, nur eine Orientierung. Letztlich wären die Gestaltung des Programms und damit auch der Kostenumfang an das dann bereitstehende Budget anzupassen.
Zu berücksichtigen ist dabei auch, dass unter der Dachmarke Grüne Hauptstadt Europas auch Projekte gebündelt werden können, die bereits zum Teil aus bestehenden Förderprogrammen wie Ziel 2 und Städtebauförderungsmitteln sowie weiteren Landes- und Bundesmitteln bewilligt oder geplant sind.
Als Beispiele für die Stadt Hagen können aus derzeitiger Sicht genannt werden:
· Dynamische Verkehrslenkung
· Elektromobilität in Hagen
· Geopfad Ruhrgebiet.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
144,7 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
146,8 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
48,5 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
387,7 kB
|
