Beschlussvorlage - 0533/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die in der Nachweisung (Anlage) einzeln aufgeführten außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen werden zur Kenntnis genommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Kenntnisnahme der in der Anlage aufgeführten außerplanmäßigen Bereitstellungen  für 2010 und 2011.

 

Begründung

 

Bei den Nachbewilligungen handelt es sich um außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen für 2010 und 2011, die nach § 83 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und der Zuständigkeitsregelung vom Stadtkämmerer ohne vorherige Zustimmung durch den Rat verfügt worden sind.

Der außerplanmäßige Bedarf wird entsprechend der gesetzlichen Regelung durch Einsparungen und Mehrerträge/-einzahlungen (jeweils abweichend von den Ansätzen des Haushaltsplanes 2010 und 2011) gedeckt.

Im Bereich der investiven Finanzrechnung waren für das Haushaltsjahr 2010 und 2011 keine außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen erforderlich.

Die Mittelbereitstellungen bilden den aktuellen Stand ab. Durch Jahresabschlussarbeiten der Jahre 2010 und 2011 kann es noch zu weiteren außerplanmäßigen Bedarfen kommen. Darüber wird dem Rat gesondert im Rahmen der Vorlage der Jahresabschlüsse Kenntnis gegeben.

Die Verwaltung bittet, die in der Nachweisung aufgeführten außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 Abs. 2 Satz 1, 2. Halbsatz GO NRW zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez.

gez.

Jörg Dehm

Oberbürgermeister

Christoph Gerbersmann

Stadtkämmerer

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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14.06.2012 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

28.06.2012 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen