Beschlussvorlage - 0196/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung von 10 Doppelhäusern auf dem Grundstück Krambergstraße 5hier: Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB i.V.m. § 34 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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05.04.2005
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Entscheidung
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13.04.2005
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Sachverhalt
Der Verwaltung liegt ein Antrag auf
Vorbescheid zur Errichtung von 10 Doppelhäusern auf dem Grundstück
Krambergstraße 5 vor. Die genaue Fragestellung lautet: Ist eine Bebauung mit
Doppelhäusern in 2-geschossiger Bauweise bau- und planungsrechtlich zulässig?
Jetzige Situation:
Auf dem Grundstück Krambergstraße 5,
Gemarkung Boele, Flur 4, Flurstücke 58,59, 519, 534 und 536 befindet sich z.Z. eine Maschinenfabrik,
Bürogebäude und mehrere Garagenbauten. Auf dem Flurstück 503 steht das zur
Firma gehörende private Wohnhaus. (nicht Gegenstand der Anfrage)
Die Produktion auf dem o.g. Grundstück soll eingestellt werden, das
Grundstück einer neuen Nutzung zugeführt werden.
Die Krambergstraße ist in diesem
Bereich überwiegend geprägt durch Wohnbebauung
(2-geschossig) sowie von sozialen
Einrichtungen wie Kindergärten.
Planungsrechtlliche Situation:
Im Flächennutzungsplan der Stadt ist
das Grundstück als Wohnbaufläche dargstellt.
Ein rechtskräftiger Bebauungsplan für
diesen Bereich ist nicht vorhanden.
Eine planungsrechtliche Beurteilung
erfolgt somit nach § 34 BauGB i.S. WA (allgemeines Wohngebiet).
Es wird vorgeschlagen, das
Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB i.V.m.
§ 34 BauGB zu erteilen.
Die geplante Bebauung fügt sich nach
Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die
überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die
Erschließung ist gesichert.
Geplant sind 4 Doppelhäuser entlang
der Krambergstraße, 4 Doppelhäuser in der sogenannten zweiten Reihe
(erschlossen über eine Stichstraße westlich des Gebäudes Krambergstraße3) und
zwei weiteren Doppelhäusern im Hintergelände. Desweiteren erschließt die
Stichstraße auch das Wohngebäude auf dem Flurstück 503.
Die im Lageplan dargestellte
zusätzliche Erschließungsfläche entlang der Krambergstraße kann entfallen, so
daß die Erschließung der 4 Doppelhäuser direkt von der Krambergstraße aus
erfolgt. Besucherstellplätze in diesem neuen Quartier sind direkt noch dort
anzulegen.
Da eventuell noch Altlasten auf dem
Grundstück vermutet werden, ist ein Altlastengutachten erforderlich.
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