Beschlussvorlage - 0461/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Linienverkehr und ÖPNV-Erschließung Holthausen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Hans-Dieter Schumacher
- Beteiligt:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung; FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Entscheidung
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06.06.2012
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Beschlussvorschlag
1. Nach der Sanierung der Holthauser Straße werden alle Holthausen erschließenden Buslinien in Fahrtrichtung Hagen dauerhaft über die Holthauser Straße geführt.
2. Bei der anstehenden Straßenerneuerungsmaßnahme Holthauser Straße sind entsprechende Haltestelleneinrichtungen einzuplanen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Ab dem Sommerfahrplan 2012 wird die Linie 518 aus der Ortslage Holthausen herausgenommen und über die Landesstraße Zur Hünenpforte geführt. Nach Abschluss der geplanten Fahrbahnsanierung der Holthauser Straße soll der Linieverkehr aus Verkehrssicherheitsgründen wieder in die Ortslage zurückverlegt werden.
Begründung
Vorlauf
1995 wurde wegen eines tödlichen Unfalls beim Überqueren der L 693 in Höhe der Haltestelle Alte Dorfschule / Pfarrweg (früher: Friedhof) der Linienverkehr in Fahrtrichtung Hagen von der L 693 (Zur Hünenporte) in die Ortslage Holthausen (Holthauser Straße) verlegt.
Aktuelle (ÖPNV-)Erschließungssituation Holthausen.
Linien:
518 (Gelenkbus) und
534 (Standardbus) im Tagesverkehr bzw.
NE 2 (Gelenkbus) im Spätverkehr
Haltestellen
FR Hagen
· (Zur Hünenpforte / B 7 Hohenlimburger Straße);
in der Holthauser Straße
· Weißensteinstraße
· Holthausen
· Alte Dorfschule
FR Hohenlimburg
· Alte Dorfschule
· Holthausen (beide L 693 Zur Hünenpforte)
und
· (Zur Hünenpforte / B 7 Hohenlimburger Straße)
Die Holthauser Straße ist grundsätzlich wegen des vorhandenen Straßenquerschnitts nur mit eingeschränkter Geschwindigkeit befahrbar. Außerdem ist der Straßenzustand inzwischen so schlecht, dass aus der Sicht der Hagener Straßenbahn ein Befahren mit Gelenkbussen nicht mehr vertretbar ist.
Da die Überquerung der L 693 an der Haltestelle Alte Dorfschule / Pfarrweg für die FR Hagen durch den Bau einer auch ausreichend beleuchteten Überschreithilfe und durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 km/h mit Überwachungsanlage hinreichend gesichert wurde, wird die Hagener Straßenbahn zum Fahrplanwechsel Sommer 2012 ab 10.06.2012 die Linie 518 und Nachtexpress-Linie NE 2 (Gelenkbusse) aus der Holthauser Straße in die L 693 Zur Hünenpforte zurückverlegen. Die Linie 534 verbleibt (zunächst) in der Holthauser Straße.
In der Konsequenz bedeutet dies für Holthausen den Verzicht auf zwei Haltestellen (Linie 518, FR Hagen), da es für die innerörtlichen Haltestellen Weißensteinstraße und Holthausen auf der Landesstraße keine Entsprechung gibt.
Abstimmung über eine zweite Haltestelle an der L 693 FR Hagen
In der Vergangenheit wurden mehrfach Versuche unternommen, auf der Landesstraße / Zur Hünenpforte in FR Hagen weitere Haltestellen einzurichten (die Gegenhaltestelle Holthausen wurde aus Verkehrssicherheitsgründen ebenfalls aufgegeben), so z. B. östlich der Einmündung Weißensteinstraße in die L 693. Alle Versuche sind am erklärten Widerstand des Landesbetriebs als zuständigem Baulastträger gescheitert (zuletzt in 2005).
Am 14.05.2012 wurden bei einem Ortstermin mit Vertretern aller zuständigen Stellen (Landesbetrieb, Hagener Straßenbahn, Stadt) das hohe Gefahrenpotenzial für Fußgänger und ÖPNV-Fahrgäste bei einer Querung der L 663 bestätigt. Da auch eine weitere Geschwindigkeitsreduzierung auf einer Landesstraße vom Straßenbaulastträger abgelehnt wird, bestehen nach wie vor die mehrfach vorgetragenen Sicherheitsbedenken des Landesbetriebs. Auch die Rückverlegung der Linie 518 ab Sommerfahrplan 2012 mit Anfahrt der Haltestelle Alte Dorfschule wird nur als vorübergehende Lösung toleriert, bis der Holthauser Straße wieder hergestellt ist.
Bewertung der Erschließungsqualität Holthausen bei Rückverlegung Linie 518
Bei einem Verbleib der Linie 534 (keine Direktverbindung zur Innenstadt!) in der Holthauser Straße blieben die Anforderungen des Nahverkehrsplans bezüglich der Erschließungsqualität für Holthausen (tagsüber 300 m Luftlinie zur Haltestelle, Halbstundentakt) bis auf Randbereiche (Klippchen) weiter erfüllt. Umgekehrt kann die Fahrzeit der rückverlegten Linie 518 auf der Relation Hohenlimburg Hagen/Mitte um ca. 3 Min. verkürzt werden
Auswertung Ein- / Aussteigerzahlen Linie 518
Eine Zählung der täglichen (Mo-Fr) Ein- und Aussteiger der Linie 518 in FR Hagen ergab bei 32 Zählfahrten ein leichtes Übergewicht (der Einsteiger) an der Haltestelle Alte Dorfschule von 26 gegenüber 19 bzw. 16 Fahrgästen an den Haltestellen Weißensteinstraße und Holthausen (die Zahl der Aussteiger ist bedeutungslos).
Betroffen von einer Rückverlegung wären danach statistisch ca. 35 Fahrgäste, die längere Wege im Schnitt je 400 m Luftlinie zur Haltestelle in Kauf nehmen müssten (alternativ: Hünenpforte oder Alte Dorfschule).
Zeitliche Abfolge geplanter Maßnahmen
1. Rückverlegung der Linie 518 in die Landesstraße mit einzigem Halt FR Hagen Alte Dorfschule bereits zum Fahrplanwechsel Sommer 2012 (10.06.);
2. Instandsetzung der Holthauser Straße, Rückverlegung auch der Linie 534 während der Bauphase (2013) zur Landesstraße mit (abgesehen von der Haltestelle Zur Hünenpforte / B 7) nur einem Halt im Bereich Holthausen (Alte Dorfschule). Die erforderlichen Haushaltsmittel für diese nach dem kommunalen Abgabegesetz (KAG) zu finanzierenden Maßnahme sind für den Doppelhaushalt 2012 / 2013 angemeldet. Vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts durch die Aufsichtsbehörde kann mit den Baumaßnahmen zur Wiederherstellung der Holthauser Straße Anfang 2013 begonnen werden. Die erforderlichen Planungen wurden bereits an ein Ingenieur-Büro vergeben. Die Konkretisierung der Planungsziele (Berücksichtigung von insgesamt drei Haltestellen) ist nach Beschluss (s. o.) noch vorzunehmen.
danach:
3. Erneute Verlegung beider Linien in die Holthauser Straße nach Abschluss der Baumaßnahmen;
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
X | Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
| Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
konsumtive Maßnahme | |
| investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
| Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
1. Konsumtive Maßnahme
Teilplan: |
| Bezeichnung: |
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Produkt: |
| Bezeichnung: |
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Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | Lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Ertrag (-) |
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Aufwand (+) |
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Eigenanteil |
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Kurzbegründung: | |
| Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
2. Investive Maßnahme
Teilplan: |
| Bezeichnung: |
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Finanzstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Finanzpos. | Gesamt | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Einzahlung(-) |
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Auszahlung (+) |
| | | | | |
Eigenanteil |
| | | | | |
Kurzbegründung: | |
| Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
3. Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
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Passiva:
(Bitte eintragen)
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4. Folgekosten:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil | |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr | |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | |
e) personelle Folgekosten je Jahr | |
Zwischensumme | |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | |
5. Auswirkungen auf den Stellenplan
Stellen-/Personalbedarf:
(Anzahl) | Stelle (n) nach BVL-Gruppe | (Gruppe) | sind im Stellenplan | (Jahr) | einzurichten. |
(Anzahl) | üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe | (Gruppe) | sind befristet bis: | (Datum) | anzuerkennen. |
gez. | gez. |
(Name OB oder Beigeordneter inkl. Funktion) | (Name Beigeordneter inkl. Funktion) |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Stadtkämmerer |
