Beschlussvorlage - 0461/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.      Nach der Sanierung der Holthauser Straße werden alle Holthausen erschließenden Buslinien in Fahrtrichtung Hagen dauerhaft über die Holthauser Straße geführt.

 

2.      Bei der anstehenden Straßenerneuerungsmaßnahme Holthauser Straße sind entsprechende Haltestelleneinrichtungen einzuplanen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Ab dem Sommerfahrplan 2012 wird die Linie 518 aus der Ortslage Holthausen herausgenommen und über die Landesstraße „Zur Hünenpforte“ geführt. Nach Abschluss der geplanten Fahrbahnsanierung der Holthauser Straße soll der Linieverkehr aus Verkehrssicherheitsgründen wieder in die Ortslage zurückverlegt werden.

 

 

Begründung

 

Vorlauf

 

1995 wurde wegen eines tödlichen Unfalls beim Überqueren der L 693 in Höhe der Haltestelle „Alte Dorfschule“ / Pfarrweg (früher: „Friedhof“) der Linienverkehr in Fahrtrichtung Hagen von der L 693 (Zur Hünenporte) in die Ortslage Holthausen (Holthauser Straße) verlegt.

 

Aktuelle (ÖPNV-)Erschließungssituation Holthausen.

 

Linien:

 

518   (Gelenkbus) und

534   (Standardbus) im Tagesverkehr bzw.

NE 2 (Gelenkbus) im Spätverkehr

 

Haltestellen

 

FR Hagen

·         (Zur Hünenpforte / B 7 – Hohenlimburger Straße);

in der Holthauser Straße

·         Weißensteinstraße

·         Holthausen

·         Alte Dorfschule

 

FR Hohenlimburg

·         Alte Dorfschule

·         Holthausen (beide L 693 – Zur Hünenpforte)

und

·         (Zur Hünenpforte / B 7 – Hohenlimburger Straße)

 

Die Holthauser Straße ist grundsätzlich wegen des vorhandenen Straßenquerschnitts nur mit eingeschränkter Geschwindigkeit befahrbar. Außerdem ist der Straßenzustand inzwischen so schlecht, dass aus der Sicht der Hagener Straßenbahn ein Befahren mit Gelenkbussen nicht mehr vertretbar ist.

 

Da die Überquerung der L 693 an der Haltestelle „Alte Dorfschule“ / Pfarrweg für die FR Hagen durch den Bau einer auch ausreichend beleuchteten Überschreithilfe und durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 km/h mit Überwachungsanlage hinreichend gesichert wurde, wird die Hagener Straßenbahn zum Fahrplanwechsel Sommer 2012 ab 10.06.2012 die Linie 518 und Nachtexpress-Linie NE 2 (Gelenkbusse) aus der Holthauser Straße in die L 693 – Zur Hünenpforte – zurückverlegen. Die Linie 534 verbleibt (zunächst) in der Holthauser Straße.

 

In der Konsequenz bedeutet dies für Holthausen den Verzicht auf zwei Haltestellen (Linie 518, FR Hagen), da es für die innerörtlichen Haltestellen „Weißensteinstraße“ und „Holthausen“ auf der Landesstraße keine Entsprechung gibt.

 

Abstimmung über eine zweite Haltestelle an der L 693 FR Hagen

 

In der Vergangenheit wurden mehrfach Versuche unternommen, auf der Landesstraße / Zur Hünenpforte in FR Hagen weitere Haltestellen einzurichten (die Gegenhaltestelle „Holthausen“ wurde aus Verkehrssicherheitsgründen ebenfalls aufgegeben), so z. B. östlich der Einmündung Weißensteinstraße in die L 693. Alle Versuche sind am erklärten Widerstand des Landesbetriebs als zuständigem Baulastträger gescheitert (zuletzt in 2005).

 

Am 14.05.2012 wurden bei einem Ortstermin mit Vertretern aller zuständigen Stellen (Landesbetrieb, Hagener Straßenbahn, Stadt) das hohe Gefahrenpotenzial für Fußgänger und ÖPNV-Fahrgäste bei einer Querung der L 663 bestätigt. Da auch eine weitere Geschwindigkeitsreduzierung auf einer Landesstraße vom Straßenbaulastträger abgelehnt wird, bestehen nach wie vor die mehrfach vorgetragenen Sicherheitsbedenken des Landesbetriebs. Auch die Rückverlegung der Linie 518 ab Sommerfahrplan 2012 mit Anfahrt der Haltestelle „Alte Dorfschule“ wird nur als vorübergehende Lösung toleriert, bis der Holthauser Straße wieder hergestellt ist.

 

Bewertung der Erschließungsqualität Holthausen bei Rückverlegung Linie 518

 

Bei einem Verbleib der Linie 534 (keine Direktverbindung zur Innenstadt!) in der Holthauser Straße blieben die Anforderungen des Nahverkehrsplans bezüglich der Erschließungsqualität für Holthausen (tagsüber 300 m Luftlinie zur Haltestelle, Halbstundentakt) bis auf Randbereiche (Klippchen) weiter erfüllt. Umgekehrt kann die Fahrzeit der rückverlegten Linie 518 auf der Relation Hohenlimburg – Hagen/Mitte um ca. 3 Min. verkürzt werden

 

Auswertung Ein- / Aussteigerzahlen Linie 518

 

Eine Zählung der täglichen (Mo-Fr) Ein- und Aussteiger der Linie 518 in FR Hagen ergab bei 32 Zählfahrten ein leichtes Übergewicht (der Einsteiger) an der Haltestelle „Alte Dorfschule“ von 26 gegenüber 19 bzw. 16 Fahrgästen an den Haltestellen „Weißensteinstraße“ und „Holthausen“ (die Zahl der Aussteiger ist bedeutungslos).

 

Betroffen von einer Rückverlegung wären danach statistisch ca. 35 Fahrgäste, die längere Wege – im Schnitt je 400 m Luftlinie – zur Haltestelle in Kauf nehmen müssten (alternativ: „Hünenpforte“ oder „Alte Dorfschule“).

 

Zeitliche Abfolge geplanter Maßnahmen

 

1. Rückverlegung der Linie 518 in die Landesstraße mit einzigem Halt FR Hagen „Alte Dorfschule“ bereits zum Fahrplanwechsel Sommer 2012 (10.06.);

 

2. Instandsetzung der Holthauser Straße, Rückverlegung auch der Linie 534 hrend der Bauphase (2013) zur Landesstraße – mit (abgesehen von der Haltestelle „Zur Hünenpforte / B 7) – nur einem Halt im Bereich Holthausen („Alte Dorfschule“). Die erforderlichen Haushaltsmittel für diese nach dem kommunalen Abgabegesetz (KAG) zu finanzierenden Maßnahme sind für den Doppelhaushalt 2012 / 2013 angemeldet. Vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts durch die Aufsichtsbehörde kann mit den Baumaßnahmen zur Wiederherstellung der Holthauser Straße Anfang 2013 begonnen werden. Die erforderlichen Planungen wurden bereits an ein Ingenieur-Büro vergeben. Die Konkretisierung der Planungsziele (Berücksichtigung von insgesamt drei Haltestellen) ist nach Beschluss (s. o.) noch vorzunehmen.

 

danach:

 

3. Erneute Verlegung beider Linien in die Holthauser Straße nach Abschluss der Baumaßnahmen;

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

1.      Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

€

€

€

€

Aufwand (+)

 

€

€

€

€

Eigenanteil

 

€

€

€

€

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

2.      Investive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

 

€

€

€

€

€

Auszahlung (+)

 

€

€

€

€

€

Eigenanteil

 

€

€

€

€

€

 

 

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

3.      Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

4.      Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

€

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

€

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

€

e) personelle Folgekosten je Jahr

€

Zwischensumme

€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

€

 

5.      Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

 

gez.

gez.

(Name OB oder Beigeordneter inkl. Funktion)

(Name Beigeordneter inkl. Funktion)

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Stadtkämmerer

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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06.06.2012 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen