Mitteilung - 0460/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt

Befahrbarkeit Holthauser Straße

Betr. Linien 518 und NE2 aus Richtung Hohenlimburg in Richtung Stadtmitte

Aufgrund des schlechten Fahrbahnzustands der Holthauser Straße werden die Linien 518 und NE2, die i. d. R. mit Gelenkbussen verkehren, auf die zu Holthausen peripher verlaufende L693 verlegt. Da es sich bei der 534 um einen nur zweiachsigen Standardlinienbus handelt, ist ein Verbleib der Linie auf der Holthauser Straße noch gerade vertretbar. Die Erschließungsstandards des Nahverkehrsplans werden somit noch erfüllt.

(s. Vorlage „Linienverkehr und ÖPNV-Erschließung Holthausen)

Baumaßnahme A45

Betr. Linien 522, 525 und 524

Aufgrund der Baumaßnahme der A45 (Neubau der Lennetalbrücke) steht die Haltestelle Gosmann an der aktuellen Stelle nicht mehr zur Verfügung. Somit entfällt auch die Wendemöglichkeit. Die Linie 522 wird demzufolge bis nach Berchum verlängert. Für die Linie 525 entfällt die Stichfahrt zur Wendeschleife an der Haltestelle Gosmann. Die Linie 524 wird darüber hinaus – allerdings erst zum Zeitpunkt des tatsächlichen Baubeginns – von ihrer Endhaltestelle zum Gewerbegebiet Hammacher, Dolomitstraße/Lange Eck – zurückgenommen.

Linienführung über Bahnstraße

Betr. Linien 518, 534, SB71 und NE2

Die An- und Abfahrt der Linien zum und vom Hohenlimburg Bahnhof erfolgen beide über die Bahnstraße und nicht mehr über die Mühlenbergstraße. Aus Stadtmitte kommend wird die Haltestelle „Hohenlimburg-Mitte“ in der Grünrockstraße angefahren (bisher: Stennertstraße).

Aufgrund der räumlichen Nähe zur neuen Haltestelle / ZOB Hohenlimburg Bahnhof entfällt die Haltestelle Marktplatz für alle dort verkehrenden Linien.

Betriebskonzept der Linien NE9, NE91 und NE 92

Die drei Nachtexpress-Linien 9, 91 und 92 werden unter der neuen Linie NE19 zusammengefasst. Die Endhaltestellen in Herdecke „Nacken“ und „Schanze“ werden alternierend unter der neuen Bezeichnung angefahren. An Wochenenden und vor Feiertagen werden zwei weitere Linienfahrten bis nach Dortmund-Kirchhörde eingerichtet.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

1.      Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

€

€

€

€

Aufwand (+)

 

€

€

€

€

Eigenanteil

 

€

€

€

€

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

2.      Investive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

 

€

€

€

€

€

Auszahlung (+)

 

€

€

€

€

€

Eigenanteil

 

€

€

€

€

€

 

 

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

3.      Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

4.      Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

€

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

€

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

€

e) personelle Folgekosten je Jahr

€

Zwischensumme

€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

€

 

5.      Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

 

gez.

gez.

(Name OB oder Beigeordneter inkl. Funktion)

(Name Beigeordneter inkl. Funktion)

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Stadtkämmerer

 

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Beschlüsse

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06.06.2012 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen