Beschlussvorlage - 0464/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der im Wege der Dringlichkeit gefasste Beschluss (Drucksachennummer 0462/2012) bzgl. der Bestellung eines stimmberechtigten Vertreters/ einer stimmberechtigten Vertreterin der Stadt Hagen für die ordentliche Gesellschafterversammlung der ARCADEON/HWW Seminar- und Tagungsbetrieb GmbH und der HWW Immobilienbeteiligungsgesellschaft mbH & Co.KG wird genehmigt.

 

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Entfällt.

 

Begründung

 

In der Gesellschafterversammlung der  ARCADEON/HWW Seminar- und Tagungsbetrieb GmbH und der HWW Immobilienbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG sollen die Organe der Gesellschaft bzgl. des Jahresabschlusses 2011 entlastet werden.

 

Die Gesellschafterversammlung findet am 24.05.2012 um 09.00 Uhr statt. Für die Gesellschafterversammlung muss seitens der Stadt Hagen als Gesellschafter ein stimmberechtigter Vertreter/eine stimmberechtigte Vertreterin benannt werden. Da vor dem 24.05.2012 keine Gremiensitzung mehr stattfindet, in der die entsprechenden Beschlüsse gefasst werden können, ist eine Beschlussfassung im Wege der Dringlichkeit nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW erforderlich gewesen.

 

 

Die Tagesordnung der Gesellschafterversammlung umfasst folgende Punkte:

 

Die ordentliche Gesellschafterversammlung der ARCADEON/HWW Seminar- und Tagungsbetrieb GmbH findet am 24.05.2012, in den Räumen der Gesellschaft statt.

Die Tagesordnung der Gesellschafterversammlung umfasst folgende Punkte:

 

TOP 1 Bericht der Geschäftsführung ARCADEON mit Erläuterung des Jahresabschlusses für das vorangegangene und Informationen zum laufenden Geschäftsjahr

 

TOP 2 Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2011

a)      ARCADEON/HWW Seminar- und Tagungsbetrieb GmbH

b)     HWW Immobilienbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG

c)      Landhotel Halden Immobilien GmbH & Co. KG

Stellungnahme des Beteiligungscontrollings:

à Die Details zum Jahresabschluss 2011 können der Vorlage Drucksachen-Nr.: 0465/2012 entnommen werden, die im nichtöffentlichen Teil behandelt wird. Aus Sicht des Beteiligungscontrollings bestehen gegen die Feststellung des Jahresabschlusses 2011 keine Bedenken.

 

TOP 3 Entlastung der Geschäftsführung

Stellungnahme des Beteiligungscontrollings:

à Aus Sicht des Beteiligungscontrollings bestehen gegen die Entlastung der Geschäftsführung keine Bedenken.

 

TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers für das kommende Geschäftsjahr

à Das Beteiligungscontrolling weist an dieser Stelle darauf hin, dass gemäß Beteiligungsrichtlinie empfohlen wird, den Wirtschaftsprüfer nach fünf Prüfungsjahren zu wechseln.

 

TOP 5 Verschiedenes

 

Für die letzte ordentliche Gesellschafterversammlung der ARCADEON/HWW Seminar- und Tagungsbetrieb GmbH und HWW Immobilienbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG am 14.07.2011 wurde Herr Detlef Reinke als stimmberechtigter Vertreter der Stadt Hagen bestellt.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez.

 

Jörg Dehm, Oberbürgermeister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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24.05.2012 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen