Beschlussvorlage - 0320/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Statusbericht 2011/2012 zu Konzept Ruhr und Wandel als Chance zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung:

·         die enthaltenen kommunalen Projekte in der Stadt Hagen im Rahmen der vorhandenen Beschlusslage weiter zu qualifizieren

·         die Interessen und Erfahrungen der Stadt Hagen in die weitere Diskussion zu regionalen Projekten wie z.B. „Bildungsbericht Ruhr“ und „Gewerbliches Flächenmanagement Ruhr“ einzubringen

·         und die regionalen Aktivitäten zur Mitwirkung bei der Ausgestaltung künftiger Förderlandschaften bei EU, Bund und Land NRW zu unterstützen.

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Die Kooperation der Kommunen und Kreise im Ruhrgebiet unter dem Dach des Konzepts Ruhr wird weiter fortgeführt und strategisch auf die neue Förderperiode der EU ausgerichtet. Gleichzeitig erfolgt die inhaltliche Verzahnung mit der interkommunalen Arbeitsgruppe „Wandel als Chance“, die sich mit den Folgen der Kohlebeschlüsse für die Region beschäftigt. Der im ALLRIS als Anlage verfügbare Statusbericht beschreibt die Aktivitäten in den Jahren 2011 und 2012.

 

 

Begründung

 

Die Metropole Ruhr bereitet sich auf die Neuausrichtung der europäischen Förderlandschaft nach Auslaufen der gegenwärtigen EFRE-Periode und anderer Förderprogramme auf EU-, Bundes- und Landesebene vor. Die regionale Konzeption und lokale Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der laufenden Förderperioden organisiert die Metropole Ruhr seit 2007 im Rahmen von zwei interkommunalen Arbeitsgemeinschaften. Mit dem Statusbericht 2011/2012 legen die beiden interkommunalen Arbeitsgemeinschaften Rechenschaft ab zum

·         Konzept Ruhr – „übergreifende Strategie zur nachhaltigen Stadt- und Regionalentwicklung“ und zum

·         Positionspapier Wandel als Chance – „zur Bewältigung von Folgen der Kohlebeschlüsse“.

Der Statusbericht 2011/2012

·         dokumentiert den Stand der Umsetzung von Projekten in beiden Arbeitsfeldern, 

·         beschreibt konzeptionelle Ansätze für die laufende Dekade,

·         und formuliert erste Ansätze zur Neuausrichtung der Inhalte vor dem Hintergrund einer sich verändernden Förderlandschaft.   

In Analogie zur EU-Strategie „Europa 2020“ haben die Städte und Kreise für den bevorstehenden Diskussionsprozess den Leitbegriff „Ruhr 2020+“ gewählt. 

 

Wesentlicher Bestandteil des Konzepts Ruhr ist eine begleitende – und jährlich aktualisierte – Projektliste zu denjenigen Vorhaben, die aus Sicht der kommunalen Gebietskörperschaften von Bedeutung für die nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung sein sollen. Dazu haben die Kommunen eine klare Priorisierung ihrer eigenen Vorhaben im Hinblick auf Dringlichkeit und Finanzierbarkeit geschaffen.

 

Alle Projekte müssen im Wettbewerb mit anderen Teilregionen des Landes bestehen können. Durch das gemeinsame Handeln in „Konzept Ruhr“ konnten erhebliche Fördermittel trotz der Konkurrenz mit anderen Regionen akquiriert werden. Im Rahmen des Statusberichts 2011/2012 enthält die Projektliste 442 Vorhaben. 77 Projekte wurden bereits abgeschlossen; weitere 193 befinden sich in der Umsetzung, für 172 Vorhaben läuft die konkrete Vorbereitung.

Rund 70 Projekte sind interkommunal angelegt. Mehr als 80 Vorhaben werden durch die Kombination verschiedener Förderprogramme realisiert.

 

In der Stadt Hagen sind insgesamt 9 Vorhaben in der Projektliste enthalten. Davon ist noch kein Projekt abgeschlossen, 2 Projekte befinden sich in der Umsetzung und 7 Projekte werden derzeit vorbereitet (siehe Projektliste im Anhang).

 

Ein Abgleich mit den Vorjahren zeigt, dass die absehbaren öffentlichen Aufwendungen rückläufig sind. Da dies auch den Verzicht auf die Herstellung von Infrastrukturen für private Folgeinvestitionen bedeutet, werden hier für die nächsten Jahre ebenfalls geringere Aufwendungen erwartet. 

Gleichwohl mobilisieren die abgeschlossenen und laufenden Maßnahmen ein öffentliches Investitionsvolumen von rund 2,008 Mrd. € und voraussichtliche private Folgeinvestitionen von rund 6,150 Mrd. €.

Das geschätzte öffentliche Investitionsvolumen der Hagener Projekte liegt bei ca. 16,8 Mio. Euro. Bei den in Vorbereitung befindlichen Hagener Projekten ist die Realisierbarkeit aufgrund der fehlenden kommunalen Eigenmittel derzeit nicht gegeben.

 

Ziel der jährlich fortgeschrieben Positionierung im Rahmen von „Wandel als Chance“ ist es, den Wegfall von bis zu 53.000 Arbeitsplätzen in der Metropole Ruhr und im Kreis Steinfurt durch eine vorausschauende Strategie zu kompensieren und dafür einen Konsens mit den staatlichen Ebenen von Bund, Land und EU zu finden. Dazu gehören drei Handlungsfelder:

·         Fördern + Begleiten (Bildung)

·         Neu nutzen + Entwickeln (Gewerbliche Flächenentwicklung und Vermarktung)

·         Erneuern + Erfinden (Wirtschaftliche Innovation und Forschung).

Im Handlungsfeld Fördern + Begleiten wurde auf Initiative der Kommunen im Auftrag des RVR – mit Unterstützung der Stiftung Mercator – der erste „Bildungsbericht Ruhr“ durch ein wissenschaftliches Konsortium erstellt. Der Bildungsbericht Ruhr wurde am 20. Januar 2012 im Rahmen einer Konferenz der Fachöffentlichkeit vorgestellt. Im Zuge einer Vertiefungsphase sollen bis Jahresmitte die Handlungsempfehlungen und die „Beispiele guter Praxis“ geprüft, verdichtet und schrittweise umgesetzt werden.

Im Kreis Steinfurt wurde ein „Regionales Bildungsnetzwerk“ etabliert, in dem die Aktivitäten im Bereich Schule/Bildung konzentriert werden.

Im Handlungsfeld „Neu Nutzen + Entwickeln“ läuft bei der Wirtschaftsförderung metropoleruhr GmbH mit Unterstützung des Wirtschaftsministeriums das Projekt „Gewerbliches Flächenmanagement Ruhr“. Auf Basis dieses Gesamtbildes sollen bis Ende 2012 Vorschläge zu einem „gewerblichen Flächenmanagement“ entwickelt und zusammen mit den ermittelten Daten in einem „Marktbericht“ veröffentlicht werden. Für die Kohleregion Ibbenbüren wurde eine vergleichbare Darstellung verfügbarer Flächen erstellt.

Einen weiteren Schwerpunkt in diesem Handlungsfeld bildet die Projektgruppe von derzeit 13 Bergbauflächen in 13 Städten der Metropole Ruhr und des Kreises Steinfurt, deren schrittweise Neunutzung von grundlegender Bedeutung für die städtebauliche und wirtschaftliche Entwicklung der Kommunen ist. Die Projektgruppe Bergbauflächen wird aus Sicht der Region ein wichtiger Schwerpunkt für Gespräche mit der Landesregierung nach Fertigstellung des Statusberichts 2011/2012 sein.

 

 

Arbeitsschwerpunkte 2012-2013

 

In der Arbeitsperiode 2012/2013 ergeben sich für die interkommunalen Arbeitsgruppen Konzept Ruhr/ Wandel als Chance die folgenden Arbeitsschwerpunkte:

Künftige Förderstrukturen

·         Einflussnahme auf die Inhalte künftiger Förderprogramme bei EU, Land und Bund durch interkommunal abgestimmte Positionspapiere und gemeinschaftliche Gespräche mit den zuständigen Verwaltungen/ Institutionen

·         In gleicher Weise Einflussnahme auf die Vorstellungen von EU, Bund und Land zur technisch-organisatorischen Abwicklung von Förderprogrammen mit dem Ziel der Verfahrensbeschleunigung und Verwaltungsvereinfachung

·         Entwicklung gezielter Ansätze zur Beschleunigung der Abstimmungsverfahren zwischen Förderressorts und Kommunalaufsicht zur Durchführung wichtiger Infrastrukturmaßnahmen  

Projektbezogene Schwerpunkte

·         Umsetzung der Projektgruppe „Bergbauflächen“ im Dialog mit Land und RAG-Stiftung/ RAG-Konzern

·         Inhaltliche Begleitung der weiteren Umsetzung des Bildungsberichts Ruhr und des Gewerblichen Flächenmanagements Ruhr

·         Vertiefung der Diskussion zu den Schnittstellen von „Stadt-Bildung-Klima“ mit dem Ziel der Schaffung entsprechender Förderstrukturen und der Vorbereitung von Modellprojekten auf kommunaler/interkommunaler Ebene

·         Einbringen der Arbeitsergebnisse in die Vorbereitungen für den Regionalplan Ruhr


 

Anlage 1:Hagener Projektliste im Konzept Ruhr

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

1.      Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

€

€

€

€

Aufwand (+)

 

€

€

€

€

Eigenanteil

 

€

€

€

€

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

2.      Investive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

 

€

€

€

€

€

Auszahlung (+)

 

€

€

€

€

€

Eigenanteil

 

€

€

€

€

€

 

 

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

3.      Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

4.      Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

€

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

€

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

€

e) personelle Folgekosten je Jahr

€

Zwischensumme

€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

€

 

5.      Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

 

gez.

gez.

(Name OB oder Beigeordneter inkl. Funktion)

(Name Beigeordneter inkl. Funktion)

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Stadtkämmerer

 

 

 

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Beschlüsse

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22.05.2012 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen