Beschlussvorlage - 0309/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Bericht des Fachdienstes Bauordnung zur Kenntnis.

 

 

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Dieser Bericht verdeutlicht mit Hilfe von Kennzahlen die derzeitige Leistungsfähigkeit und Arbeitsbelastung des Fachdienstes Bauordnung. Gleichzeitig werden die besonderen Herausforderungen aufgezeigt, denen sich die Untere Bauaufsichtsbehörde und die Untere Denkmalbehörde stellen müssen.

 

Begründung

 

Vorbemerkungen

 

Dieser Jahresbericht ist der erste nach Aufgabe der Selbstständigkeit des Bauordnungsamtes und dessen Überführung in den „Fachbereich für Stadtentwicklung,             -planung und Bauordnung“. Die Zusammenlegung fand rückwirkend zum 01.01.2011 statt. Um weiterhin eine Vergleichbarkeit sicher zu stellen, berücksichtigt dieser Bericht nicht nur den Fachdienst Bauordnung (61/5), welcher die Untere Bauaufsichtsbehörde und die Untere Denkmalbehörde umfasst, sondern auch die Verwaltungsabteilung (61/0), da diese ebenfalls Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde wahrnimmt und vormals in identischer Aufstellung dem Bauordnungsamt zugeordnet war. Der Prozess eines echten Zusammenwachsens der ehemaligen Einheiten 63 und 61 zu einem „neuen FB 61“ wurde begonnen. Um Synergieeffekte zu heben, besteht nun die Chance zur weiteren Optimierung der internen Organisation, der Arbeitsabläufe und letztlich auch der räumlichen Konstellation. Dieser Herausforderung wird sich der neue Fachbereich in der Zukunft stellen, um auch nach außen hin als eine Einheit wahrgenommen werden zu können.

 

Abgesehen von den mit der Zusammenlegung naturgemäß verbundenen abstimmungsbedingten Prozessen war die Arbeit der Bauordnung im Jahr 2011 auf personeller Ebene aber von einer relativen Kontinuität geprägt. Eine Besonderheit war zum Jahresende jedoch der auch monetär bedingte Wechsel eines technischen Sachbearbeiters in die Bauaufsichtsbehörde einer anderen Stadt, was eine nicht kompensierbare Lücke hinterlassen hat, die erst wieder aufgefüllt werden muss. Anders sah es dagegen bei der Arbeitsbelastung aus - hier gab es aufgrund der sehr wechselhaften gesamtwirtschaftlichen Situation sehr sprunghafte Entwicklungen, welche eine langfristige Planung und Organisation der Arbeitsabläufe erschwert oder gar unmöglich macht.

 

Die Wirtschaftskrise trifft den Bausektor schon mindestens seit 2009. Allerdings gibt es immer wieder auch Phasen der Erholung und Stabilisierung. Das Jahr 2011 brachte gegenüber 2010 erstmals seit Jahren wieder einen sogar recht deutlichen Anstieg der Fallzahlen - dies allerdings ausgehend von einem wirklich bescheidenen Niveau. Bei den Genehmigungsverfahren im engeren Sinne (also die Vorgänge, die landläufig als „Baugenehmigung“ bezeichnet werden), gab es ein Plus von etwa 17 %. Nach Rückgängen von 10 % in 2009 und 6 % in 2010 befinden wir uns daher wieder auf einem erfreulichen Erholungskurs.

 

Im Jahresverlauf sah 2011 aber recht uneinheitlich aus. Das sonst typische Jahresanfangstief im 1. Quartal (da üblicherweise zum Jahresende immer viele Bauanträge reinkommen, die dann zum Jahresanfang fehlen) ist in 2011 nicht besonders deutlich gewesen. Dagegen war das sonst übliche Jahresendhoch im 4. Quartal nicht existent. Dies mag wiederum daran liegen, dass in dieser Zeit die allgemeine Wirtschaftslage einen neuen Tiefpunkt in der aktuellen Euro-Krise gefunden hat und sich das Baugeschehen daher zum Jahresende doch wieder etwas abkühlte. Es ist daher verblüffend, wie sich gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge mit einer gewissen Verzögerung auch an den Fallzahlen der Bauaufsichtsbehörde ablesen lassen.

 

Insgesamt hat die mehr oder weniger vorsichtige Erholung dafür gesorgt, dass sich bei den Genehmigungsverfahren insgesamt erstmals seit langer Zeit wieder ein negativer Überhang zwischen den beschiedenen und den eingegangenen Vorgängen abgezeichnet hat, und zwar in Höhe von -1,3 %. Mit anderen Worten: die Bauaufsichtsbehörde ist gut ausgelastet, Reserven gibt es aber nicht. Eine positive Entwicklung ist lediglich die Tatsache, dass (zumindest knapp) bei der Teilmenge der Genehmigungsverfahren im engeren Sinne mehr Vorgänge beschieden werden konnten als eingingen, womit die Rückstände abgearbeitet werden konnten und sich auch die Laufzeiten reduzierten - wenngleich diese Entwicklung ja eben auch der schwierigen wirtschaftlichen Gesamtsituation geschuldet ist. Einer wirklichen Erholung der Bauwirtschaft wäre die Untere Bauaufsichtsbehörde jedoch nicht gewachsen. Dies zeigt sich unter anderem auch daran, dass die Arbeit insgesamt nicht weniger geworden ist, sondern die Anzahl aller Vorgänge insgesamt von 2944 (2010) auf 3195 (2011) angewachsen ist, also um fast 9 %.

 

Überhaupt sind Fallzahlen immer nur ein vages Indiz für den wahren Arbeitsaufwand. Die nicht immer aus der Statistik direkt ablesbare Mehrarbeit ist verknüpft mit dem ordnungsbehördlichen Handeln aufgrund eines zunehmend überalterten und ungepflegten Gebäudebestandes, den gestiegenen Anforderungen an die Rechtssicherheit von Bescheiden und der damit verbundenen Prüftiefe. Aber auch die Anzahl der arbeitsintensiven Klagen hat sich nach Einführung der Bürokratieabbaugesetze auf einem höheren Niveau als zuvor eingependelt. Einzelne Fälle binden enorm viel Arbeitszeit: wird die behördliche Entscheidung nicht akzeptiert, werden parallel und nacheinander Bezirksregierung, VG, OVG, BVG, Petitionsausschuss, Staatsanwalt und Presse eingeschaltet. Währenddessen können dann keine Baugenehmigungen erteilt werden.

 

 

Besondere Entwicklungen

 

Bereits im Halbjahresbericht wurde auf die neuen baurechtlichen Rahmenbedingungen insbesondere zum Jahreswechsel 2010/2011 hingewiesen. Einige dieser Änderungen sind eher redaktioneller Art gewesen. Der Vollständigkeit halber seien diese Entwicklungen hier aber noch einmal stichwortartig genannt:

 

-          Einführung der Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an den Bau und Betrieb von Einrichtungen mit Pflege- und Betreuungsleistungen („Pflegerichtlinie“)

-          Änderung des Nachbarrechtsgesetzes und der BauO NRW (Dämmung an der Grenze)

-          Änderung der Camping- und Wochenendplatzverordnung (CWVO)

-          Änderung der Schulbaurichtlinie (SchulBauR)

 

Darüber hinaus kamen nun zum Jahresende auch noch Änderungen im BauGB und der BauO NRW zum Tragen, um bauliche Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien insbesondere im Außenbereich planungsrechtlich zu vereinfachen und diese in bestimmten Fallkonstellationen sogar bauordnungsrechtlich genehmigungsfrei zu stellen. Ein verschärftes Konfliktpotential könnte sich bei Kleinstwindkraftanlagen mit einer Höhe von bis zu 10 m ergeben, die in vielen Baugebieten nun bauordnungsrechtlich genehmigungsfrei sind, so dass die Behörde jetzt nur noch reaktiv und nicht mehr präventiv tätig werden kann.

Berichtenswert ist darüber hinaus die Fortentwicklung des Projektes GekoS Online. GekoS BAU/WIN  ist die Vorgangsbearbeitungssoftware der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Hagen. Mit dem Aufsatz GekoS Online kann die (interne) Behördenbeteiligung weitgehend digital abgewickelt werden, um einige Tage Postweg bei der Bearbeitungszeit einzusparen. Bereits jetzt trägt GekoS Online aber auch dazu bei, die Vorgänge erstmals mitsamt den umfangreichen Planunterlagen digital verfügbar zu halten. Mittelfristig steht bei der Umsetzung auch die digitale Einreichung von Bauvorlagen an und (nach Klärung datenschutzrechtlicher Aspekte) am Ende vielleicht sogar die „digitale Baugenehmigung“. Das Projekt dient letztlich auch dem digitalen Dokumentenmanagement und damit sowohl einer Minimierung von Archivplatz als auch einer einfacheren Suche im Langzeitarchiv gegenüber dem aktuellen System mit etwa 350.000 Microfichen - eine zunehmend veraltete Archivierung ohne Zukunftschancen. Dies ist also auch ein Baustein für die Erreichung des städtischen Leitbildes „mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung“.

 

 

Leistungsdaten

 

Die schlechte Baukonjunktur der letzten 2 bis 3 Jahre hatte bei der Bauordnung für eine gewisse Entlastung gesorgt. Die damit verbundene Entwicklung, dass bei abnehmender Gesamtzahl an Vorgängen mehr Anträge beschieden werden können als eingehen, hat nun einen gewissen Wendepunkt erreicht. Die Fallzahlen steigen wieder und es deutet sich an, dass die Bearbeitung damit nicht Schritt halten kann. Während in der Krisenzeit der Rückstau etwas aufgelöst werden konnte, schlägt das Pendel nun langsam wieder in die andere Richtung.

 

Bei den Genehmigungsverfahren insgesamt wurden 2005 (2011) statt 1745 (2010) Anträge eingereicht, was einen Anstieg von etwa 15 % bedeutet. Nach dem immensen Rückgang von 13 % zwischen 2008 und 2009 und einer „Steigerung“ von 2 % von 2009 auf 2010 kann in der Tat von einer deutlichen Erholung gesprochen werden.

 

Ähnlich sah es auch bei den Genehmigungsverfahren im engeren Sinne (also den „Baugenehmigungen“) aus: mit 1336 (2011) statt 1146 (2010) eingereichten Vorgängen konnte hier (wie bereits erwähnt) ein stärkerer Anstieg von etwa 17 % registriert werden. Ebenfalls angestiegen ist aber auch die Zahl der beschiedenen Vorgänge: 1345 (2011) statt 1222 (2010) bedeuten einen Anstieg von etwa 10 %. Die Bauaufsichtsbehörde versucht also, der Entwicklung hinterher zu eilen, doch ist (wie oben beschrieben) bereits ein leichter negativer Überhang zu verzeichnen. Bei der Annahme, dass die Krise der Baukonjunktur endlich ist, kann also nicht auf überschüssige Personalressourcen geschlossen werden (wie ja der gravierende negative Überhang in früheren, krisenfreien Jahr gezeigt hat).

 

Die Gebühreneinnahmen haben sich im letzten Jahr nur geringfügig erholt. Nach dem aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Lage erschreckend enttäuschenden Jahr 2010 mit nur 650.044 € (was seinerzeit einen Rückgang um etwa 30 % gegenüber 2009 bedeutete) konnten 2011 immerhin wieder 703.917 € eingenommen werden - zumindest also ein bescheidener Anstieg um etwa 8 %. Aufgrund mehrerer bereits angekündigter Großbauvorhaben besteht aber die sehr berechtigte Hoffnung, dass die Gebühreneinnahmen in 2012 die Millionengrenze deutlich überschreiten könnten !

 

Doch in 2011 waren die ganz großen gewerblichen Bauprojekte noch Zukunftsmusik. Und wenngleich der leichte Anstieg bei den Gesamteinnahmen die vorsichtige Erholung sehr schön verdeutlicht, offenbart eine differenzierte Betrachtung der Statistik auch recht verblüffende Teilaspekte. Insgesamt haben sich die Fallzahlen in den meisten Kategorien mehr oder weniger erholt. Beim Kerngeschäft „vereinfachtes Genehmigungsverfahren“, in dem sich i.d.R. die privaten und kleineren gewerblichen Bauprojekte befinden, gab es sowohl einen Anstieg der Fallzahlen als auch der Gebühreneinnahmen.

Beim „normalen Genehmigungsverfahren“ (in dem sich die größeren, zumeist gewerblichen Bauprojekte befinden) gab es jedoch einen Anstieg der Fallzahlen von 133 (2010) auf 182 (2011) eingegangenen Vorgängen, also ein Plus von erstaunlichen 37 %. Doch gleichzeitig sind in dieser Kategorie die Gebühreneinnahmen von 152.015 € (2010) auf 139.618 € (2011) um 8 % gefallen - und das nach 277.112 € in 2009, also mittelfristig eine Halbierung der Einnahmen. Wie passt das zusammen ?

 

Auf der einen Seite fehlten sowohl 2010 als auch 2011 die Großprojekte früherer Jahre, die vorher die Gebühren nach oben „gepusht“ haben. Auf der anderen Seite lässt sich der Gebührenrückgang in diesem Teilbereich mit einer gewissen Verringerung des bei jedem einzelnen Vorhaben verbauten Bauvolumens erklären, aus dem die Gebühren bekanntlich abgeleitet werden. Es wird also insgesamt etwas kleiner gebaut, zumindest im gewerblichen Sektor, wesentlich kleiner sogar als in 2010. Auffallend sind hier die zahlreichen Nutzungsänderungsanträge, die relativ wenig Gebühren bringen, dafür aber von einer unerfreulichen Fluktuation in den Objekten zeugen.

 

Ein bisschen anders sieht es aber im privaten Sektor aus, denn beim „vereinfachten Genehmigungsverfahren“ stiegen sowohl die Fallzahlen als auch die Einnahmen. Dies ist ein Trend, der bereits seit einigen Jahren beobachtet werden kann. Vereinfacht gesagt: wer in sein Wohnhaus investiert, baut also wieder etwas größer.

 

Ausgehend von der Einnahmensituation kann man aber darauf schließen, dass die Bauwirtschaft sich in der Masse, insbesondere bei den gewerblichen Vorhaben, mit eher kleineren Aufträgen über Wasser halten muss. Es darf in diesem Zusammenhang allerdings nicht unerwähnt bleiben, dass gerade städtische Bauvorhaben gebührenfrei sind und dieses Bauvolumen bei der Betrachtung unberücksichtigt bleibt. Es ist anzunehmen, dass die lokale Bauwirtschaft durchaus vom Konjunkturpaket und staatlichen Förderprojekten wie beispielsweise den U3-Kindergärten profitieren konnte, um in der Krise zu überleben.

 

Vollends in die Bedeutungslosigkeit versunken ist das mit dem Bürokratieabbaugesetz I eingeführte Anzeigeverfahren für Kleingaragen und einfache Nutzungsänderungen, wobei im Jahr 2011 lediglich nur noch 4 (!) Anzeigen erfolgreich durchgeführt werden konnten. 12 weitere mussten mangels Voraussetzung in ein Genehmigungsverfahren überführt werden. Mit diesem Missverhältnis diskreditiert sich das Anzeigeverfahren selber, da es damit nicht dem Ziel Bürokratieabbau dient, sondern im Gegenteil den Verwaltungsaufwand in den betroffenen Fällen exakt verdoppelt. Der Bauherr kann im Extremfall wählen, über welche der drei Verfahrensalternativen (Anzeigeverfahren, Freistellungsverfahren oder vereinfachtes Genehmigungsverfahren) er beispielsweise den Bau einer Kleingarage realisieren will.

 

 

Aufgabenerledigung

 

Wie bereits in den beiden Vorjahren verblieb aufgrund der weiterhin schlechten Baukonjunktur auch in 2011 die Anzahl nicht bearbeiteter Vorgänge in allen Kategorien auf relativ niedrigem Niveau und ist im Massengeschäft „vereinfachtes Genehmigungsverfahren“ sogar noch weiter gesunken - hier gab es zum Jahresende nur noch 140 (2011) statt 156 (2010) nicht abgeschlossene Vorgänge. In 2008 waren dies noch 245 Vorgänge, hier hat sich mittelfristig also eine konjunkturbedingte Reduzierung der Rückstände um etwa 43 % eingestellt. Die Belastung der einzelnen Bezirke ist jedoch etwas ungleich verteilt, was aber wiederum zum Gutteil der personellen Fluktuation zum Jahresende anzurechnen ist.

 

 

 


Kennzahlen

 

Die Laufzeiten der Genehmigungsverfahren haben sich erwartungsgemäß in fast allen Kategorien geradezu dramatisch verkürzt. Dies ist eigentlich eine sehr erfreuliche Entwicklung, aber sie ist vorrangig leider nur der schwierigen Baukonjunktur mit den gegenüber normalen Zeiten doch recht deutlich reduzierten Fallzahlen geschuldet. Zu einem gewissen Teil haben hier aber auch interne Effekte wie der Wegfall von Postwegen dank der in 2011 eingeführten elektronischen Behördenbeteiligung im Rahmen der Baugesuchskonferenz eine positive Rolle gespielt.

 

Beim „vereinfachten Genehmigungsverfahren“ sind die Laufzeiten mit 59 (2011) statt 76 (2010) Tagen netto sehr deutlich um etwa ein Viertel gefallen, auch beim „normalen Genehmigungsverfahren“ beträgt die Laufzeit nun 85 (2011) statt 101 (2010) Tage netto und ist damit ebenfalls erfreulich gesunken. Eine Laufzeit von 59 Tagen netto im „vereinfachten Genehmigungsverfahren“ bedeutet etwa 8,5 Wochen, also etwa 42 Arbeitstage. Das Ziel von 47 Arbeitstagen zur Erfüllung der Kriterien des RAL-Gütezeichens „mittelstandsorientierte Verwaltung“ wird daher erstmals zumindest in Teilbereichen erfüllt ! Allerdings befinden sich die gewerblichen Bauvorhaben meist eher im „normalen Genehmigungsverfahren“, und hier wird die Latte mit etwa 60 Arbeitstagen doch noch recht deutlich gerissen.

 

Bei dieser Betrachtung muss aber stets die angespannte Lage in der Bauwirtschaft und das damit verbundene relativ niedrige Niveau an Fallzahlen immer im Auge behalten werden. Einer Erholung der Baukonjunktur wäre die Untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Hagen keinesfalls gewachsen. Wollte man die Laufzeiten nachhaltig und dauerhaft reduzieren, so müsste die personelle Situation aber nicht nur bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde überdacht werden, sondern bei allen im Genehmigungsverfahren beteiligten Dienststellen. So ist zu bedenken, dass nicht nur interne, sondern auch externe Dienststellen eine gesetzliche Beteiligungsfrist von bis zu 2 Monaten haben. Somit liegt die Länge der Bearbeitungszeit nicht nur in der Hand der Stadt Hagen. Auch bleiben die durchschnittlichen Laufzeiten irreführend, weil brisante Einzelfälle die Statistik stark verfälschen können.

 

Bekanntlich gab es nach der Abschaffung des Widerspruchsverfahrens durch die Bürokratieabbaugesetze zunächst eine Verdoppelung an Klageverfahren: in 2008 waren aufgrund dessen 56 Klagen zu verzeichnen gewesen. Bedingt durch die bescheidene Baukonjunktur („wird wenig gebaut, wird auch nur wenig geklagt“) sind dann in 2009 und 2010 nur noch jeweils 37 Klagen eingereicht worden. Diese Entwicklung hat sich 2011 mit nur noch 34 neu eingereichten Klagen erstaunlicherweise verfestigt. Der Arbeitsaufwand bei einzelnen, sich über Jahre hinziehenden (z.T. Mehrfach-) Klageverfahren bleibt aber enorm. Es ist daher sicherlich zu erwarten, dass die hoffentlich wieder auflebende Baukonjunktur auch die „Streitkultur“ wieder anheizen wird.

 

 

 

Wiederkehrende Prüfungen

 

Besonders sensible Objekte müssen von der Bauaufsicht in bestimmten Zeitabständen wiederkehrend geprüft werden. Rechtsgrundlage ist seit dem Jahreswechsel 2009/2010 die PrüfVO als Ersatz für die TPrüfVO. Je nach Objektklasse betragen die Prüffristen nun 3 oder 6 Jahre, womit aber weiterhin die Quadratur des Kreises notwendig ist, da die Prüffristen immer noch nicht mit dem gesetzlichen 5-Jahres-Rhythmus der Brandschauen durch die Feuerwehr übereinstimmen, obwohl der Gesetzgeber eine gemeinsame Durchführung von wiederkehrender Prüfung und Brandschau explizit wünscht. 

 

Insgesamt unterliegen im Stadtgebiet etwa 190 Objekte der Prüfpflicht. Aufgrund der Schulen dürfte etwa die Hälfte dieser Objekte städtisch sein, was die Bedeutung des Zusammenwirkens von Bauaufsicht und GWH deutlich macht.

Vor diesem Hintergrund sei darauf hingewiesen, dass einer vorausschauenden und nicht nur reagierenden Bauunterhaltung trotz knapper Kassen ein hoher Stellenwert einzuräumen ist, um die Gebäude dauerhaft sicher betreiben zu können. Dazu gehört auch eine zügige Abarbeitung der bei den wiederkehrenden Prüfungen festgestellten Mängel. Nur so lassen sich „medienwirksame“ Nutzungsuntersagungen von Schulräumen (wie etwa zum Jahreswechsel 2010/2011 geschehen) vermeiden.

 

Das Jahr 2010 war mit 65 wiederkehrenden Prüfungen aufgrund fälliger Prüffristen absehbar untypisch gewesen, dagegen spiegelt das Jahr 2011 mit 31 durchgeführten Prüfungen die durchschnittliche Belastung bei dieser wichtigen Aufgabe wieder. Es hat sich außerordentlich bewährt, einen Mitarbeiter mit der Thematik gesondert zu betrauen, insbesondere die Arbeit am Kataster der Objekte und der abzuarbeitenden Mängel kann nur so zielgerichtet durchgeführt werden. Durch den Fortgang eines Mitarbeiters zu einer anderen Kommune besteht allerdings gerade hier zur Zeit eine problematische personelle Unterbesetzung.

 

 

Denkmalschutz

 

Die Untere Denkmalbehörde konnte 2011 bei 180 (leichte Steigerung gegenüber dem Vorjahr) eingehenden Vorgängen sogar trügerische 629 (!) Fälle abschließen. Nach nur 108 erledigten Vorgängen in 2008, 150 in 2009 und 242 in 2010 bedeutet diese geradezu wunderliche Steigerung aber eigentlich nur, dass aufgrund der Wiederbesetzung einer bis dato unbesetzten halben Stelle die Gelegenheit ergriffen werden konnte, endlich alte „Karteileichen“ aus der Vergangenheit auszusortieren. Im Grunde genommen gibt es bei den aktuellen, zeitintensiven Vorgängen immer noch einen gewissen negativen Überhang. Insbesondere die Abarbeitung von Steuerbescheinigungen ist und bleibt aufwändig und langwierig. Es gilt somit trotzdem das Gleiche wie in den Vorjahren, was hiermit wörtlich wiederholt werden soll: In den Baugenehmigungsverfahren, in denen parallel eine denkmalrechtliche Erlaubnis erteilt werden muss, sind Verzögerungen kaum zu vermeiden. Aber auch die Bau- und Sanierungsmaßnahmen, die „nur“ einer denkmalrechtlichen Genehmigung bedürfen, können nicht immer zeitnah bearbeitet werden.

Dies trifft daher insbesondere die kleinen Handwerksbetriebe. Aufgrund der Mitarbeiterzahl wurde bereits in der Vergangenheit häufig auf die Erfüllung von Pflichtaufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz DSchG verzichtet. Beispielhaft seien hier die Ahndung von bußgeldrelevanten Ordnungswidrigkeiten, Rückbauforderungen oder Instandhaltungsverfügungen genannt. Auch die Aufstellung eines Denkmalpflegeplans oder die Ausweisung von Denkmalbereichen konnten bisher nicht umgesetzt werden.

 

Zum Stand 31.12.2011 stehen neben den mittlerweile 454 bereits rechtskräftig in die Denkmalliste eingetragenen Objekten immer noch weitere 278 Objekte auf dem mittlerweile etwa 30 Jahre alten Kulturgüterverzeichnis („Inventarisierungsliste“). In 2011 ist die Denkmalliste gegenüber dem Vorjahr also um 19 eingetragene Objekte angewachsen, wobei allerdings eine ehemalige Arbeitersiedlung in Wehringhausen mehrere Objekte umfasste. In diesem Fall mussten viele Dutzend Eigentümer im Eintragungsverfahren beteiligt werden.

Zusätzlich zu den bereits inventarisierten Objekten deutet sich an, dass insbesondere die Nachkriegszeit noch unbekannte Überraschungen parat hält. Bereits vor einiger Zeit hat das Landesamt für Denkmalpflege die Untere Denkmalbehörde der Stadt Hagen zur Abarbeitung der Inventarisierungsliste dringend aufgefordert.  Wie in den Vorjahren wurde daher auch 2011 deren Aktualisierung mit Hilfe einer freien Mitarbeiterin betrieben. Erneut konnten viele „Karteileichen“ aussortiert werden, wobei hierbei oft auch ein schmerzhafter Verlust von Bausubstanz zu verzeichnen war, der vor 30 Jahren durchaus noch denkmalwürdig gewesen wäre, aber aufgrund des mangelnden denkmalrechtlichen Schutzes so überformt wurde, dass eine Eintragung nun nicht mehr in Frage kommt. Auch gibt es regelmäßig bedauernswerte Fälle des Totalverlustes. Quantitativ lässt sich daraus ablesen, dass die Inventarisierungsliste im letzten Jahr um 47 Objekte geschrumpft ist, also mehr als doppelt so viele Objekte wie eingetragen wurden.

Die frühzeitige Durchführung von Eintragungsverfahren ist daher von großer Bedeutung, weil die Untere Denkmalbehörde bei Veränderungen an denkmalwerten, aber noch nicht eingetragenen Objekten lediglich reaktiv tätig werden kann, was einerseits die Akzeptanz der Denkmalpflege verringert und andererseits zu einem ärgerlichen Zeitverzug im Baugeschehen führt. Die Überprüfung der Inventarisierungsliste wird beim derzeitigen Arbeitsfortschritt voraussichtlich Ende 2012 abgeschlossen. Noch lange nicht abgeschlossen sind dann aber die daraus erst noch entstehenden Eintragungsverfahren. Bei potentiell 278 anstehenden Objekten und einer durchschnittlichen Rate von 10 Eintragungen pro Jahr geradezu eine Sisyphusarbeit - die Arbeit an den Eintragungsverfahren wird die UDB also wohl noch bis in die nächste Generation begleiten.

 

Am 11. September 2011 fand wieder einmal der beliebte „Tag des offenen Denkmals“ statt. Das Thema war diesmal „Romantik, Realismus, Revolution - Das 19. Jahrhundert“. Dabei spannte sich der Bogen in Hagen vom zentral gelegenen Hauptbahnhof über das Riemerschmid-Haus auf Emst, die Hülsberg-Villa und die Liebfrauenkirche in Vorhalle bis hin zur evangelischen Pfarrkirche in Elsey und die Gebäude auf dem Gelände der ehemaligen Tuchfabrik Elbers in Hagen-Mitte. Ein Novum war die Kooperation mit dem Kulturbüro und der eSw Berchum als Veranstalter des Tanztheaterfestivals „TanzRäume“.

 

Öffentlichkeitsarbeit ist trotz des damit verbundenen Arbeitsaufwandes notwendig, um die Akzeptanz der Denkmalpflege zu erhöhen und damit letztlich die alltägliche Arbeit reibungsloser gestalten zu können. Es wird daher angestrebt, im Rahmen der vorhandenen Ressourcen auch 2012 wieder am „Tag des offenen Denkmals“ teilzunehmen. Wenn es nicht gelingt, Baudenkmale im Bewusstsein der Öffentlichkeit zu verankern und einer vernünftigen Nutzung zuzuführen, so ist und bleibt der jeweilige Erhalt auf Dauer eine große Herausforderung. Vor dieser schweren Aufgabe stand die UDB in 2011 insbesondere bei den „Dauerbrennern“ Elbers-Gelände, Haus Harkorten und Hohenhof, aber auch beim Gut Niederste Hülsberg und einer Wohnhaussanierung am Kratzkopf.

 

Im besonderen Fokus der Öffentlichkeit stand die UDB bei der Sanierung des Stadttheaters anlässlich dessen 100-jährigen Bestehen. Die Farbgebung der Fassade anhand historischer Befunde war Gegenstand einer sehr konstruktiven öffentlichen Diskussion. Das Ergebnis kann sich sehen lassen, das Stadttheater präsentiert sich wieder in alter / neuer Schönheit.

 

Neue Betätigungsfelder ergeben sich zukünftig bei der städtebaulichen Denkmalpflege in Wehringhausen, dem langfristigen Schutz von (ehemaligen) Arbeiterquartieren und der neu in den Fokus drängenden Architektur der Nachkriegszeit. Hier sei beispielhaft die zur Zeit ungenutzte denkmalgeschützte Luther-Kirche im Bahnhofsviertel genannt.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Beschlüsse

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22.05.2012 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen