Beschlussvorlage - 0431/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Familienzentren in Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Renate Haack
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB11 - Personal und Organisation
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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23.05.2012
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Sachverhalt
Kurzfassung
In der Anlage zum Erlass vom 14.02.2012 teilte das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen mit, dass der Stadt Hagen zur Weiterentwicklung von Familienzentren ab dem Kindergartenjahr 2012/2013 zwei weitere Kontingente zur Verfügung gestellt werden. Vor dem Hintergrund, das die zu Beginn des Ausbaus der Familienzentren erarbeitete Prioritätenliste abgeschlossen ist, hat die Steuerungsgruppe der Familienzentren einen Vorschlag für die Einrichtung einer zentralen Koordinationsstelle entwickelt. Die AG 3 nach § 78 SGB VIII hat diesen Vorschlag am 19.04. 2012 einstimmig bejaht.
Begründung
In der Anlage zum Erlass vom 14.02.2012 teilte das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen mit, dass der Stadt Hagen zur Weiterentwicklung von Familienzentren ab dem Kindergartenjahr 2012/2013 zwei weitere Kontingente zur Verfügung gestellt werden. Die Antragsfrist für die neuen Familienzentren nach § 21 Abs. 6 KiBiz für das kommende Kindergartenjahr ist der 15. Juni 2012.
Neuausrichtung der Familienzentren laut Erlass vom 14.02.2012
Im Erlass macht das Ministerium deutlich, dass nun ein stärkerer präventiver Ansatz bei der Verteilung der weiteren Kontingente zugrunde gelegt wird. Daher erfolgte die Neuzuweisung anhand eines Sozialindexes, bestehend aus den Messgrößen Kinder unter 7 Jahren in Bedarfsgemeinschaften nach SGB II und Abgänger ohne Schulabschluss. Hierdurch soll der Fokus nun auf Standorte gelegt werden, die ein höheres Bildungs- und Armutsrisiko tragen.
Hintergrund dieser Neubewertung ist die Feststellung, dass Familienzentren landesweit in ihrer deutlichen Mehrheit in Stadtteilen gegründet wurden, die von dieser Zielgruppe nicht oder nur sehr gering bewohnt werden. Aber gerade diese Zielgruppe geht nicht automatisch in Beratungs- und Bildungseinrichtungen.
Deshalb wollen wir eine Neuausrichtung der Familienzentren. Wir wollen Familienzentren stärker nutzen, um gerade auch denen Hilfe und Beratung anzubieten, die besonderer Förderung bedürfen. Dafür brauchen wir gezielte und gesteuerte Angebote. Denn, ob Kindern und Jugendlichen Bildungs- und Lebenschancen eröffnet werden und ob sie diese ergreifen, das hängt noch immer in hohem Maße von der sozialen Herkunft ab. Deshalb will die Landesregierung die Familienzentren zukünftig vor allem dort ausbauen, wo benachteiligte Familien wohnen. (Auszug aus dem o.g. Erlass vom 14.02.2012)
Familienzentren in Hagen
Aktuell sind im Bereich der Stadt Hagen 17 Familienzentren eingerichtet. Mit Ausnahme des Familienzentrums Wehringhausen, erhalten alle Familienzentren die vorgesehene Landesförderung in Höhe von 13.000 jährlich. Das Familienzentrum Wehringhausen erhält als größter Verbund die doppelte Fördersumme.
Nach Abschluss der Pilotphase (2006/2007), erfolgt die Auswahl der Familienzentren in Hagen seit 2007 anhand eines sozialräumlich orientierten Rankings, das auf festgelegten Sozialindikatoren beruht.
- Anzahl der Kinder unter 6 Jahren
- Alt/ Jung Quotient
- Kinder von Alleinerziehenden
- Kinder mit Zuwanderungsgeschichte
- Kinder in Bedarfsgemeinschaften nach SGB II
Dementsprechend wurden die ersten Familienzentren in den sozial benachteiligten Sozialräumen Wehringhausen, Stadtmitte, Altenhagen, Boele /Kabel, Eilpe und Hohenlimburg- Reh gegründet. Diese Systematik wurde in den Folgejahren fortgesetzt. Mit der Gründung der nun bestehenden 17 Familienzentren ist die ursprüngliche Ranking- Liste abgearbeitet.
Die Verwendung der beiden neuen Kontingente wurde in zwei Steuerungsgruppentreffen* der Familienzentren (Februar und März) ausführlich diskutiert.
Dabei wurden vier grundsätzlich mögliche Verwendungszwecke gesehen:
1. Es werden zwei neue Familienzentren geschaffen.
2. Die beiden neuen Kontingente werden zwei Familienzentren als zusätzliche Finanzierung überlassen.
3. Die beiden neuen Kontingente werden unter mehreren Familienzentren als zusätzliche Finanzierung aufgeteilt.
4. Mit den insgesamt 26.000 wird eine Koordinierungsstelle (50%) finanziert.
zu 1)
In beiden Steuerungsgruppentreffen bestand Einigkeit darüber, keine neuen Familienzentren zu schaffen. Die zu Beginn des Ausbaus der Familienzentren erarbeitete Prioritätenliste ist abgeschlossen. Die zur Erlangung des Gütesiegels jeweils 4 zu erbringenden Leistungs- und Strukturbereiche sind von den Kindertageseinrichtungen in den übrig gebliebenen Sozialräumen nicht leistbar.
zu 2)
Die anwesenden Familienzentren äußerten, dass die normale Finanzierung auskömmlich ist. Es gebe zwar vielfältige Ideen über erforderliche oder wünschenswerte Projekte. Diese seien jedoch mit dem vorhandenen Personal nicht umsetzbar. Da es nicht möglich und sinnvoll sei Projekte ausschließlich in die Hand von Honorarkräften zu legen und die eigenen Kapazitäten mehr als ausgereizt seien, würde auch eine finanzielle Verstärkung allein nicht weiter helfen. Die personelle Situation ist nach wie vor die, dass sich die Personaldecke der Kitas in den meisten Fällen an der Mindestbesetzung nach KiBiz orientiert und die Mitarbeiter/Innen in erster Linie für die tägliche Betreuung der Kita- Gruppen zuständig sind.
* Steuerungsgruppe: Teilnehmer/innen der Steuerungsgruppe sind die Sprecher/innen der Familienzentren, sowie die Abteilungsleiterin Kindertagesbetreuung und die Jugendhilfeplanung.
zu 3)
Hier gelten die gleichen Argumente wie unter Punkt 2. Darüber hinaus wurde eine Verteilung auf mehrere Familienzentren, nur um die Förderung irgendwie unterzubringen, für nicht sinnvoll erachtet.
zu 4)
Was den Familienzentren fehlt ist eine Koordination in den Bereichen:
- Ausbau Frühe Hilfen in Familienzentren
- Unterstützung bei der konzeptionellen Entwicklung der Inklusion in Familienzentren
- Koordinierung- und Beratung für alle Familienzentren in den Bereichen
- Fort- und Weiterbildung
- Projekte und vernetzte Angebote
- Vertretung auf Landes- und Bundesebene
- Öffentlichkeitsarbeit
- Supervision
Aus der zur Verfügung stehenden Fördersumme könnte eine halbe Stelle finanziert werden. Allerdings wurden Schwierigkeiten in Bezug auf die Anbindung der Stelle, notwendige Vorkenntnisse, Befugnisse u.a. gesehen. Einvernehmlich gesetzt ist lediglich, dass die halbe Stelle beim öffentlichen Träger verortet werden muss.
Bei einem weiteren Ausbau der Familienzentren in Nordrhein-Westfalen wäre eine übergreifende Koordinierung der Zusammenarbeit durch die örtlichen Jugendämter angesichts der allseits knappen Zeit- und Personalressourcen sinnvoll. Hier könnten die Bedarfe und Zuständigkeiten sozialraumbezogen abgestimmt werden. (aus: wissenschaftliche Begleitung PädQUIZ / mgffi.nrw 2009)
Vorschlag zur Verwendung der neuen Kontingente
Vor dem Hintergrund des neuen Kinderschutzgesetzes und des damit verbundenen Ausbaus der frühen Hilfen in Hagen, wurde erörtert die Aufgabenbereiche frühe Hilfen und Koordination der Familienzentren zusammenzuführen. Da die Familienzentren beim Ausbau der frühen Hilfen eine zentrale Rolle spielen und entsprechend ein permanenter Austausch stattfinden muss, wird hier von der Steuerungsgruppe eine Verbindung für sinnvoll erachtet.
Daher wird vorgeschlagen, die vorgesehene halbe Personalstelle für den Ausbau der frühen Hilfen um eine halbe Personalstelle für die Koordination der Familienzentren, refinanziert durch den Landeszuschuss, zu ergänzen. Eine Entscheidung zur Einrichtung der neuen Stellen (Kinderschutz/ frühe Hilfen) beim Fachbereich Jugend & Soziales steht allerdings in Abhängigkeit zur Genehmigung des Haushaltes und kann frühestens im Sommer und damit nach der Meldung zur Verwendung der neuen Kontingente erfolgen.
Für das Kindergartenjahr 2012/2013 wird daher eine Zwischenlösung favorisiert. Die beiden neuen Kontingente werden aus antragstechnischen Gründen formal den Familienzentren Altenhagen und Emst zugewiesen. Ein Teilbetrag steht diesen beiden Familienzentren zur eigenen Verwendung zur Verfügung. Darüber hinaus stehen allen Familienzentren für das neue Kindergartenjahr aus den zusätzlichen Fördermitteln mindestens 1000 für Projekte oder notwendige Anschaffungen zur Verfügung, die über die beiden genannten Familienzentren abzuwickeln sind.
Die konkreten Verfahrensabläufe und eine detaillierte Aufgabenbeschreibung der Koordinationsstelle werden in der nächsten Sitzung der Steuerungsgruppe thematisiert.
Der von der Steuerungsgruppe Familienzentren entwickelte Vorschlag wurde am 19.04. 2012 der AG 3 nach § 78 SGB VIII vorgestellt. Die Träger gaben ein einstimmiges Votum für die Umsetzung des Vorschlags der Steuerungsgruppe ab. Übereinstimmend wurde festgestellt, dass die gewünschte Intensität der Aufgabenwahrnehmung verbunden mit der Vielzahl der bedarfsgerechten Abstimmungsprozesse ohne geeignete Koordination absehbar zu Qualitätsverlusten führen wird.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
x | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
x | konsumtive Maßnahme |
| investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
x | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
1. Konsumtive Maßnahme
Teilpläne: | 3110 3650 3660 | Bezeichnung: | Interne Dienste 55 Tageseinrichtungen für Kinder Einrichtungen der Jugendarbeit |
Produkte: | 1.36.50.01.05 1.36.60.01.15 | Bezeichnung: | Familienzentren Familienzentrum Emst |
Kostenstelle: | 230110 | Bezeichnung: | Service und Verwaltung |
1.36.50.01.05 | Kostenart | Lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Ertrag (-) | 414200 | - 5.417 | - 13.000 | - 13.000 | - 13.000 |
Aufwand (+) | 527901 | 5.417 | 7.583 | 0 | 0 |
1.36.60.01.15 | Kostenart | Lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Ertrag (-) | 414200 | - 5.417 | - 13.000 | - 13.000 | - 13.000 |
Aufwand (+) | 527901 | 5.417 | 7.583 | 0 | 0 |
230110 | Kostenart | Lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Ertrag (-) |
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Aufwand (+) | 501200 | 0 | 9125 | 21.900 | 21.900 |
Eigenanteil |
| 0 | - 1.709 | - 4.100 | - 4.100 |
Kurzbegründung: | |
| Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
X | Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
gez. | gez. |
Dr. Schmidt Erster Beigeordneter | Christoph Gerbersmann Stadtkämmerer |
