Beschlussvorlage - 0399/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwendung des Jahresüberschusses der Sparkasse Hagen zum 31.12.2011/ Entlastung der Organe der Sparkasse Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Dominik Skrinjar
- Beteiligt:
- VB2 Vorstandsbereich für Finanzen, Controlling und interne Dienste
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kommission für Beteiligungen und Personal
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Vorberatung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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10.05.2012
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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24.05.2012
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Beschlussvorschlag
1. Der Der Jahresüberschuss der Sparkasse Hagen in Höhe von 6.000.645,26 wird nach § 25 Abs.2 und 3 Sparkassengesetz an die Stadt Hagen zur Erfüllung der gemeinwohlorientierten örtlichen Aufgaben des Trägers oder für gemeinnützige Zwecke ausgeschüttet.
2. Den Organen der Sparkasse Hagen (Verwaltungsrat, Vorstand) wird Entlastung nach § 8 Abs.2 lit. f) Sparkassengesetz erteilt.
Die Umsetzung der Vorlage erfolgt zum 25.05.2012.
Sachverhalt
Kurzfassung
Entfällt.
Begründung
Verwendung des Jahresüberschusses
Der vom Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverband geprüfte und mit dem uneingeschränkten Prüfungsvermerk versehene Jahresabschluss 2011 ist vom Verwaltungsrat der Sparkasse Hagen in seiner Sitzung am 21.03.2012 festgestellt worden.
Der Jahresabschluss 2011 weist einen Überschuss in Höhe von 6.000.645,26 aus.
Nach § 24 Abs. 4 S. 2 Sparkassengesetz (SpkG) beschließt der Rat der Stadt Hagen auf Vorschlag des Verwaltungsrates über die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 25 SpkG.
Nach § 25 Abs. 2 SpkG hat die Vertretung des Trägers bei ihrer Entscheidung die Angemessenheit der Ausschüttung im Hinblick auf die künftige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Sparkasse sowie im Hinblick auf die Erfüllung des öffentlichen Auftrags der Sparkasse zu berücksichtigen.
Der Ausschüttungsbetrag ist nach § 25 Abs. 3 SpkG zur Erfüllung der gemeinwohlorientierten örtlichen Aufgaben des Trägers oder für gemeinnützige Zwecke zu verwenden und damit auf die Förderung des kommunalen, bürgerschaftlichen und trägerschaftlichen Engagements, insbesondere in den Bereichen Bildung und Erziehung, Soziales und Familie, Kultur und Sport sowie Umwelt zu beschränken.
Der Verwaltungsrat der Sparkasse Hagen hat nach § 15 Abs. 2 e) SpkG der Vertretung des Trägers einen Vorschlag über die Verwendung des Jahresüberschusses zu unterbreiten.
Der Verwaltungsrat der Sparkasse Hagen hat in seiner Sitzung am 21.03.2012 beschlossen, dem Rat der Stadt Hagen zu empfehlen, dass der ausschüttungsfähige Brutto-Anteil in Höhe von 6.000.645,26 an die Stadt Hagen ausgeschüttet wird.
Hinweis: Überwiesen wird von der Sparkasse Hagen der ausschüttungsfähige Netto-Anteil i.H.v. 5.051.043,15 (steuerbereinigte Version d.h., abzüglich
15 % Kapitalertragssteuer: 900.096,79 und 5,5 % Solidaritätszuschlag: 49.505,32 ).
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, diesem Beschlussvorschlag des Verwaltungsrates zu folgen.
Aufgrund der finanziellen Situation der Stadt Hagen und der Regelungen zum Nothaushaltsrecht sollen die Ausschüttungen ab 2010 zur teilweisen Abdeckung des Gesamtzuschussbedarfes verwendet werden.
Entlastung der Organe
Nach § 8 Abs. 2 lit f) SpkG ist der Rat der Stadt Hagen für die Entlastung der Organe der Sparkasse Hagen zuständig. Die Verwaltung der Sparkasse ist ordnungsgemäß erfolgt, so dass die Entlastung zu erteilen ist.
Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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514,9 kB
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