Beschlussvorlage - 0305/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der im Wege der Dringlichkeit am 26.03.2012 gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW gefasste Beschluss über die 10. Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Preise zur Beförderung von Personen in den von der Stadt Hagen als Genehmigungsbehörde zugelassener Kraftdroschken – Kraftdroschkentarif – vom 20.05.1975 wird genehmigt.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

 

Durch Beschluss des Rates vom 9.2.2012 sollten die Taxifahrpreise nach dem Hagener Kraftdroschkentarif erhöht werden. Aufgrund falscher Angaben bei den sog. Fortschaltstrecken im Satzungstext können die vorgesehenen Änderungen nicht realisiert werden. Zusätzlich zu der aufgrund der Verwaltungsvorlage 1173/2011 vom Rat am 09.02.2012 beschlossenen Änderung des § 4 Satz 1 der Verordnung ist eine Neufassung des § 2 Abs. 2 Satz 2 und des § 2 Abs. 2 Satz 3 der Verordnung erforderlich.

 

 

 

Begründung

 

 

Der Rat der Stadt Hagen hat am 09.02.2012 eine Anpassung der Taxentarife beschlossen. Dabei wurden im Satzungstext  (§ 2 Absatz 2 Satz 2 und 3) irrtümlich die bisherigen Daten für die Fortschaltstrecken übernommen. Aus diesem Grund können vom Landesbetrieb Mess- und Eichwesen die Fahrpreisanzeiger nicht umgestellt werden. Diese Daten sind nun zu berichtigen.

 

Die vorzunehmende Änderung betrifft die sog. Fortschaltstrecken, mit deren Hilfe eine exakte Berechnung des Fahrpreises möglich ist.

 

 

Da eine rechtzeitige Beschlussfassung durch den Haupt- und Finanzausschuss und den Rat der Stadt nicht möglich war, wurde ein entsprechender Dringlichkeitsbeschluss am 26.03.2012 gefasst, der nun zu genehmigen ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

10. Verordnung vom ………. zur Änderung der Verordnung über die Preise zur Beförderung von Personen in den von der Stadt Hagen als Genehmigungsbehörde zugelassenen Kraftdroschken – Kraftdroschkentarif – vom 20.05.1975

 

Aufgrund der § 51 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) vom 21.03.1961 (BGBL. IS. 241) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.08.1990 (BGBl. IS. 1690), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.11.2011 BGBL. IS. 2272,  in Verbindung mit § 4 Nr. 2 der Verordnung über die zuständigen Behörden und über die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Personenbeförderungsgesetz vom 30.03.1990 (GV. NRW. 1990 S. 247) wird gemäß Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom ………. folgende Verordnung erlassen:

 

 

 

                                                             Artikel I

 

 

§ 2 Abs. 2 Satz 2 erhält folgende Fassung:

 

Für den ersten bis dritten Kilometer wird der Fahrpreis für jede besetzt gefahrene Strecke von 58,82 m werktags tagsüber von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr auf 0,10 Euro (1. – 3. Kilometer = 1,70 Euro), nachts von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr sowie ganztägig an Sonn- und Feiertagen für jede besetzt gefahrene Strecke von 55,55 m auf 0,10 Euro (1. – 3. Kilometer = 1,80 Euro) festgesetzt.

 

§ 2 Abs. 2 Satz 3 erhält folgende Fassung:

 

Ab dem vierten Kilometer wird der Fahrpreis für jede besetzt gefahrene Strecke von 66,67 m werktags tagsüber von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr auf  0,10 Euro (1 km = 1,50 Euro), nachts von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr sowie ganztägig an Sonn- und Feiertagen für jede besetzt gefahrene Strecke von 62,50 m auf 0,10 Euro (1 km = 1,60 Euro) festgesetzt.

 

 

 

                                                               Artikel II  

 

 

Diese Verordnung tritt  am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.    

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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10.05.2012 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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24.05.2012 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen