Beschlussvorlage - 0323/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Gebäude Oeger Holz 1 – 7, als Teil der Hoesch-Siedlung, wird gemäß § 3 Abs. 4 Denkmalschutzgesetz (Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen – Denkmalschutzgesetz – DSchG, vom 11.03.1980, GV NRW S. 226, in der zurzeit gültigen Fassung) aus der Denkmalliste der Stadt Hagen gelöscht.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Löschung des Gebäudes Oeger Holz 1 – 7 (als Teil der Hoesch-Siedlung) aus der Denkmalliste der Stadt Hagen

 

 

Begründung

 

Die Hoesch-Siedlung wurde am 14.01.1994 in die Denkmalliste der Stadt Hagen eingetragen.

 

Bei einer Ortsbesichtigung im Oktober 2009 wurde von der Unteren Denkmalbehörde (UDB) festgestellt, dass ungenehmigte Baumaßnahmen am Denkmal durchgeführt wurden. Aufgrund dieser Ordnungswidrigkeit wurde gegen die Eigentümer ein Bußgeld verhängt.

Die Baumaßnahme führte zu einer so starken Veränderung des Gebäudes im Inneren und Äußeren, dass der Denkmalwert von Amts wegen überprüft wurde.

 

Die Überprüfung des Denkmalwertes gemäß § 2 DSchG NRW ergab, dass durch die Veränderungen am Gebäude (Wärmedämmung, Einbau neuer Fenster und neuer Tür, Dachdeckung, Veränderung des Grundrisses im Inneren) der Denkmalwert untergegangen ist.

 

 

Da die Eintragungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen, ist das Gebäude Oeger Holz 1- 7 nach § 3 Abs. 4 DSchG aus der Denkmalliste zu löschen.

 

Das Benehmen für die Löschung gemäß § 21 Abs. 4 DSchG NRW wurde am 12.03.2012 vom Amt für Denkmalpflege in Westfalen, Landschaftsverband Westfalen-Lippe erteilt.

 

Die übrigen Baudenkmäler der Hoesch-Siedlung bleiben von dieser Entscheidung unberührt.

 

Die Zuständigkeit der Bezirksvertretung für die Löschung aus der Denkmalliste ergibt sich aus § 10 Abs. 2 Buchst. t der Hauptsatzung in Verbindung mit § 37 Abs. 1 Buchst. b der Gemeindeordnung NRW.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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02.05.2012 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen