Beschlussvorlage - 0170/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Steuerungsempfehlung der NRW.Bank für ein aktives Schuldenmanagement
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Beate Wegehaupt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Lenkungsgruppe
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Vorberatung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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10.05.2012
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14.06.2012
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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28.06.2012
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Sachverhalt
Kurzfassung
Die Kurzfassung entfällt!
Begründung
Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 06.10.2011 die von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen zum Handlungsrahmen beschlossen. Diese Änderungen als Ergebnis der Beratungsrunden mit der NRW.BANK betrafen im Wesentlichen eine erhöhte Flexibilität der Verwaltung bei der Vergabe von Liquiditätskrediten.
Eine weitere Empfehlung der NRW.BANK umfasst die Steuerung des städtischen Schuldenportfolios mittels der Portfolio-Duration (mittlere Zinsbindungsdauer) bzw. mittels einer Durationsspanne (vgl. Punkt 4. Lösung). Wird der Empfehlung gefolgt, ist der Handlungsrahmen zum städtischen Schuldenmanagement entsprechend anzupassen.
1. Problem/Ausgangslage
Auf den Finanzmärkten ist eine zunehmende Tendenz der Banken zu erkennen, sich verstärkt auf ihren Kernmarkt zu fokussieren. Einige Banken haben sich inzwischen vollständig aus dem Kommunalkreditgeschäft zurückgezogen bzw. andere haben kein Interesse. Die Kommunen werden offensichtlich mittlerweile differenzierter betrachtet. Wichtige Parameter sind dabei die Höhe und Struktur der Verschuldung sowie die aktuelle Haushaltslage und mittelfristige Finanzplanung.
Zurzeit führt eine sehr hohe Liquiditätsversorgung der Banken durch die EZB (Flutung der Geldmärkte) grundsätzlich zu einem guten Angebot der Banken im Bereich der kurzen Laufzeiten. Im Bereich der längeren Laufzeiten gibt es weniger Angebote. Die Kosten für die Liquidität gestaffelt nach Laufzeiten sind im Verlaufe des Jahres 2011 weiter gestiegen und es ist zu befürchten, dass diese noch weiter steigen. Nach wie vor ist der Liquiditätsbedarf der Kommunen ungebrochen. Weitere Veränderungen auf den Finanzmärkten, wie z.B. die Einführung von Basel III, werden die Finanzierungsprobleme der verschuldeten Kommunen noch weiter vergrößern.
Basel III sieht für die Banken ab 2018 ein sogenanntes Leverage-Ratio und damit eine Begrenzung der Banken-Bilanzsummen vor. Ein künftig reduziertes Kreditvergabevolumen wird sich unter Umständen nachteilig auf die Kreditversorgung der Kommunen auswirken, da sich die öffentliche Hand mit ihren nach derzeitiger Lage tendenziell niedrigen Zinsen als Schuldnerin weniger attraktiv darstellt.
Vor dem Hintergrund der oben dargestellten Rahmenbedingungen sind folgende Parameter für die Struktur des Schuldenportfolios determinierend:
a) Liquiditätsrisiko
b) Zinsrisiko
c) Jährliche Verteilung der Zinsanpassungen / Prolongationen (Klumpenbildung)
Zu a): Bereits durch die Beschaffung von Liquidität am Markt entstehen Kosten, die für jeden Marktteilnehmer mit zunehmender Laufzeit und Prognoseunsicherheit steigen. Das gilt unabhängig von der Frage, ob das Kapital variabel oder fest verzinst ist. Die Situation am Bankenmarkt und die starke Verschuldung des öffentlichen Sektors lassen einen Anstieg dieser Kosten befürchten.
Zu b): Es besteht eine Wechselwirkung zwischen Zinssicherung und Zinsaufwand. Grundsätzlich gilt, je länger die Laufzeit, desto, höher ist der Durchschnittszins und desto niedriger ist das Zinsrisiko. Zins- und Liquiditätssicherung werden also mit einem höheren Zinsaufwand erkauft (je teurer desto sicherer). Ziel ist es, ein geeignetes Verhältnis von Zinsaufwand zu Zinsrisiko zu finden.
Zu c): Der Neuaufnahmebedarf in den einzelnen Jahren sollte nicht größeren Schwankungen unterworfen sein, damit im Zeitverlauf eine gleichmäßige Risikoverteilung gewährleistet ist. Bei Nichtbeachtung besteht die Gefahr mit einem Großteil der Zinsanpassungen in eine Hochzinsphase zu geraten (Klumpenrisiko).
2. Lösungsvorschlag
Wie bei jeder wirtschaftlichen Tätigkeit sind finanzielle Chancen mit finanziellen Risiken verbunden. Risikotragfähigkeit und präferenz müssen daher im Vorfeld näher bestimmt werden. Die Steuerung dieser festzulegenden Größen kann über die Duration erfolgen. Als Duration bezeichnet man die mittlere Zinsbindungsdauer des Portfolios.
Zurzeit beträgt die Duration des städtischen Portfolios 2,7 Jahre. Diesem Portfolio stellen Szenariovergleichsberechnungen der NRW.BANK den Zinsaufwand von alternativen Portfolien mit einer Duration von 2,0 und 3,5 Jahren gegenüber.
Die Berechnungen zeigen in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, dass bei einer Durationsspanne zwischen 2,5 und 3,5 Jahren auch bei einem Zinsanstieg um 1% Ausreißer in einzelnen Haushaltsjahren vermieden werden können.
Eine höhere Duration würde zwar größere Zins- und Liquiditätssicherheit ermöglichen, aber die Chancen eines nicht so extremen Zinsanstiegs ungenutzt lassen.
Eine niedrigere Duration ist vor dem Hintergrund der weiteren Parameter Liquiditätssicherung und Klumpenrisiko auf Empfehlung der NRW.BANK zu vermeiden.
Aus den gemeinsamen Beratungen mit der NRW.BANK hat sich daher eine Durationsspanne von 2,5 bis 3,5 Jahren als empfehlenswert erwiesen.
Im Rahmen dieser Durationsspanne ist eine regelmäßige Anpassung des städtischen Portfolios in Abhängigkeit von der aktuellen Marktlage und Zinsmeinung erforderlich. Die Zinsmeinung wird durch die Beratung und Auswertung der Konsensprognosen der NRW.BANK gestützt.
Aus der Zielduration folgt eine Empfehlung der NRW.BANK für eine risikooptimierte Laufzeitenverteilung (Laufzeitenkorridor) im Portfolio, die in regelmäßigen Abständen anzupassen ist.
Das Berichtswesen ist unter Berücksichtigung dieser Steuerungskennzahlen anzupassen.
