Beschlussvorlage - 0220/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1.) Die Grundschule Kückelhausen wird ab dem Schuljahr 2012/2013 aufgelöst. Als Nachfolgeschule wird die Grundschule Spielbrink bestimmt, die auch die verbleibenden SchülerInnen aufnimmt.

 

2.) Die Grundschule Friedrich-Harkort bleibt als eigenständige Schule erhalten, wenn die ergänzende Unterbringung einer Kindertagesstätte erfolgt. Diese wird unter umfassender Beteiligung der Schule und des Fachbereichs Jugend- und Soziales geprüft. Die zu erstellende Planung wird den politischen Gremien vorgelegt.

 

3.) Die Grundschule Spielbrink bleibt als eigenständige Schule erhalten. Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge der Schulentwicklungsplanung die raumorganisatorische und finanzielle Möglichkeit für die Errichtung eines Angebots der Offenen Ganztagsschule zu prüfen.

 

4.) Die Grundschulen Kipper und Hestert bleiben jeweils an ihren Standorten als eigenständige Grundschulen erhalten.

 

Die Vorlage wird bis zum 31.07.2013 umgesetzt.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Auf Basis der Vorschläge des Gutachters, der Stellungnahmen der Schulaufsicht und Schulen, den Diskussionen im Unterausschuss Schulentwicklungsplanung und zahlreicher Gespräche hat die Verwaltung die nachfolgenden Vorschläge für den Stadtbezirk Haspe entwickelt.

 

 

 

Begründung

Der externe Gutachter hat im Dezember 2011 den Schulentwicklungsplan für die Stadt Hagen vorgelegt.  Bereits im September 2011 wurden für alle Stadtteile Bürgerinformationsveranstaltungen durchgeführt, bei denen der Gutachter seine grundlegenden Erkenntnisse zur Schulentwicklungsplanung präsentiert und mit den Anwesenden diskutiert hat.

 

Der Schulausschuss hat zunächst Kriterien diskutiert, mit deren Hilfe der Schulentwicklungsplan beurteilt werden sollte. Für den Grundschulbereich lauten die Kriterien:

             

2-Zügigkeit

Mindestschülerzahl

Mindestraumanzahl

Mindestfachräume

OGS-Räume ausreichend sicherstellen

Erreichbarkeit im Stadtteil

Baulicher Zustand

Erweiterungsmöglichkeiten

Stadtteilbedeutung

 

 

Mit den katholischen  Grundschulen gab es im Januar 2012 unter Beteiligung des Dekanats und den benachbarten Gemeinschaftsgrundschulen Abstimmungsgespräche. Darüber hinaus wurde ein Abstimmungsgespräch unter dem Aspekt Integration mit den Grundschulen des Sozialraums Altenhagen durchgeführt.  Neben der Verwaltung haben an den Gesprächen auch Vertreter des Schulausschusses teilgenommen. Die Vorschläge des Gutachters waren auch Gegenstand mehrerer Sitzungen des Unterausschusses Schulentwicklungsplanung.

 

Mit dieser Vorlage wird auf die Maßnahmevorschläge des Gutachters im Stadtbezirk Haspe eingegangen. Die der Verwaltung vorliegenden Stellungnahmen sind jeweils dokumentiert. Um allen               Schulen Gelegenheit zur Stellungnahme (falls erwünscht) zu bieten, ist diese Vorlage parallel zur Verschickung an die Fraktionen an alle Grundschulen versandt worden mit der Bitte, sich nach Möglichkeit bis zur Einbringung in den Schulausschuss (13. März 2012) im Rahmen einer Ersteinschätzung zur Vorlage zu äußern. Auch danach eingehende Stellungnahmen werden in die nachfolgenden Beratungen einbezogen.

 

Sofern möglich, werden aus Sicht der Verwaltung bereits konkrete schulorganisatorische Maßnahmen aufgezeigt.

Hierzu liegt auch die schulfachliche Stellungnahme der Schulaufsicht vor (Anlage 1).

 

Unter dem Aspekt „Haus des Kindes“ sind noch Gespräche mit dem Fachbereich Jugend und Soziales zu führen, um Bedarfe und deren Realisierungsmöglichkeiten ---unter Einbeziehung der GWH-  konkreter einschätzen zu können.

 

Einige Vorschläge können aus heutiger Sicht als Zielvorgaben angesehen werden. Hier sind teilweise die Schülerentwicklungen abzuwarten, die Veränderung rechtlicher Rahmenbedingungen oder auch die zukünftigen  Auswirkungen der Inklusion.  Daher wird in den nächsten Jahren die regelmäßige Prüfung, ob diese Faktoren eine Anpassung der Schulentwicklungsplanung erfordern, notwendig sein.

 

Nach Vorlage des Gutachtens haben sich die Rahmenbedingungen seitens des Landes durch die gemeinsamen Eckpunkte von CDU, SPD und Grünen zur Sicherung eines qualitativ hochwertigen und wohnortnahen Grundschulangebots in NRW verändert. Nach den Eckpunkten können einzügige Grundschulen mit mindestens 92 Schülern als eigenständige Schulen fortgeführt werden; bis zu einer Größe von 46 Kindern als Teilstandort einer anderen Grundschule. Der Klassenfrequenzrichtwert wird von 24 auf 22,5 abgesenkt. Die Regelung, dass im Ausnahmefall auch Eingangsklassen mit mindestens 15 Schülern gebildet werden können, setzt eine Gesamtzahl von mindestens 92 (eigenständig), bzw. 46 (Teilstandort)  Schülern voraus. Auf dieser Grundlage weichen die Verwaltungsempfehlungen vor allem bei der Bildung von Grundschulverbünden von den Vorschlägen des Gutachters ab.  Die Verwaltung hat sich  den Vorschlägen  in den Fällen angeschlossen, in denen aufgrund des Schülerrückgangs die Mindestzügigkeit von einem Zug unterschritten wird, und infolgedessen aufgrund rechtlicher Vorgaben entsprechender schulorganisatorischer Handlungsbedarf besteht. Da in den Verbundfällen Standorte in der Regel nicht aufgegeben werden und damit aus Sicht der Stadt keinerlei Kosteneinsparung erzielt werden, sollen Verbünde eher unter schulorganisatorischen Kriterien beurteilt werden. Deutlich hingewiesen wird auf offensichtliche Nachteile in der Lehrerausstattung und Lehrervertretung bei einzügigen Grundschulen. Dagegen waren Ortsnähe und Schulwege abzuwägen, ebenso der bauliche Zustand.

 

Sofern benachbarte Grundschulen einvernehmlich einen Grundschulverbund anstreben, wird dies von der Verwaltung aktuell und zukünftig positiv begleitet.

Sollte zukünftig an einzelnen Grundschulen die Größe eines Zuges unterschritten werden, würde die Verwaltung  die Bildung eines Grundschulverbundes vorrangig vor der Schließung einer Schule prüfen. 


Nachfolgend der mögliche  Zeitplan für den Bereich der Grundschulen

Möglichst bis 13.03.2012

Ersteinschätzung der Grundschulen

13.03.2012

1. Lesung und Beratung im Schulausschuss

14.03. bis 15.05. 2012

Beratung in den Bezirksvertretungen

22.05.2012

2. Lesung und Beratung im Schulausschuss

14.06.2012

Haupt- und Finanzausschuss

28.06.2012

Rat

 

 

26.04. bis 18.05.2012

Abschließende Stellungnahmen der Grund-schulen einholen

26.04. bis 18.05.2012

Regionalabstimmung mit den benachbarten Schulträgern

August und September

Genehmigungsverfahren durch die Bezirksregierung

Anfang November

Schüleranmeldeverfahren der Lernanfänger für das Schuljahr 2013/2014

 

      

 

Durch die nachfolgend einzeln dargestellten schulorganisatorischen Maßnahmen wird vorhandener Schulraum teilweise reduziert oder optimaler genutzt. Im Hinblick auf die finanziellen Veränderungen können erst dann abschließende Aussagen getroffen werden, wenn die mit den Beschlussvorschlägen verbundenen Prüfaufträge abgearbeitet wurden. Die Verwaltung wird dann die finanziellen Auswirkungen gesondert darstellen.

 

 

 

 

      


1. Grundschule Kückelhausen

 

1.1. Vorschlag des Gutachters (S. 252): „Die Grundschule Kückelhausen wird geschlossen (2011/2012 nur noch 24 Anmeldungen) und die zukünftigen Schüler des Einzugsbereichs werden analog zu ihrem Wohnsitz auf die drei Grundschulen

Emil-Schumacher, Geweke und Hestert verteilt.“

 

 

1.2. Raumressourcen und Bedarf:

 

1.2.1. Raumressourcen:

Die im Vorschlag genannten Grundschulen Emil-Schumacher, Geweke und Hestert verfügen insgesamt über die erforderlichen Raumressourcen um zukünftige Schüler aus dem Einzugsbereich der Grundschule Kückelhausen aufzunehmen.

 

1.2.2. Bedarf:

Im laufenden Schuljahr besuchen 120 Schüler/innen diese Schule. Aufgrund der geringen Anmeldezahlen kann für das Schuljahr 2012/2013 keine Eingangsklasse mehr gebildet werden. Im kommenden Schuljahr würde die Grundschule Kückelhausen 4 Klassen mit gut 80 Schülern umfassen.

 

1.3. Einschätzung der Schulaufsicht und Fachverwaltung:

Nach Einschätzung der Schulaufsicht könnte die Grundschule Kückelhausen bereits im Sommer 2012 geschlossen werden und in die Grundschule Spielbrink umziehen. (siehe Anlage 1).

Das Gebäude der Grundschule Spielbrink verfügt über acht Klassenräume, daneben zwei Räume für die Betreuung sowie zwei Mehrzweckräume.

Die Grundschule Spielbrink wird im Schuljahr 2012/2013 insgesamt vier Klassen bilden. Von der Grundschule Kückelhausen verblieben nach Zusammenlegung von zwei Parallelklassen lediglich drei Klassen.  Im Ergebnis sind die vorhandenen Raumressourcen im Gebäude der Grundschule Spielbrink ausreichend, um die insgesamt sieben Klassen aufzunehmen.

Zu klären ist noch, ob das Angebot der Offenen Ganztagsschule bereits zum Schuljahr 2012/2013  in das Gebäude der Grundschule Spielbrink räumlich integriert werden kann. Ansonsten bliebe die Möglichkeit, dass OGS-Angebot  im Schuljahr 2012/2013 am Standort Kückelhausen durchzuführen.

Wie bisher auch ist vorgesehen, die SchülerInnen der Grundschule Kückelhausen per Bustransfer zur Grundschule Spielbrink zu transportieren.

 

 

 

1.4. Beschlussvorschlag:

Die Grundschule Kückelhausen wird ab dem Schuljahr 2012/2013 aufgelöst. Als Nachfolgeschule wird die Grundschule Spielbrink bestimmt, die auch die verbleibenden SchülerInnen aufnimmt.


 

2. Grundschule Friedrich- Harkort

 

2.1. Vorschlag des Gutachters (S. 262): „In der Grundschule Friedrich-Harkort kann eine neue Kindertagesstätte -ohne Einschränkungen der pädagogischen Option - sechs große Räume und eine Versammlungshalle im Erdgeschoss erhalten. Die bisherigen Umbauplanungen im Umfang von 1,2 Millionen Euro können durch eine neue, ressourcensparende Überplanung abgelöst werden.“

 

 

2.2. Raumressourcen und Bedarf:

 

2.2.1. Raumressourcen:

Die Schule verfügt über Raumressourcen für eine 4-zügie Grundschule und über OGS-Räume für 2 Gruppen (50 Teilnehmer).

 

2.2.2. Bedarf:

Im laufenden Schuljahr besuchen 185 Schüler/innen diese Schule. Für 2016/2017 werden 124 Schüler/innen prognostiziert.

 

2.3. Einschätzung der Fachverwaltung:

Bei Unterbringung einer Kita im Schulgebäude würde die schulische Raumnutzung im Erdgeschoss größtenteils entfallen. Verbleiben würden der Speiseraum und ggf. ein Mehrzweckraum sowie die Verwaltung. Im 1. und 2. OG stünden der Schule insgesamt 14 Räume zur Verfügung Nutzungsoption: 8 Klassenräume, 4 OGS-Gruppenräume sowie 2 Differenzierungsräume. Das verbleibende schulische Raumangebot wäre mehr als ausreichend für die 2016/17 prognostizierten 124 SchülerInnen (1,4 Züge)  der Grundschule Friedrich-Harkort.

Die ergänzende Unterbringung einer Kita soll daher in Abstimmung mit der Schule und dem Fachbereich Jugend und Soziales konkretisiert werden.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass eine angemessene Raumausnutzung nur durch die ergänzende Unterbringung anderer Einrichtungen, wie hier die vorgeschlagene Kita, möglich sein wird.

 

2.4. Beschlussvorschlag:

Die Grundschule Friedrich-Harkort bleibt als eigenständige Schule erhalten, wenn die ergänzende Unterbringung einer Kindertagesstätte erfolgt. Diese wird unter umfassender Beteiligung der Schule und des Fachbereichs Jugend- und Soziales geprüft. Die zu erstellende Planung wird den politischen Gremien vorgelegt.

 


 

3. Grundschule Spielbrink und Grundschule Friedrich-Harkort

 

3.1. Vorschlag des Gutachters (S. 253): „Die Grundschule Spielbrink kann einen Verbund mit der Grundschule Friedrich-Harkort eingehen. Die Schülerströme können dabei jeweils leicht gesteuert werden. In den Grundschulen können auch Kindertagesstätten eingebracht werden.“

 

3.2. Raumressourcen und Bedarf:

 

3.2.1. Raumressourcen:

Die erforderlichen räumlichen Ressourcen sind in beiden Grundschulen vorhanden (s. S. 236 des Gutachtens).

 

3.2.2. Bedarf:

Im laufenden Schuljahr besuchen 95 Schüler/innen die Grundschule Spielbrink. Für 2016/2017 wird ein Anstieg auf 121 Schüler/innen (1,3 Züge) prognostiziert.

 

3.3. Einschätzung der Fachverwaltung:

Die Raumversorgung ist auch bei der möglichen Bildung eines Grundschulverbundes auf jeden Fall gegeben.

 

3.4. Antrag auf Errichtung eines Zweiges „Offene Ganztagsschule“

An der Grundschule Spielbrink gibt es bislang kein Angebot der Offenen Ganztagsschule (OGS), sondern nur das Angebot einer gesicherten Halbtagsbetreuung. Die Schule hat im Hinblick auf das Schuljahr 2012/2013 einen Antrag auf Errichtung der OGS gestellt. Im Zuge der Schulentwicklungsplanung wird die Verwaltung die raumorganisatorische und finanzielle Möglichkeit (Investitions- und Betriebskosten) prüfen.

 

3.5. Beschlussvorschlag:

Die Grundschule Spielbrink bleibt als eigenständige Schule erhalten. Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge der Schulentwicklungsplanung die raumorganisatorische und finanzielle Möglichkeit für die Errichtung eines Angebots der Offenen Ganztagsschule zu prüfen.


 

4. Grundschule Kipper und Grundschule Hestert

 

4.1. Vorschlag des Gutachters (S. 253): „Die Grundschule Kipper geht einen Verbund mit der Grundschule Hestert ein.“

 

 

4.2. Raumressourcen und Bedarf:

 

4.2.1. Raumressourcen:

Die erforderlichen räumlichen Ressourcen sind in beiden Grundschulen vorhanden (s. S. 236  des Gutachtens).

 

4.2.2. Bedarf:

Im laufenden Schuljahr besuchen 136 SchülerInnen die Grundschule Kipper. Für 2016/2017 wird  ein Rückgang auf 111 SchülerInnen (1,2 Züge) prognostiziert.

Im laufenden Schuljahr besuchen 222 SchüleIinnen die Grundschule Hestert. Für 2016/2017 wird  ein Rückgang auf  151 SchülerIinnen (1,7 Züge) prognostiziert.

 

4.3. Einschätzung der Fachverwaltung:

Die Raumversorgung ist auch bei der möglichen Bildung eines Grundschulverbundes auf jeden Fall gegeben.

 

4.4. Beschlussvorschlag:

Die Grundschulen Kipper und Hestert bleiben jeweils an ihren Standorten als eigenständige Grundschulen erhalten.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

1.      Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

€

€

€

€

Aufwand (+)

 

€

€

€

€

Eigenanteil

 

€

€

€

€

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

2.      Investive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

 

€

€

€

€

€

Auszahlung (+)

 

€

€

€

€

€

Eigenanteil

 

€

€

€

€

€

 

 

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

3.      Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

4.      Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

€

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

€

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

€

e) personelle Folgekosten je Jahr

€

Zwischensumme

€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

€

 

5.      Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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13.03.2012 - Schulausschuss - vertagt

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09.05.2012 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Haspe empfiehlt den nachfolgenden Gremien den Beschluss mit folgenden Änderungen zu fassen:

 

1.) Die Grundschule Kückelhausen wird ab dem Schuljahr 2012/2013 aufgelöst. Als Nachfolgeschule wird die Grundschule Spielbrink bestimmt, die auch die verbleibenden SchülerInnen aufnimmt. Wenn das Gebäude der Grundschule Kückelhausen nicht mehr benötigt wird, soll das Gebäude abgerissen, die Fläche vermarktet und eine weitere Verwendung für den Pavillion gefunden werden. Die dort vorhanden Spielgeräte sollen auf anderen Schulhöfen in Haspe (vordringlich auf dem Schulhof der Grundschule Spielbrink) untergebracht werden.

 

2.) Die Grundschule Friedrich-Harkort bleibt als eigenständige Schule erhalten. Die Möglichkeit einer ergänzenden Unterbringung einer Kindertagesstätte wird unter umfassender Beteiligung der Schule, des Fachbereichs Jugend- und Soziales und der Bezirksvertretung Haspe geprüft. Die zu erstellende Planung wird den politischen Gremien vorgelegt.

 

3.) Die Grundschule Spielbrink bleibt als eigenständige Schule erhalten. Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge der Schulentwicklungsplanung die raumorganisatorische und finanzielle Möglichkeit für die Errichtung eines Angebots der Offenen Ganztagsschule zu prüfen.

 

4.) Die Grundschulen Kipper und Hestert bleiben jeweils an ihren Standorten als eigenständige Grundschulen erhalten.

 

Die Vorlage wird bis zum 31.07.2013 umgesetzt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

13

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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22.05.2012 - Schulausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Schulausschuss fasst die folgenden Beschlüsse (die gegenüber des Beschlussvorschlags geänderte Beschlussfassung ist fett hervorgehoben):

 

1.) Die Grundschule Kückelhausen wird ab dem Schuljahr 2012/2013 aufgelöst. Als Nachfolgeschule wird die Grundschule Spielbrink bestimmt, die auch die verbleibenden SchülerInnen aufnimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

15

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

 

2.) Die Grundschule Friedrich-Harkort bleibt als eigenständige Schule erhalten. Die ergänzende Unterbringung einer Kindertagesstätte soll folgen. Diese wird unter umfassender Beteiligung der Schule und des Fachbereichs Jugend- und Soziales geprüft. Die zu erstellende Planung wird den politischen Gremien vorgelegt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

13

Dagegen:

2

Enthaltungen:

0

 

 

 

3.) Die Grundschule Spielbrink bleibt als eigenständige Schule erhalten. Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge der Schulentwicklungsplanung die raumorganisatorische und finanzielle Möglichkeit für die Errichtung eines Angebots der Offenen Ganztagsschule zu prüfen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

13

Dagegen:

2

Enthaltungen:

0

 

 

 

4.) Die Grundschulen Kipper und Hestert bleiben jeweils an ihren Standorten als eigenständige Grundschulen erhalten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

13

Dagegen:

2

Enthaltungen:

0

 

 

 

 

 

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14.06.2012 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1.) Die Grundschule Kückelhausen wird ab dem Schuljahr 2012/2013 aufgelöst. Als Nachfolgeschule wird die Grundschule Spielbrink bestimmt, die auch die verbleibenden SchülerInnen aufnimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

15

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

2.) Die Grundschule Friedrich-Harkort bleibt als eigenständige Schule erhalten. Die ergänzende Unterbringung einer Kindertagesstätte soll folgen. Diese wird unter umfassender Beteiligung der Schule und des Fachbereichs Jugend- und Soziales geprüft. Die zu erstellende Planung wird den politischen Gremien vorgelegt.

 

Abstimmungsergebnis:

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

13

Dagegen:

2

Enthaltungen:

0

 

 

3.) Die Grundschule Spielbrink bleibt als eigenständige Schule erhalten. Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge der Schulentwicklungsplanung die raumorganisatorische und finanzielle Möglichkeit für die Errichtung eines Angebots der Offenen Ganztagsschule zu prüfen.

 

Abstimmungsergebnis:

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

13

Dagegen:

2

Enthaltungen:

0

 

 

4.) Die Grundschulen Kipper und Hestert bleiben jeweils an ihren Standorten als eigenständige Grundschulen erhalten.

 

Abstimmungsergebnis:

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

13

Dagegen:

2

Enthaltungen:

0

 

Abstimmungsergebnis:

X

Siehe Einzelabstimmungen

 

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28.06.2012 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Vorlage wird bis zum 31.07.2013 umgesetzt.

 

1.) Die Grundschule Kückelhausen wird ab dem Schuljahr 2012/2013 aufgelöst. Als Nachfolgeschule wird die Grundschule Spielbrink bestimmt, die auch die verbleibenden SchülerInnen aufnimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

2.) Die Grundschule Friedrich-Harkort bleibt als eigenständige Schule erhalten. Die ergänzende Unterbringung einer Kindertagesstätte soll erfolgen. Diese wird unter umfassender Beteiligung der Schule und des Fachbereichs Jugend- und Soziales geprüft. Die zu erstellende Planung wird den politischen Gremien vorgelegt.

 

Abstimmungsergebnis:

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

3.) Die Grundschule Spielbrink bleibt als eigenständige Schule erhalten. Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge der Schulentwicklungsplanung die raumorganisatorische und finanzielle Möglichkeit für die Errichtung eines Angebots der Offenen Ganztagsschule zu prüfen.

 

Abstimmungsergebnis:

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

4.) Die Grundschulen Kipper und Hestert bleiben jeweils an ihren Standorten als eigenständige Grundschulen erhalten.

 

Abstimmungsergebnis:

X

Mit Mehrheit beschlossen