Berichtsvorlage - 0271/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Probebohrungen im Ennepepark
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jörg Winkler
- Beteiligt:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Anhörung
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09.05.2012
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Sachverhalt
Vorbemerkungen:
Wegen der fehlenden Expansionsmöglichkeiten in der Hasper City wird angedacht, räumlich größere Veranstaltungen aus dem Kreiselbereich in den Ennepepark zu verlagern.
Für die Veranstaltung Muschelsalat wurde dieser neue Standort im Jahre 2011 schon einmal probeweise mit kleinerem Aufwand hergerichtet.
Die Resonanz war durchaus positiv, so dass auch z.B. die Hasper Kirmes den Standort Ennepepark in Erwägung zieht. Da aber besonders die Fahrgeschäfte einen erhöhten Standortanspruch in Bezug auf den Untergrund haben, wurden Probebohrungen an den vorgeschlagenen Stellen im Park durchgeführt, um die Belastbarkeit des anstehenden Bau- Grundes festzustellen.
In dieser Berichtsvorlage werden die Ergebnisse als Grundlage für die weitere Abstimmung und Planung vorgestellt.
Probebohrungen:
Zur Untergrunderkundung wurden insgesamt 6 Aufschlusssondierungen im sog. Rammkernverfahren mit Bohrdurchmessern zwischen 60 mm bis 35 mm mit einer jeweiligen Endteufe (Tiefe) von 3,00 m ausgeführt. Die gewonnenen Proben aus den Rammkernen wurden zur Beurteilung und Abschätzung der Bodenkennwerte im Erdbaulabor analysiert.
Außerdem wurden 6 Rammsondierungen mit der mittelschweren Rammsonde zur Bestimmung der Lagerungsdichte ausgeführt.
Die Lage der Bohrstellen wurde im Vorfeld mit den Vertretern der Schausteller abgestimmt, um direkt diejenigen Bereiche abzudecken, die lagemäßig prinzipiell für große Fahrgeschäfte in Frage kommen. Der Lageplan ist als Anlage beigefügt.:
Auswertung der Sondierungen:
Im gesamten Untersuchungsbereich wurden flächendeckend gestörte Untergrundverhältnisse angetroffen. D. h., der Untersuchungsbereich ist vollständig mit einer Auffüllung versehen.
Bei allen 6 Bohrungen zeigte sich ein nahezu gleicher Bodenaufbau:
Nach einer 0,20 m bis 0,40 m starken Mutterbodenschicht folgt eine Schicht aus Auffüllmaterial, bestehend aus Bauschutt, Schlacken und natürlichen Gesteinsstücken. Diese Schicht reicht bis in eine Tiefe von ca. 1,30 m i.M.
Darunter befindet sich die dritte Schicht aus feinsandigen, schwach kiesigen Schluffen. Diese Schicht wurde seinerzeit als Abdichtung eingebracht und ist i.M. 0,30 m bis 0,60 m stark.
Darunter wiederum wurde eine weitere Auffüllschicht wie die zweite angetroffen, die bis zum Ende der Teufe liegt.
Die Lagerungsdichten sind wie folgt zu beurteilen:
Die Mutterbodenschicht wird als weich eingestuft, das heißt, prinzipiell nicht tragfähig.
Die Auffüllmaterialschicht ist mitteldicht bis dicht gelagert. Auch die darunterliegende Schicht ist mitteldicht gelagert und die letzte erbohrte Schicht wieder dicht gelagert.
Daraus folgt, dass außer der oberen Mutterbodenschicht ab ca. 0,40 cm unter O.K. Gelände der Untergrund standfest ist.
Schlussfolgerungen:
Aus den Ergebnissen der Untergrunderkundung lassen sich folgende Aussagen ableiten:
Um die Rasenfläche zur Nutzung für Fahrgeschäfte herstellen zu können muss der Oberboden abgetragen und durch eine geeignete Flächenbefestigung ersetzt werden. Grundsätzlich wäre eine Stabilisierung des Oberbodens z. B. durch das Verlegen von Geogittern möglich. Dabei ist aber anzunehmen, dass diese u. a. wegen der wasseranfälligen Konsistenz des Bodens keinen ausreichenden Erfolg haben wird.
Hinsichtlich einer Umsetzung der Maßnahme ergeben sich folgende Planungsüberlegungen:
Zur Befestigung der Fläche kommen im Hinblick auf den Grünflächencharakter der Anlage zunächst begrünbare Beläge in Form von Rasengittersteinen oder Pflaster mit Rasenfuge bzw. Schotterrasen in Frage. Bei einer Verwendung von Rasengittersteinen oder Kunststoffwaben ist eine für den hier anstehenden Verwendungszweck zu geringe Belastbarkeit anzunehmen. Durch eine Befestigung mit Rasenfugenpflaster wird nur eine sehr unzureichende Begrünung erreicht werden können. Schotterrasen sollte möglichst nicht eingebaut werden, da umherfliegende Schottersteine beim Rasenmähen zu einer Gefährdung führen.
Eine grüne Befestigung der Veranstaltungsfläche stellt auf jeden Fall einen Kompromiss dar, zwischen einer ausreichenden belastbaren Befestigung und einer Minimierung der negativen Auswirkungen auf die Grünanlage. Weder durch Rasengittersteine noch durch Pflaster mit Rasenfuge und auch nicht durch Schotterrasen wird sich eine überwiegend grüne Rasenfläche erreichen lassen.
Da außer den eigentlichen Aufstellflächen der Fahrgeschäfte auch zusätzliche Anfahr- und Wegeflächen erforderlich sind, ist von einer großflächigen Inanspruchnahme der vorhandenen Rasenfläche mit negativen Auswirkungen auf den Charakter der Parkanlage auszugehen. Um zu einer möglichst geeigneten technischen und gestalterischen Lösung zu kommen, muss sowohl die Materialauswahl als auch eine Planung zur Anordnung der Aufstell-, Fahr- und Wegeflächen anhand näherer Bedarfsangaben erfolgen.
Kosten:
Die folgenden Kostenansätze dienen zur Einschätzung der finanziellen Größenordnung und sind im Weiteren genauer zu ermitteln:
Die im Plan dargestellten Fahrgeschäftsflächen ergeben eine Gesamtfläche von ca. 3.360 m². Bei einer mittleren Abschiebestärke von 0,30 m fallen somit ca. 1.000 m³ Bodenabfuhr an, für die ca. 25,- / m³ netto einschl. Deponierung gerechnet werden muss.
Der Schotterrasen ist mit ca. 25,- / m² netto anzusetzen, jedoch aus den o.g. Nachteilen nicht ratsam.
Die Befestigung mit Rasengitterstein oder Kunststoffgitter liegt bei ca. 50,- / m² netto.
Für ergänzende Wegeflächen (z.B. gew. ca. 200 m Länge bei 3,00 m Breite) sind min. ca. 60,- / m² netto anzusetzen.
Diese drei Gewerke (Boden, Befestigung, Wege) erfordern Finanzmittel von ca. 280.000,- brutto.
Zu diskutieren wären die Kosten für die Anpassung des Parkplatzes Hochofenstraße so wie die Ver- und Entsorgungskosten.
Auswirkungen
Verfügung / Unterschriften
Veröffentlichung | |||||||
| Ja | ||||||
| Nein, gesperrt bis einschließlich |
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Oberbürgermeister |
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Gesehen: | |||||||
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Stadtkämmerer |
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| Beigeordnete/r | |||
| Die Betriebsleitung | ||||||
Amt/Eigenbetrieb: |
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| Gegenzeichen: | |||
61 Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung |
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Beschlussausfertigungen sind zu übersenden an: | |||||||
Amt/Eigenbetrieb: |
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Anlagen
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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174,6 kB
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