Beschlussvorlage - 0390/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
17. Nachtrag zur Hauptsatzung vom 12. Mai 2000hier: Änderung des § 1 der Hauptsatzung - Zusatzbezeichnung "Stadt der FernUniversität"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB30 - Rechtsamt
- Bearbeitung:
- Sonja Bendicks
- Beteiligt:
- Fachbereich des Oberbürgermeisters
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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10.05.2012
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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24.05.2012
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Sachverhalt
Kurzfassung
Die vom Rat der Stadt am 16.09.2010 beschlossene Zusatzbezeichnung der Stadt Hagen als Stadt der FernUniversität wurde jetzt vom Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW gem. § 13 Abs. 3 GO NRW offiziell genehmigt. Aufgrund dieser Genehmigung ist die Regelung in § 1 der Hauptsatzung der Stadt Hagen vom 12. Mai 2000 entsprechend anzupassen.
Begründung
Mit der von Seiten der Stadt Hagen angestrebten gesetzlichen Neuregelung in § 13 Abs. 3 GO NRW durch das Gesetz über das Führen von Gemeinde- und Kreisbezeichnungen vom 25. Oktober 2011 (GV. NRW. S. 539) hat der Gesetzgeber die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen neben ihrem eigentlichen Namen auch andere Bezeichnungen führen dürfen.
Die Neuregelung in § 13 Abs. 3 GO NRW bestimmt im Einzelnen Folgendes:
Die Gemeinden können auch andere Bezeichnungen, die auf der Geschichte oder der heutigen Eigenart oder Bedeutung der Gemeinden beruhen, führen. Der Rat kann mit einer Mehrheit von drei Vierteln seiner Mitglieder diese Bezeichnung bestimmen und ändern. Die Bestimmung und Änderung der Bezeichnung bedarf der Genehmigung des für Inneres zuständigen Ministeriums.
Aufgrund dieser Regelung und aufgrund des Ratsbeschlusses vom 16.09.2010 hat die Stadt Hagen am 28.11.2011 beim Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW den Antrag gestellt, die Bezeichnung Stadt der FernUniversität als amtliche Zusatzbezeichnung der Stadt Hagen führen zu dürfen. Zur Begründung dieses Antrages wurde u. a. darauf hingewiesen, dass die in Hagen beheimatete Fernuniversität ein Alleinstellungsmerkmal bilde, das für die Stadt Hagen von größter Bedeutung sei. Keine andere Institution werde bundesweit in ähnlicher Weise mit dem Namen der Stadt Hagen verbunden.
Diesem Antrag hat das Ministerium nunmehr mit Bescheid vom 14.03.2012 mit einigen Hinweisen und Erläuterungen entsprochen. Nähere Einzelheiten sind aus dem als Anlage beigefügten Bescheid zu ersehen.
Um die genehmigte Zusatzbezeichnung rechtswirksam in das gültige Ortsrecht umzusetzen, bedarf es einer entsprechenden Änderung der Hauptsatzung der Stadt Hagen vom 12. Mai 2000. Es wird vorgeschlagen, die Regelung in § 1 der Hauptsatzung um einen Absatz 5 wie folgt zu ergänzen:
Gemäß § 13 Abs. 3 GO NRW führt die Stadt Hagen mit Genehmigung des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NRW zusätzlich zu ihrem Ortsnamen die amtliche Zusatzbezeichnung Stadt der FernUniversität.
Die oben angesprochene Genehmigung des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Realisierungsdatum ist der 31.05.2012
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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13,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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36,2 kB
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