Beschlussvorlage - 0238/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der vorgestellten Sanierungsmaßnahme für den Sportplatz Quambusch wird zugestimmt. Aus der Sportpauschale werden 120.000 Euro bereitgestellt.

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Sachverhalt

Aus der vorhandenen und beschlossenen Prioritätenliste ist als nächste Maßnahme die Sanierung des Sportplatzes Quambusch vorgesehen. In der HHSt. 5600 519 0040 6     – Sanierung städt. Sportplätze – sind 250.000 Euro im Haushalt 2005 eingestellt. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf ca. 370.000 Euro. Die Restfinanzierung erfolgt aus der Sportpauschale.


Aus der vorhandenen Prioritätenliste ist als nächste Maßnahme die Sanierung des Sportplatzes Quambusch vorgesehen.

 

Die Sanierung ist dringend erforderlich, da ein erhebliches Verletzungsrisiko und Unfallgefahr besteht.

 

Nach einer Kostenschätzung der Verwaltung aus Januar 2005 sind mit Gesamtkosten von ca. 370.000 Euro zu rechnen. Die Beschreibung der Maßnahme und die Kostenschätzung sind als Anlage beigefügt.

 

In der HHSt. 5600 519 0040 6 –Sanierung städt. Sportplätze – sind 250.000 Euro im Haushalt eingestellt. Dieser Haushaltsansatz müsste in vollem Umfang freigegeben werden. Es besteht somit eine Finanzierungslücke von ca. 120.000 €uro. Diese Mittel sind aus der Sportpauschale zu entnehmen und bei der HHSt. 5600 519 0040 6 zusätzlich zu veranschlagen.

 

Die Sanierungsmaßnahme wurde mit dem Hauptnutzer des Platzes einvernehmlich abgestimmt.

 

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Auswirkungen

 

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in diesem Fall bitte löschen!

 

1. Rechtscharakter

 

 Auftragsangelegenheit

 

 Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

X

 Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 Vertragliche Bindung

 

 Fiskalische Bindung

 

 Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige

 

 Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

 Ohne Bindung

Erläuterungen:

     

 

2. Allgemeine Angaben

X

 Bereits laufende Maßnahme

 

X

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

 

 Neue Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

 

 Ausgaben

 

 

 Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch Ausgaben in den Folgejahren

 

 

 Es entstehen Ausgaben

 

 

 

 einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr

     

 

 

 

 

 jährlich wiederkehrende Ausgaben

 

 

 

 periodisch wiederkehrende Ausgaben in den Jahren

     

 


 

3. Mittelbedarf

 

 Einnahmen

     

 EUR

X

 Sachkosten

370.000

 EUR

 

 Personalkosten

     

 EUR

 

Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

Einnahmen:

    

    

    

    

    

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Ausgaben:

    

    

    

    

    

5600 519 0040 6

250.000

     

     

     

     

Sportpauschale

120.000

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Eigenanteil:

     

     

     

     

     

 

 

 

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Beschlüsse

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06.04.2005 - Sport- und Freizeitausschuss

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18.05.2005 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen

Beschluss:

Der vorgestellten Sanierungsmaßnahme für den Sportplatz Quambusch wird zugestimmt. Aus der Sportpauschale werden 120.000 Euro bereitgestellt.

Die bestehende Hecke bleibt als Schall-und Sichtschutz bestehen. Der Fangzaun soll nach innen vor die Hecke gesetzt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 14

 

 

Dagegen:

 0

 

 

Enthaltungen:

 0