Beschlussvorlage - 0246/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Rechenschaftsbericht 2004
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Edith Holz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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07.04.2005
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Sachverhalt
Der Rat der Stadt nimmt den Rechenschaftsbericht zur Kenntnis.
Mit der Beschlussfassung über die Kenntnisnahme setzt er die Höhe der Zwischenfinanzierungszinsen, die den Beitragspflichtigen bei beitragsfähigen Baumaßnahmen in Rechnung zu stellen sind, fest.
Die Jahresrechnung für 2004 wurde
am 03.03.2005 von der Stadtkämmerin aufgestellt und vom Oberbürgermeister
festgestellt.
Gemäß § 93
Abs. 2 Satz 2 GO NRW ist die Jahresrechnung dem Rat der Stadt innerhalb von 3
Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres zuzuleiten.
Der
Rechenschaftsbericht erläutert:
·
die wichtigsten Ergebnisse der Jahresrechnung,
·
erhebliche Abweichungen der Rechnungsergebnisse von den
Haushaltsansätzen
und gibt einen
Überblick über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Haushaltsjahr.
Bevor über die
Jahresrechnung 2004 und die Entlastung entschieden und beschlossen wird,
erfolgt die Prüfung der Rechnung nach § 94 Abs. 1 GO NRW. Zuständig hierfür ist
der Rechnungsprüfungsausschuss. Dieser bedient sich zur Durchführung der
Prüfarbeiten des Rechnungsprüfungsamtes.
Das Prüfungsergebnis
wird dem Rat der Stadt demnächst in einem besonderen Schlussbericht vorgelegt.
Da wegen des
Gesamtdeckungsprinzips ein Einzelnachweis der Zinsleistungen nicht möglich ist,
wird die Höhe der Zinsen nach den im
Runderlass des Innenministers vom 30.06.1986 (MBl NW 1986 S. 1011)
beschriebenen Berechnungsmerkmalen auf der Basis der Jahresrechnungszahlen
ermittelt.
Nach § 9 der
Haushaltssatzung 2004 werden für 2004 festgesetzt:
·
Eigenfinanzierungsanteil: 57,17 v. H.
·
Durchschnittszinssatz: 4,22 v. H.
§ 6 Abs. 2
Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) sieht vor, dass ab 01.01.1999
Kostenüberdeckungen aus einer Gebührenkalkulation innerhalb der nächsten 3
Jahre nach Abschluss des Kalkulationszeitraumes auszugleichen sind;
Kostenunterdeckungen sollen ausgeglichen werden.
Betroffen von
dieser Regelung sind
UA 1600
– Rettungsdienst
UA 6750
– Straßenreinigung
UA 7210
– Abfallsammlung
UA 7300
– Märkte
UA 7500
– Friedhöfe.
Für diese
Unterabschnitte werden Sonderrücklagen bewirtschaftet.
In der
Jahresrechnung 2004 sind bei folgenden Unterabschnitten Entnahmen aus bzw.
Zuführungen an Sonderrücklagen durchgeführt worden:
Bestand zum
01.01.2004 Zuführung Entnahme Stand: 31.12.2004
€ € € €
UA 6750 74.501,18
0,00 44.167,30
30.333,88
UA 7210 236.227,50 257.075,12
347.922,18 145.380,44
UA 7300
0,00 21.564,31 0,00 21.564,31
Die Bereiche
UA 1600 und UA 7500 haben in der Jahresrechnung 2004 mit Kostenunterdeckungen
abgeschlossen, die im Rahmen der gesetzlichen Regelung in den Folgejahren
ausgeglichen werden.
Daneben wird
der Sozialfond Theater Hagen als Sonderrücklage geführt.
Diese
Sonderrücklage ist fest verzinst angelegt.
Der Bestand
der Rücklage betrug am 01.01.2004 10.757,87
€
Für 2004 wurden Zinsen verbucht in Höhe von 279,16 €
Die Abrechnung
führte zu einer Entnahme in Höhe von 10.261,83
€
Rücklagenbestand zum 01.01.2005 somit 775,20 €
