Beschlussvorlage - 0157/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung der zweiten stellvertretenden Schriftführung des Rates
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Gesine Specht
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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26.04.2012
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen bestellt gemäß § 52
Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
in der zurzeit gültigen Fassung für seine Wahlzeit zur zweiten
stellvertretenden Schriftführerin:
Frau Bärbel Ellinghaus.
Die Umsetzung erfolgt zum 26.04.2012.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Nach § 52 Absatz 1
Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der
zurzeit gültigen Fassung, ist die Niederschrift über die im Rat gefassten
Beschlüsse vom Oberbürgermeister und einem vom Rat zu bestellenden
Schriftführer zu unterzeichnen.
Aufgrund einer Umverteilung
von Aufgaben im Fachbereich des Oberbürgermeisters wird daher vorgeschlagen, an
Stelle von Herrn Michael Idel Frau Bärbel Ellinghaus zur zweiten
stellvertretenden Schriftführerin für die Wahlzeit des Rates der Stadt Hagen zu
wählen.
Frau Melanie Langer
bleibt Schriftführerin des Rates, Frau Gesine Specht ihre erste
stellvertretende Schriftführerin.
