Beschlussvorlage - 0157/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen bestellt gemäß § 52 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung für seine Wahlzeit zur zweiten stellvertretenden Schriftführerin:

 

Frau Bärbel Ellinghaus.

 

Die Umsetzung erfolgt zum 26.04.2012.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Nach § 52 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung, ist die Niederschrift über die im Rat gefassten Beschlüsse vom Oberbürgermeister und einem vom Rat zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen.

 

Aufgrund einer Umverteilung von Aufgaben im Fachbereich des Oberbürgermeisters wird daher vorgeschlagen, an Stelle von Herrn Michael Idel Frau Bärbel Ellinghaus zur zweiten stellvertretenden Schriftführerin für die Wahlzeit des Rates der Stadt Hagen zu wählen.

Frau Melanie Langer bleibt Schriftführerin des Rates, Frau Gesine Specht ihre erste stellvertretende Schriftführerin.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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26.04.2012 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen