Beschlussvorlage - 0028/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

§ 2 Abs. 1 der Honorarordnung wird mit Wirkung zum 01.07.2012 wie folgt

geändert:

 

§ 2 (1) Honorare für Kurse u.ä.

Das Honorar für Kurse und ähnliche Veranstaltungen beträgt in der Regel je

Unterrichtsstunde (45 Min.) 19,00 €.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Um für die kommunale Pflichtaufgabe VHS auch weiterhin geeignete Honorarkräfte gewinnen zu können, wird der Basishonorarsatz um 2 € von 17 € auf 19 € zum 01.07.2012 erhöht.

 

Begründung

Die Basishonorare der VHS sind seit 1996 im Wesentlichen nicht erhöht worden. Lediglich bei der Umstellung auf Euro wurde von 33 DM (16,87 €) auf 17 € aufgerundet. Während die VHS Hagen damit 1996 im oberen Drittel der VHS-Honorare in NRW lag, liegt sie nun im unteren Drittel.

Durch die niedrigen Honorare wird es zunehmend schwierig, qualifizierte neue Dozentinnen und Dozenten zu gewinnen. Zudem hat das BAMF mit Schreiben vom 27.10.2011 angekündigt, dass der Richtwert für Mindesthonorare ab 01.07.2012 auf 18 € erhöht wird. Damit wäre ab diesem Zeitpunkt bei einem Verzicht auf die Honoraranpassung die Zulassung der VHS als Integrationskursträger in Gefahr.

Gleichzeitig hat das Land NRW durch die 2011 erfolgte Rücknahme der Kürzungen der Vorgängerregierung im Bereich des Weiterbildungsgesetzes die Kommunen unterstützt. Die Förderung nach WbG ist für Hagen um rund 62.000 € gestiegen.

Bei gleichbleibendem Stundenvolumen würde sich eine Honorarerhöhung wie folgt auswirken:

19 € = 31.760 €.

Um für die kommunale Pflichtaufgabe VHS auch weiterhin geeignete Honorarkräfte gewinnen zu können, wird der Basishonorarsatz um 2 € von 17 € auf 19 € zum 01.07.2012 erhöht.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

x

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

x

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

 

Die Erhöhung der Honorare erfolgt im Rahmen des Budgets. Sie führt nicht zu einer Erhöhung oder Überschreitung des Budgets.

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Beschlüsse

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08.03.2012 - Kultur- und Weiterbildungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Kultur- und Weiterbildungsausschuss beschließt die Anhebung der Honorare unter dem Vorbehalt, dass die Verwaltung bis zur nächsten HFA-Sitzung einen interkommunalen Vergleich über die Höhe der Honorare an anderen Volkshochschulen ermittelt und die Anhebung der Hagener Honorare gerechtfertigt erscheint.

Eine abschließende Beschlussfassung soll im HFA und Rat erfolgen.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 11

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 1

 

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29.03.2012 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

26.04.2012 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen