Beschlussvorlage - 0161/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.      Der Rat nimmt die Fortschreibung der Kindergarten-Bedarfsplanung zur Kenntnis.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, mit den regionalen Hagener Anbietern Gespräche zur Umsetzung der Kindergarten-Bedarfsplanung zu führen und die Ergebnisse im Mai 2005 zu berichten.

 

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Trägern mögliche organisatorische und personalwirtschaftliche Optimierungen der Kindergarten-Betreuung und des Anmeldeverfahrens in Hagen zu erörtern.

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

 

Die aktuelle Fortschreibung des Kindergarten-Bedarfsplanes (Anlage 1) erfolgte unter den Vorzeichen umfangreicher Sparmaßnahmen seitens der Kirchenverbände und der Vorgaben der städtischen Haushaltskonsolidierung. Die zwischenzeitlich mit dem Gesamtverband der evangelischen Kirchengemeinden geschlossene Vereinbarung garantiert den Fortbestand der aufgrund des Rechtsanspruches und dem festgestellten Bedarf unverzichtbaren Einrichtungen bzw. Gruppen in Einrichtungen. Nach Auswertung der vom Jugendhilfeausschuss in Auftrag gegebenen Regionalkonferenzen wird auch mit dem Gemeindeverband der katholischen Kirchengemeinden eine entsprechende Vereinbarung zu schließen sein. Die aus den Regionalkonferenzen und den Gesprächen resultierenden Umsetzungsschritte und die jeweiligen finanziellen Auswirkungen werden im Mai 2005 allen zuständigen politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 


Die aktuelle Fortschreibung des Kindergarten-Bedarfsplanes (Anlage 1) erfolgte unter den Vorzeichen umfangreicher Sparmaßnahmen seitens der Kirchenverbände und der Vorgaben der städtischen Haushaltskonsolidierung.

Im Juli 2004 fand ein Gespräch zwischen dem Gesamtverband der ev. Kirche, dem Gemeindeverband kath. Kirchengemeinden und dem Fachbereich Jugend & Soziales statt. Inhalt des Gespräches  war die finanzielle Situation der Kirchenverbände und die möglichen  Folgen für die konfessionellen Kindertageseinrichtungen. Im Ergebnis wurde festgehalten, dass der Fachbereich zunächst eine aktuelle Bestandserhebung durchführt und in einem zweiten Schritt unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung den tatsächlichen Bedarf ermittelt. Die Bestandserhebung und auch die Bedarfsanalyse sind in der Broschüre nachzulesen, die Ihnen bereits in der letzten Sitzung zugegangen ist. Darüber hinaus wurde erstmalig eine Wohnortanalyse durchgeführt. Hintergrund war, festzustellen, wer von der Schließung einer Einrichtung wirklich betroffen ist. Bei der Anmeldung im Kindergarten gibt es keine Verpflichtung die Kinder am Wohnort anzumelden. Eltern sind vollkommen frei in der Wahl eines Kindergartens. Bei der Wohnortanalyse stellte sich heraus, dass es Bezirke gibt in denen nur 40 % der in den Kindergärten angemeldeten Kinder auch wirklich in diesem Bezirk wohnen. Wird dann in diesem Bezirk eine Einrichtung geschlossen, weil es aufgrund der demographischen Entwicklung dort zu viele Plätze gibt, trifft man jedoch Familien aus anderen Bezirken, in denen es viel zu wenig Kindergartenplätze gibt. Um das zu vermeiden, wurden punktuelle Lösungen zurückgestellt  und zunächst die Fortschreibung des Kindergarten-Bedarfsplans anhand der umfangreichen Hintergrundinformationen für das gesamte Stadtgebiet weiterentwickelt. Die nun vorliegende Fortschreibung des Kindergarten-Bedarfsplans enthält zum einen die bis dahin geäußerten  geplanten Veränderungen des Gesamtverbandes der ev. Kirchengemeinden (der Gemeindeverband der kath. Kirchengemeinden hatte zu diesem Zeitpunkt von Veränderungen Abstand genommen)  und zweitens Maßnahmenvorschläge der Jugendhilfeplanung  zur Kompensation  der dadurch entstehenden Fehlbedarfe sowie Empfehlungen zu Veränderungen aufgrund der demographischen Entwicklung. Alle Maßnahmen sind - nach Stadtbezirken sortiert - in der beigefügten Übersicht  chronologisch dargestellt.

Zwischenzeitlich hat auch der Gemeindeverband der kath. Kirchengemeinden Einsparungen ab dem Kindergartenjahr 2006/2007 signalisiert.

Die Verwaltung hat dem Jugendhilfeausschuss in seiner Dezember-Sitzung 2004 zur Umsetzung der Fortschreibung des Kindergarten-Bedarfsplans folgendes Verfahren vorgeschlagen:

 

Ø      Gespräch  mit  dem  Gesamtverband,  der  evangelischen  Kirchengemeinden und der betroffenen Kirchengemeinde  zur  Abwendung  der  Schließung  der  Einrichtungen  in  Altenhagen (Altenhagener Str.) und Eilpe (Franzstraße) für das kommende Kindergartenjahr.

 

Ø      Gespräch mit dem Gemeindeverband der kath. Kirchengemeinden zu geplanten Veränderungen bei den kath. Kindertageseinrichtungen.

 

Ø      Regionalkonferenzen mit den von den vorgeschlagenen Veränderungen betroffenen Trägern in jedem Stadtbezirk (wobei der Stadtbezirk Mitte aufgrund der Vielzahl der Veränderungen in drei Regionalkonferenzen geteilt wird).

 

Nach Beauftragung durch den Jugendhilfeausschuss wurden in den letzten Wochen die genannten Gespräche bzw. Regionalkonferenzen durchgeführt. Mit dem Gesamtverband der evangelischen Kirchengemeinden wurde zur Abwendung der von Schließung bedrohten Einrichtungen am 31.Januar 2005 eine für zwei Jahre gültige Vereinbarung geschlossen. (Anlage 2). Inhalt ist die Übernahme der Betriebskosten für die in der Vereinbarung genannten Einrichtungen. Der Gemeindeverband der katholischen Kirchengemeinden hat im Januar eine Liste der ab dem Kindergartenjahr 2006/2007 von Paderborn nicht mehr geförderten Gruppen vorgelegt. Die Auswirkungen dieser Konsolidierungsliste wurden im Detail bei jeder Regionalkonferenz thematisiert, um zu einem mit allen Beteiligten abgestimmten Gesamtergebnis für jeden einzelnen Bezirk zu kommen. Die Regionalkonferenzen fanden in einem Zeitraum vom 20.01.2005 bis zum 28.02.2005 statt. Im Nachgang der Regionalkonferenzen werden in einigen Bezirken noch Einzelgespräche mit verschiedenen Trägern zu führen sein. Die Gespräche mit dem Gemeindeverband der katholischen Kirchengemeinden bezüglich der Übernahme der Betriebskosten für einzelne Gruppen in Einrichtungen können erst im Anschluss geführt werden. Die aus den Regionalkonferenzen und den Gesprächen resultierenden Umsetzungsschritte und die jeweiligen finanziellen Auswirkungen werden dann im Mai 2005 allen zuständigen politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt, wobei der Vollzug der Einsparpotentiale  immer zum Beginn des neuen Kindergartenjahres (01.08. eines Jahres) dargestellt wird.

 

Weiterhin wird als Folge der Veränderungen  in der Kindergartenlandschaft über personalwirt-schaftliche und organisatorische Optimierungen nachzudenken sein.

 

Die Arbeitsgemeinschaft 3 (Tageseinrichtungen für Kinder) nach § 78 KJHG hat in der Januar –Sitzung einen Referenten aus dem Märkischen Kreis zum Thema “Personalpool im Kindergartenbereich” eingeladen. In der Diskussion stellte sich heraus, dass die Voraussetzungen zur Gründung eines solchen Personalpools in Hagen nicht vergleichbar bestehen. Darüber hinaus erklärten alle Träger von Kindertageseinrichtungen in Hagen auch beim Abbau von Betreuungskapazitäten absehbar keine personalwirtschaftlichen Probleme zu haben.

Zur Optimierung des organisatorischen  Ablaufes beim Anmeldeverfahren wurde bereits in der letzten Sitzung der AG 3 am 26.11.04 ein gemeinsamer Beschluss gefasst. Danach werden alle Kindertageseinrichtungen erst nach dem 1. Februar 2005 Aufnahmeverträge für das neue Kindergartenjahr abschließen. Zum 1. März 2005 werden alle angemeldeten Kinder und auch die Wartelisten zentral an den Fachbereich Jugend & Soziales weitergegeben. Im Fachbereich werden diese Listen anschließend bereinigt; d.h. Mehrfachanmeldungen werden gestrichen. Die bereinigten Listen gehen dann zurück an die Einrichtungen. Dieses Verfahren  bietet den Vorteil, dass zum einem Mehrfachanmeldungen frühzeitiger erkannt und  bereinigt werden können, was den Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten reduziert. Des weiteren  besteht frühzeitig eine Übersicht über freie Plätze. Dadurch können Eltern gezielter bei der Suche nach einem Kindergartenplatz beraten und unterstützt werden. Letztendlich erleichtert dieses Verfahren auch die weitere Planung  im Kindergartenbereich. In der Diskussion wurde deutlich, dass aufgrund der trägerspezifischen Anmeldeverfahren keine Bereitschaft zu einem zentralen  Anmeldeverfahren besteht. Die jetzt gefundene gemeinsame Lösung ist aus Sicht der Jugendhilfeplanung als sachgerechte deutliche Verbesserung zu bewerten.

 

Die Bezirksvertretungen haben die vorliegende Fortschreibung des Kindergarten-Bedarfsplans in Ihren jeweiligen Sitzungen zur Kenntnis genommen (Anlage 3).

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

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 Die  finanziellen und personellen Auswirkungen werden entsprechend der Beschlussvorschläge in

 den jeweiligen Sitzungen eingebracht.

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

17.03.2005 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

07.04.2005 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen