Beschlussvorlage - 0151/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die 2. Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes

Nr. 7/98 (496) –Reichsbahnstraße/Revelstraße-.

Die Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

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Sachverhalt

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 6.6.2002 die Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes

Nr. 7/98 (496) –Reichsbahnstraße/Revelstraße- beschlossen. Dieser Beschluß wurde am 21.6.2002 ortsüblich öffentlich bekanntgemacht.

 

Nach § 17 (1) BauGB tritt die Veränderungssperre nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Die erstmalige Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre wurde vom Rat der Stadt am 29.4.2004 beschlossen. Die Veröffentlichung erfolgt am 5.6.2004.

 

Wenn besondere Umstände es erfordern, kann die Gemeinde die Frist bis zu einem weiteren Jahr nochmals verlängern (§ 17 (2) BauGB).

 

Zum Bebauungsplanverfahren:

Das o.g. Bebauungsplanverfahren  soll zur Regelung einer städtebaulichen Ordnung und zur Sicherung der gewerblichen Bauflächen in diesem Bereich dienen. Die Bürgeranhörung nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde am 24.7.2003 durchgeführt. Die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 12.1.-13-2.2004 durchgeführt.

 

Für einen Teilbereich des Plangebietes wird die “Altlastenproblematik” z.Z. noch bearbeitet, die Beurteilung von Vorhaben im verbleibenden Teilbereich erfolgt nach

§ 33 BauGB.

 

Da das Bebauungsplanverfahren bis zum Frühsommer 2005 nicht abgeschlossen sein wird, ist es erforderlich, die Geltungsdauer der Veränderungssperre nochmals um ein Jahr zu verlängern.


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Beschlüsse

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16.03.2005 - Bezirksvertretung Hagen-Nord

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05.04.2005 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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07.04.2005 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen