Beschlussvorlage - 0284/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Biologische Station Umweltzentrum Hagen e. V. und Ennepe-Ruhr-Kreis e. V.hier: Maßnahmenpaket 2012
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Kai Gockel
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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18.04.2012
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Entscheidung
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19.04.2012
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Sachverhalt
Kurzfassung
Entfällt.
Begründung
Seit dem 1.01.2006 wird die Biologische Station UMWELTZENTRUM Hagen gemäß der geänderten Förderrichtlinien für die Biologischen Stationen in NRW (FÖBS) finanziert.
Seit 2008 arbeiten alle Biologischen Stationen in NRW nach den vom MKULNV vorgegebenen Schwerpunktsetzungen, die 2011 überarbeitet wurden und zukünftig allen Biologischen Stationen mehr Gestaltungsfreiheiten einräumen.
Nach den Kürzungen der Landesförderung zuletzt 2008 um ca. 13 % wurde für 2012 die Förderung um 8,41 % angehoben, um die Kostensteigerungen der letzten Jahre zumindest teilweise zu kompensieren. Zusätzlich wurden zu den bewilligten 150.764 weitere 4.800 bewilligt, so dass sich die Gesamtförderung 2012 auf nunmehr 155.564 beläuft. Der Landesanteil von 80 % beträgt insgesamt 124.451 , der Anteil des Regionalverbandes Ruhr (RVR) beläuft sich weiterhin auf 10.000 , der Anteil der Stadt Hagen beträgt insgesamt 20.154 . Für die Sicherstellung der Co-Finanzierung darüber hinaus zusätzlich beantragter Mittel in Höhe von 4.800 hat der NABU-Stadtverband Hagen e.V. einen Betrag von 960 bereitgestellt.
Innerhalb des aktuell zur Verfügung stehenden Finanzierungsrahmens sind die bisherigen Arbeitsschwerpunkte gem. der Förderrichtlinien des Landes NRW (FÖBS) für alle Biologischen Stationen verbindlich umzusetzen. Die regionalen Besonderheiten der bisherigen Arbeit der Biologischen Station Umweltzentrum Hagen können weiterhin berücksichtigt und ausgebaut werden. Das bisherige in drei Säulen gegliederte Modell wurde seitens des Landes NRW aufgegeben und in fünf Bereiche gegliedert, die zukünftig ohne die bisherigen reglementierenden Vorgaben gestaltet werden können.
Als wichtige Aufgabenstellung zur Wahrnehmung von Landesaufgaben wird die Betreuung der vier als zusammenhängendes FFH-Gebiet ausgewiesenen Naturschutzgebiete Kalkbuchenwälder bei Hohenlimburg, sowie des Hagener Teils des FFH-Gebietes Gevelsberger Stadtwald -Naturschutzgebiet Aske-, umgesetzt, die 2012 im Rahmen der FFH-Berichtspflicht abgeschlossen werden müssen. Auch dem Vorhaller Steinbruch wird aus Landessicht wegen der überregional bedeutenden Tierarten besondere Aufmerksamkeit gewidmet.
Wie in jedem Jahr werden eine Vielzahl von arbeitsintensiven Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen auf mehr als 50 Einzelflächen umgesetzt, die dank dem unter dem Dach der Biologischen Station Hagen neu eingerichteten Bundesfreiwilligendienst auch sichergestellt werden können.
Die für Stadt und Region bedeutenden Arbeitsfelder sollen in einem neuen Aufgabenbereich Naturschutzbildung und Öffentlichkeitsarbeit umgesetzt werden, z.B. bei mehreren Veranstaltungen am Standort Haus Busch im Rahmen eines Frühlings-, Sommer- und Herbstfestes mit saisonalen Schwerpunktthemen. Die Umsetzung des Konzeptes zum Natur-, Lehr- und Erlebnisbereich Koenigsee wird ebenso wie der Nisthilfen-Lehrpfad am Standort der Biologischen Station am Haus Busch 2012 abgeschlossen.
Traditionelle Inhalte wie:
· die langjährigen Bestrebungen zum Schutz der Fledermäuse, insbesondere dem Großen Mausohr, das seit einigen Jahren in Hagen dank der Arbeit der Biologischen Station deutliche Bestandszunahmen verzeichnen kann,
· der Schutz der Streuobstwiesen,
· Maßnahmen zur Bestandssicherung der Amphibien- und Reptilienbestände oder
· Pflege der heckengeprägten Kulturlandschaften für den Neuntöter
werden weiterhin tatkräftig durchgeführt.
2009 wurde seitens der Landesregierung den beiden Biologischen Stationen in Hagen und im Ennepe-Ruhr-Kreis eine verstärkte Zusammenarbeit zwingend vorgegeben. So werden auch über die Stadtgrenzen von Hagen hinaus Veranstaltungen in den o. g. Themenbereichen angeboten, z.B. gemeinsame Seminarveranstaltungen zu Fledermäusen und Obstwiesen. Im Gegenzug können die Mitarbeiter der Ennepetaler Station in Hagen einzelne thematische Veranstaltungen mit eigenen Beiträgen bereichern.
Der AMP 2012 wurde am 16.11.2011 im Trägerverein der Biologischen Station Hagen und im gemeinsamen Dachverein der beiden Stationen am 08.12.2011 verabschiedet und mit der Bezirksregierung Arnsberg abgestimmt. Der gemäß der Vorgaben der Bezirksregierung vereinfachte Arbeits- und Maßnahmenplan sowie der Ergänzungsantrag sind zur Kenntnisnahme als Anlagen beigefügt.
Hinweis der Bezirksregierung Arnsberg bezüglich der Gewährung der Landeszuwendung:
Für die Monate Januar - Juli sind die erforderlichen Mittel bewilligt, d.h., die Biostationen können die für diesen Zeitraum vorgesehenen Maßnahmen umsetzen. Darüber hinaus hat das Ministerium angekündigt, Anfang der 14. KW die erforderlichen Mittel für die Zeit bis August zuzuweisen.
Weitergehende Finanzierungszusagen können derzeit nicht gemacht werden. Die Bezirksregierung Arnsberg geht aber davon aus, dass auch die Anschlussfinanzierung ab September zeitnah geregelt wird, damit die Biostationen ihre laufenden Kosten decken können.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
X | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
X | konsumtive Maßnahme |
| investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
X | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
1. Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 1.55 | Bezeichnung: |
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Produkt: | 1.55.40.08 | Bezeichnung: | Biologische Station |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | Lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Ertrag (-) |
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Aufwand (+) | 531 800 | 20.154 | | | |
Eigenanteil |
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Kurzbegründung: | |
X | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
2. Investive Maßnahme
Teilplan: |
| Bezeichnung: |
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Finanzstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Finanzpos. | Gesamt | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Einzahlung(-) |
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Auszahlung (+) |
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Eigenanteil |
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Kurzbegründung: | |
| Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
3. Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
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Passiva:
(Bitte eintragen)
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4. Folgekosten:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil | |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr | |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | |
e) personelle Folgekosten je Jahr | |
Zwischensumme | |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | |
5. Auswirkungen auf den Stellenplan
Stellen-/Personalbedarf:
(Anzahl) | Stelle (n) nach BVL-Gruppe | (Gruppe) | sind im Stellenplan | (Jahr) | einzurichten. |
(Anzahl) | üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe | (Gruppe) | sind befristet bis: | (Datum) | anzuerkennen. |
