Beschlussvorlage - 0238/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 1/96 (480) 3. Änderung, Gösselnhof - Haus der Wissenschaft und Weiterbildung hier:a) Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmenb) Beschluss nach § 10 BauGB – Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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21.03.2012
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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18.04.2012
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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19.04.2012
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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24.04.2012
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
a)
Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange die vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen zurück oder berücksichtigt sie ganz oder teilweise im Sinne der Stellungnahmen in der Begründung der Vorlage. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
b)
Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 1/96 (480) 3. Änderung, Gösselnhof - Haus der Wissenschaft und Weiterbildung - als Satzung gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung. Dem Bebauungsplan ist die Begründung vom 09.03.2012 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt, die als Anlage Gegenstand der Niederschrift wird.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet umfasst das Grundstück des Arcadeon.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Plan eindeutig dargestellt.
Nächster Verfahrensschritt:
Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Planungsrecht:
Der
Flächennutzungsplan stellt für den zu ändernden Bereich eine Grünfläche dar.
Der
Bebauungsplan Nr. 1/96 (480) Gösselnhof - Haus der Wissenschaft und
Weiterbildung - wurde am 26.02.1997 rechtskräftig. Der Bebauungsplan setzt für
den zu überplanenden Bereich eine private Grünfläche fest.
Am
17.06.2000 wurde die 1. Änderung des Bebauungsplanes rechtskräftig. Es wurde
eine Erweiterung des Torhauses ermöglicht. Dieses Gebäude dient nun der
hochschulübergreifenden Fortbildung aller Hochschulen.
Mit
der 2. Änderung des Bebauungsplanes wurde Planungsrecht für weitere Stellplätze
geschaffen. Die Rechtskraft wurde am 18.06.2005 erlangt.
Durch
die 3. Änderung soll nun die Errichtung eines weiteren Seminargebäudes
ermöglicht werden.
Vorgesehene Planung:
Das
Arcadeon - Haus der Wissenschaft und
Weiterbildung – eröffnete im Januar 1998. Als Tagungs- und Seminarhotel
konzipiert, stehen den Besuchern 16 variable Veranstaltungsräume mit modernster
Tagungstechnik für Konferenzen und Weiterbildung zur Verfügung.
Jetzt
soll das Angebot durch einen multifunktionalen Erweiterungsbau auf dem
Grundstück des Arcadeon ergänzt werden. Das Gebäude soll in Verlängerung des
südwestlichen Flügels, parallel des
Teiches und innerhalb der privaten Grünfläche, errichtet werden. Hierbei wird besonderen
Wert auf eine Eingliederung in das vorhandene Ensemble und die Parklandschaft
gelegt.
Das
geplante Seminargebäude wird mit der südwestlichen Spitze ca. 6.50 m über den
Teich hinausragen. Das Gebäude soll ebenerdig begehbar sein, über eine
Grundfläche von ca. 600 m², eine lichte Höhe von 5 m und über einen bis maximal vier Seminarräume
verfügen. Im Untergeschoss soll die notwendige Technik eingerichtet werden.
Weitere
Angaben zu den Planungen sind dem Festsetzungsplan und der Begründung zu
entnehmen.
Verfahrensablauf:
Das
3. Änderungsverfahren wurde mit dem Beschluss des Rates der Stadt Hagen am
24.02.2011 eingeleitet.
In
der Sitzung am 24.11.2011 des Rates der Stadt Hagen wurde neben dem Beschluss
zur Offenlegung des Planes auch folgender Zusatz beschlossen:
"Die
Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger zu sprechen, ob die
Kompensation gänzlich außerhalb von Waldflächen durchgeführt werden kann."
Eine
Änderung der Form und des Standortes für die externen Ausgleichsmaßnahmen würde
eine erneute Offenlage nach § 4a Abs. 3 BauGB auslösen. Ein Beschluss zur
Satzung des Bebauungsplanes wäre dann erst nach der Sommerpause am 20.09.2012
möglich.
Wunsch
des Bauträgers ist es, so schnell wie möglich mit dem Neubau anzufangen. Das
Gebäude soll für das Weihnachtsgeschäft 2012 zur Verfügung stehen. Deshalb und
weil keine grundlegenden Bedenken im Rahmen der Offenlage gegen das Vorhaben
ausgesprochen wurden, wurde in diesem Fall verabredet, mit der Erstellung des
Bauantrages parallel zum Satzungbeschluss zu beginnen, damit keine Zeit
verloren geht.
Der
Bauträger ist mit einer Verschiebung in die zweite Jahreshälfte nicht einverstanden,
weil die betriebsinterne Planung dadurch empfindlich gestört würde.
Dem
Beschluss des Rates der Stadt Hagen zur Änderung der Kompensation kann leider
nicht gefolgt werden.
Die
Bürgeranhörung hat in der Zeit vom 06.06.2011 bis zum 08.06.2011 stattgefunden.
Anregungen zur Planung wurden nicht vorgebracht.
Die
vorgezogene Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
wurde in der Zeit vom 18.05.2011 bis zum 20.06.2011 durchgeführt.
Gegen
die Planung haben sich die Untere Wasserbehörde und die Untere
Landschaftsbehörde ausgesprochen. Den Behörden wurde zu dem Zeitpunkt eine
Planung vorgelegt, in der der Baukörper in Verlängerung des Bestandes zwischen
ca. 10.00 m und 12,50 m über den Teich hinausragt.
Die
Stellung des Gebäudes wurde geändert, dadurch wird die Überkragung deutlich
verringert, (nur noch ca. 6.50 m). Mit dieser Änderung wurde den Anregungen der
Unteren Wasserbehörde gefolgt. Sie findet jetzt ihre Zustimmung,
wasserrechtliche Belange sind nicht mehr berührt.
In
der Zeit vom 09.06.2011 bis zum 28.06.2011 wurde die Erfassung der
umweltrelevanten Auswirkungen des Projektes in Form der
"Scopingbeteiligung" der Fachämter und Behörden durchgeführt. Die
erforderlichen Gutachten liegen vor.
Die
öffentliche Auslegung der Planung nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit
vom 12.12.2011 bis 13.01.2012 einschließlich.
Die
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4
Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 08.12.2011 bis 20.01.2012 durchgeführt.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung
und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
wurden von dem nachfolgend aufgeführten Träger öffentlicher Belange eine
Stellungnahme vorgebracht.
1.
Untere
Landschaftsbehörde
Änderung nach der öffentlichen
Auslegung
Änderung der Begründung
Der
Punkt 5.2 "Ruhender Verkehr" in der
Begründung zum Bebauungsplan wird neu gefasst.
Alte
Fassung:
Da
zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genau feststeht, in welchem Bereich und wie
viele Stellplätze für die Nutzung des geplanten Seminargebäudes
bauordnungsrechtlich notwendig werden, werden im Bebauungsplan keine
Stellplätze zugeordnet. Diese Frage wird im Rahmen des Bauantrages geregelt.
Neue
Fassung:
Die
bauordnungsrechtlichen Stellplätze werden an der Lennestraße angelegt.
Änderung des Bebauungsplanes
Die
zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan wird geändert.
Der
Betreiber des Arcadeon möchte den Nutzern des Neu- und Altbaus eine
"trockene" Passage zwischen den Gebäudeteilen ermöglichen.
Gleichzeitig soll die vorhandene Fußwegeverbindung für die Öffentlichkeit
weiterhin zugänglich bleiben.
Zwischen
dem Neubau und dem Altbestand soll eine neu festgesetzte Baugrenze den Bereich
für die Überdachung festlegen. In einer Höhe von 4.00 m und in der maximalen
Breite von 5,00 m wird eine Überdachung planungsrechtlich
ermöglicht.
Die
zusätzlich festgesetzte Belastungsfläche stellt sicher, dass der vorhandene
Fußweg in einer Breite von ca. 3.00 m erhalten bleibt. Dieser Fußweg ist auch
gleichzeitig der Rettungsweg für die Feuerwehr.
Weil
in diesem Bereich unter der Überdachung keine zusätzlichen Versigelungen
durchgeführt werden und die Vegetation weiterhin erhalten bleibt, muss kein
Ausgleich erfolgen.
Aufgrund
redaktioneller Änderungen wurden die Begründung und der Bebauungsplan geändert.
Eine erneute Offenlegung des Planes nach § 4a Abs. 3 BauGB, bzw. eine erneute Beteiligung
nach § 13 BauGB des Planes ist nicht erforderlich, da die Grundzüge der Planung
nicht berührt werden und die von den Änderungen Betroffenen zugestimmt
haben.
Bestandteile der
Vorlage
Begründung
Anlagen zur
Vorlage
Protokoll der
Bürgeranhörung
Landschaftspflegerischer
Fachbeitrag
Umweltbericht
Stellungnahme
der Stadt Hagen zu den Anregungen der Unteren Landschaftsbehörde, vom
30.01.2012 die zum Bebauungsplan Nr. 1/96 (480) 3. Änderung, Gösselnhof - Haus
der Wissenschaft und Weiterbildung
vorgebracht wurden.
Das beauftragte Architekturbüro hat
verschiedene Standorte für das neue Seminargebäude untersucht.
Variante
1,
hier
wird der Neubau in das vorhandene Ensemble eingefügt, allerdings mit dem
Nachteil, dass die Grundfläche zu gering ist und der Altbestand und der Neubau
nicht genügend belichtet werden kann.
Variante
2,
südlich
des Teiches, hier liegt das Gebäude zwar landschaftlich schön im Grünen,
Nachteil ist die Entfernung zum Haupttrakt, es entstehen zu lange Wege.
Variante
3,
hier
liegt der Neubau südlich der alten Villa, allerdings versperrt das Gebäude die
Eingangssituation zum Park, der Neubau liegt zu nah an der alten Villa und
versperrt dort auch den Blick von den Terrassen der Villa auf den Park.
Variante
4,
hier
wurde das Gebäude an die Stirnseite des südlichen Gebäudetraktes gelegt. Durch
die Drehung des Neubaus wurde die Überragung des Teiches auf nur wenige
Quadratmeter begrenzt. - Diese Lage des
Gebäudes hat dann auch die Zustimmung der Unteren Wasserbehörde bekommen - .
Dieser
Standort hat viele Vorteile: sehr gute Belichtung, gute Erreichbarkeit des
Haupthauses, und dadurch, dass sich das Gebäude an den Teich anschmiegt ist der
Blick von der Einganssituation und der Villa nicht beeinträchtigt.
Die
verschiedenen Standorte wurden auf ihre Vor- und Nachteile untersucht. Die
Vorteile des Standorts vier überwiegen gegenüber den Standorten eins bis drei.
Der
Anregung wird nicht gefolgt.
Der
Rat der Stadt Hagen hat den Beschluss des Landschaftsbeirates und auch der
Bezirksvertretung Hohenlimburg geändert. Er lautet:
"Die
Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger zu sprechen, ob die
Kompensation gänzlich außerhalb von Waldflächen durchgeführt werden kann."
Die
Verwaltung hat diesen Beschluss geprüft und ist mit dem Bauherren zusammen zu
folgendem Resultat gekommen.
Eine
Änderung der Form und des Standortes für die externen Ausgleichsmaßnahmen würde
eine erneute Offenlage nach § 4a Abs. 3 BauGB auslösen. Ein Beschluss zur
Satzung des Bebauungsplanes wäre dann erst nach der Sommerpause am 20.09.2012
möglich.
Wunsch
des Bauträgers ist es, so schnell wie möglich mit dem Neubau anzufangen. Das
Gebäude soll für das Weihnachtsgeschäft 2012 zur Verfügung stehen. Deshalb und
weil keine grundlegenden Bedenken im Rahmen der Offenlage gegen das Vorhaben
ausgesprochen wurden, wurde in diesem Fall verabredet, mit der Erstellung des
Bauantrages parallel zum Satzungbeschluss zu beginnen, damit keine Zeit
verloren geht.
Der
Bauträger ist mit einer Verschiebung in die zweite Jahreshälfte nicht
einverstanden, weil die betriebsinterne Planung dadurch empfindlich gestört würde.
Der
Anregung wird nicht gefolgt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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113,4 kB
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(wie Dokument)
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112 kB
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3
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(wie Dokument)
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6,2 kB
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4
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(wie Dokument)
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704,2 kB
|
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5
|
(wie Dokument)
|
1,5 MB
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|
6
|
(wie Dokument)
|
316,6 kB
|

18.04.2012 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Landschaftsbeirat kann dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht folgen, Ausgleichsmaßnahmen außerhalb der Waldfläche nicht durchzuführen. Der Landschaftsbeirat ist der Auffassung, dass die Verwaltung bei der Bewertung den § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB nicht ausreichend gewürdigt und berücksichtigt hat (vereinfachtes Verfahren).
19.04.2012 - Umweltausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Umweltausschuss stimmt dem Verwaltungsvorschlag mit der Maßgabe zu, als Ausgleich und Ersatz anstelle von Maßnahmen im Wald, Kompensation in Form von Neupflanzungen von Straßen- und Parkbäumen durchzuführen.