Beschlussvorlage - 0238/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

a)

Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange die vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen zurück oder berücksichtigt sie ganz oder teilweise im Sinne der Stellungnahmen in der Begründung der Vorlage. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

b)

Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 1/96 (480) 3. Änderung, Gösselnhof - Haus der Wissenschaft und Weiterbildung - als Satzung gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung. Dem Bebauungsplan ist die Begründung vom 09.03.2012 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt, die als Anlage Gegenstand der Niederschrift wird.

 

Geltungsbereich: 

Das Plangebiet umfasst das Grundstück des Arcadeon.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Plan eindeutig dargestellt.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung entfällt

 

Begründung

 

Planungsrecht:

 

Der Flächennutzungsplan stellt für den zu ändernden Bereich eine Grünfläche dar.

 

Der Bebauungsplan Nr. 1/96 (480) Gösselnhof - Haus der Wissenschaft und Weiterbildung - wurde am 26.02.1997 rechtskräftig. Der Bebauungsplan setzt für den zu überplanenden Bereich eine private Grünfläche fest.

Am 17.06.2000 wurde die 1. Änderung des Bebauungsplanes rechtskräftig. Es wurde eine Erweiterung des Torhauses ermöglicht. Dieses Gebäude dient nun der hochschulübergreifenden Fortbildung aller Hochschulen.

 

Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes wurde Planungsrecht für weitere Stellplätze geschaffen. Die Rechtskraft wurde am 18.06.2005 erlangt.

 

Durch die 3. Änderung soll nun die Errichtung eines weiteren Seminargebäudes ermöglicht werden.

 

Vorgesehene Planung:

 

Das Arcadeon  - Haus der Wissenschaft und Weiterbildung – eröffnete im Januar 1998. Als Tagungs- und Seminarhotel konzipiert, stehen den Besuchern 16 variable Veranstaltungsräume mit modernster Tagungstechnik für Konferenzen und Weiterbildung zur Verfügung.

 

Jetzt soll das Angebot durch einen multifunktionalen Erweiterungsbau auf dem Grundstück des Arcadeon ergänzt werden. Das Gebäude soll in Verlängerung des südwestlichen  Flügels, parallel des Teiches und innerhalb der privaten Grünfläche, errichtet werden. Hierbei wird besonderen Wert auf eine Eingliederung in das vorhandene Ensemble und die Parklandschaft gelegt.

 

Das geplante Seminargebäude wird mit der südwestlichen Spitze ca. 6.50 m über den Teich hinausragen. Das Gebäude soll ebenerdig begehbar sein, über eine Grundfläche von ca.  600 m²,  eine lichte Höhe von 5 m  und über einen bis maximal vier Seminarräume verfügen. Im Untergeschoss soll die notwendige Technik eingerichtet werden.

Weitere Angaben zu den Planungen sind dem Festsetzungsplan und der Begründung zu entnehmen.

 

Verfahrensablauf:

 

Das 3. Änderungsverfahren wurde mit dem Beschluss des Rates der Stadt Hagen am 24.02.2011 eingeleitet.

 

In der Sitzung am 24.11.2011 des Rates der Stadt Hagen wurde neben dem Beschluss zur Offenlegung des Planes auch folgender Zusatz beschlossen:

 

"Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger zu sprechen, ob die Kompensation gänzlich außerhalb von Waldflächen durchgeführt werden kann."

 

Eine Änderung der Form und des Standortes für die externen Ausgleichsmaßnahmen würde eine erneute Offenlage nach § 4a Abs. 3 BauGB auslösen. Ein Beschluss zur Satzung des Bebauungsplanes wäre dann erst nach der Sommerpause am 20.09.2012 möglich.

Wunsch des Bauträgers ist es, so schnell wie möglich mit dem Neubau anzufangen. Das Gebäude soll für das Weihnachtsgeschäft 2012 zur Verfügung stehen. Deshalb und weil keine grundlegenden Bedenken im Rahmen der Offenlage gegen das Vorhaben ausgesprochen wurden, wurde in diesem Fall verabredet, mit der Erstellung des Bauantrages parallel zum Satzungbeschluss zu beginnen, damit keine Zeit verloren geht.

Der Bauträger ist mit einer Verschiebung in die zweite Jahreshälfte nicht einverstanden, weil die betriebsinterne Planung dadurch empfindlich gestört würde.

 

Dem Beschluss des Rates der Stadt Hagen zur Änderung der Kompensation kann leider nicht gefolgt werden.

 

 

Die Bürgeranhörung hat in der Zeit vom 06.06.2011 bis zum 08.06.2011 stattgefunden. Anregungen zur Planung wurden nicht vorgebracht.

 

 

Die vorgezogene Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 18.05.2011 bis zum 20.06.2011 durchgeführt.

 

Gegen die Planung haben sich die Untere Wasserbehörde und die Untere Landschaftsbehörde ausgesprochen. Den Behörden wurde zu dem Zeitpunkt eine Planung vorgelegt, in der der Baukörper in Verlängerung des Bestandes zwischen ca. 10.00 m und 12,50 m über den Teich hinausragt.

 

Die Stellung des Gebäudes wurde geändert, dadurch wird die Überkragung deutlich verringert, (nur noch ca. 6.50 m). Mit dieser Änderung wurde den Anregungen der Unteren Wasserbehörde gefolgt. Sie findet jetzt ihre Zustimmung, wasserrechtliche Belange sind nicht mehr berührt.

In der Zeit vom 09.06.2011 bis zum 28.06.2011 wurde die Erfassung der umweltrelevanten Auswirkungen des Projektes in Form der "Scopingbeteiligung" der Fachämter und Behörden durchgeführt. Die erforderlichen Gutachten liegen vor.

 

 

Die öffentliche Auslegung der Planung nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 12.12.2011 bis 13.01.2012 einschließlich.

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 08.12.2011 bis 20.01.2012 durchgeführt.

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von dem nachfolgend aufgeführten Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme vorgebracht.

1.                  Untere Landschaftsbehörde

 

 

Änderung nach der öffentlichen Auslegung

 

Änderung der Begründung

 

Der Punkt 5.2 "Ruhender Verkehr" in der  Begründung zum Bebauungsplan wird neu gefasst.

 

Alte Fassung:

Da zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genau feststeht, in welchem Bereich und wie viele Stellplätze für die Nutzung des geplanten Seminargebäudes bauordnungsrechtlich notwendig werden, werden im Bebauungsplan keine Stellplätze zugeordnet. Diese Frage wird im Rahmen des Bauantrages geregelt.

 

Neue Fassung:

Die bauordnungsrechtlichen Stellplätze werden an der Lennestraße angelegt.

 

Änderung des Bebauungsplanes

 

Die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan wird geändert.

 

Der Betreiber des Arcadeon möchte den Nutzern des Neu- und Altbaus eine "trockene" Passage zwischen den Gebäudeteilen ermöglichen. Gleichzeitig soll die vorhandene Fußwegeverbindung für die Öffentlichkeit weiterhin zugänglich bleiben.

 

Zwischen dem Neubau und dem Altbestand soll eine neu festgesetzte Baugrenze den Bereich für die Überdachung festlegen. In einer Höhe von 4.00 m und in der maximalen Breite von  5,00 m wird eine Überdachung planungsrechtlich ermöglicht.

 

Die zusätzlich festgesetzte Belastungsfläche stellt sicher, dass der vorhandene Fußweg in einer Breite von ca. 3.00 m erhalten bleibt. Dieser Fußweg ist auch gleichzeitig der Rettungsweg für die Feuerwehr.

Weil in diesem Bereich unter der Überdachung keine zusätzlichen Versigelungen durchgeführt werden und die Vegetation weiterhin erhalten bleibt, muss kein Ausgleich erfolgen.

 

 

Aufgrund redaktioneller Änderungen wurden die Begründung und der Bebauungsplan geändert. Eine erneute Offenlegung des Planes nach § 4a Abs. 3 BauGB, bzw. eine erneute Beteiligung nach § 13 BauGB des Planes ist nicht erforderlich, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die von den Änderungen Betroffenen zugestimmt haben. 

 

 

 

Bestandteile der Vorlage

Begründung

 

Anlagen zur Vorlage

Protokoll der Bürgeranhörung

Landschaftspflegerischer Fachbeitrag

Umweltbericht


Stellungnahme der Stadt Hagen zu den Anregungen der Unteren Landschaftsbehörde, vom 30.01.2012 die zum Bebauungsplan Nr. 1/96 (480) 3. Änderung, Gösselnhof - Haus der Wissenschaft und Weiterbildung  vorgebracht wurden.

 

Das beauftragte Architekturbüro hat verschiedene Standorte für das neue Seminargebäude untersucht.

Variante 1,

hier wird der Neubau in das vorhandene Ensemble eingefügt, allerdings mit dem Nachteil, dass die Grundfläche zu gering ist und der Altbestand und der Neubau nicht genügend belichtet werden kann.

 

Variante 2,

südlich des Teiches, hier liegt das Gebäude zwar landschaftlich schön im Grünen, Nachteil ist die Entfernung zum Haupttrakt, es entstehen zu lange Wege.

 

Variante 3,

hier liegt der Neubau südlich der alten Villa, allerdings versperrt das Gebäude die Eingangssituation zum Park, der Neubau liegt zu nah an der alten Villa und versperrt dort auch den Blick von den Terrassen der Villa auf den Park.

 

Variante 4,

hier wurde das Gebäude an die Stirnseite des südlichen Gebäudetraktes gelegt. Durch die Drehung des Neubaus wurde die Überragung des Teiches auf nur wenige Quadratmeter begrenzt.  - Diese Lage des Gebäudes hat dann auch die Zustimmung der Unteren Wasserbehörde bekommen - .

Dieser Standort hat viele Vorteile: sehr gute Belichtung, gute Erreichbarkeit des Haupthauses, und dadurch, dass sich das Gebäude an den Teich anschmiegt ist der Blick von der Einganssituation und der Villa nicht beeinträchtigt. 

 

Die verschiedenen Standorte wurden auf ihre Vor- und Nachteile untersucht. Die Vorteile des Standorts vier überwiegen gegenüber den Standorten eins bis drei.

 

Der Anregung wird nicht gefolgt.

 

 

Der Rat der Stadt Hagen hat den Beschluss des Landschaftsbeirates und auch der Bezirksvertretung Hohenlimburg geändert. Er lautet:

"Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger zu sprechen, ob die Kompensation gänzlich außerhalb von Waldflächen durchgeführt werden kann."

 

Die Verwaltung hat diesen Beschluss geprüft und ist mit dem Bauherren zusammen zu folgendem Resultat gekommen.

 

Eine Änderung der Form und des Standortes für die externen Ausgleichsmaßnahmen würde eine erneute Offenlage nach § 4a Abs. 3 BauGB auslösen. Ein Beschluss zur Satzung des Bebauungsplanes wäre dann erst nach der Sommerpause am 20.09.2012 möglich.

Wunsch des Bauträgers ist es, so schnell wie möglich mit dem Neubau anzufangen. Das Gebäude soll für das Weihnachtsgeschäft 2012 zur Verfügung stehen. Deshalb und weil keine grundlegenden Bedenken im Rahmen der Offenlage gegen das Vorhaben ausgesprochen wurden, wurde in diesem Fall verabredet, mit der Erstellung des Bauantrages parallel zum Satzungbeschluss zu beginnen, damit keine Zeit verloren geht.

Der Bauträger ist mit einer Verschiebung in die zweite Jahreshälfte nicht einverstanden, weil die betriebsinterne Planung dadurch empfindlich gestört würde.

 

Der Anregung wird nicht gefolgt.

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Anlagen

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Beschlüsse

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21.03.2012 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

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18.04.2012 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Landschaftsbeirat kann dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht folgen, Ausgleichsmaßnahmen außerhalb der Waldfläche nicht durchzuführen. Der Landschaftsbeirat ist der Auffassung, dass die Verwaltung bei der Bewertung den § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB nicht ausreichend gewürdigt und berücksichtigt hat (vereinfachtes Verfahren).

Abstimmungsergebnis:

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

       12

Dagegen:

         1

Enthaltungen:

         0

 

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19.04.2012 - Umweltausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Umweltausschuss stimmt dem Verwaltungsvorschlag mit der Maßgabe zu, als Ausgleich und Ersatz anstelle von Maßnahmen im Wald, Kompensation in Form von Neupflanzungen von Straßen- und Parkbäumen durchzuführen.

 

Abstimmungsergebnis:

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

  9

Dagegen:

  0

Enthaltungen:

  1

 

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24.04.2012 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen