Beschlussvorlage - 0144/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Hagen für die Jahre 2013 bis 2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Burkhard Schwemin
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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07.03.2012
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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08.03.2012
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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08.03.2012
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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21.03.2012
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Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Vorberatung
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22.03.2012
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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29.03.2012
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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18.04.2012
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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24.04.2012
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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25.04.2012
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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26.04.2012
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Sachverhalt
Kurzfassung
Das
Abwasserbeseitigungskonzept ist in einem Abstand von 6 Jahren neu aufzustellen.
Es liegt das neue Abwasserbeseitigungskonzept 2013 bis 2018 vor.
Begründung
Die Gemeinden sind gemäß § 53 Abs. 1
Landeswassergesetz (LWG) verpflichtet, der zuständigen Behörde (Bezirksregierungen)
eine „Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie
über die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der noch erforderlichen
Maßnahmen“ vorzulegen.
Die Abwasserbeseitigungskonzepte (ABK) sind in einem
Abstand von 6 Jahren erneut anzuzeigen. Die letzte Fortschreibung erfolgte
2007.
Entsprechend der
„Verwaltungsvorschrift über den Mindestinhalt der ABK´s...“ sind
Angaben zur Entwässerung und zur Abwasserbehandlung erforderlich, die
Abwassereinleitungen zu erfassen und insbesondere Aussagen über die noch
erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
Hinzugekommen ist das
Niederschlagswasserbeseitigungskonzept (NBK), welches einen integralen Teil des
ABK´s darstellt. In diesem werden die notwendigen Maßnahmen zur Reinigung des
Niederschlagswassers von belasteten Flächen im Trennsystem aufgezeigt.
Mit der Fortschreibung des ABK´s wird
zunächst ein Rückblick über den Zeitraum des letzten ABK´s vorgenommen. Die
Bilanz ergibt, dass die konkreten Maßnahmen des ABK 2007 – 2012 zum
großen Teil realisiert wurden. Detailplanungen, aktualisierte Berechnungen
sowie städtebauliche Projekte haben teilweise zeitliche Verschiebungen
einzelner Maßnahmen verursacht oder auch zu gänzlichen Planänderungen geführt.
Einzelheiten sind dem Erläuterungsbericht und der Anlage I der vorliegenden
Fortschreibung zum ABK entnehmen.
Das neue ABK ordnet die notwendigen
Maßnahmen den zugehörigen Einleitungsstellen zu. Die Zuordnung der notwendigen
Investitionen ist damit sehr viel konkreter geworden. Pauschalpositionen für
das gesamte Einzugsgebiet einer Kläranlage sind gemäß der o.g. Verwaltungsvorschrift
nicht mehr möglich.
Die Schwerpunkte des neuen ABK´s wurden
im Vorfeld mit der Bezirksregierung Arnsberg und der Unteren Wasserbehörde
abgestimmt. Die Schwerpunkte des neuen ABK´s sind:
·
Planung und Bau von Regenwasserbehandlungsanlagen im Trennsystem
(NBK).
·
Die Sanierung schadhafter Kanäle (Schadensklasse 0-2) in
Trinkwasserschutzzonen.
Auf
Grundlage der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (Erreichung eines guten
ökologischen und chemischen Zustands aller oberirdischer Gewässer bis 2015)
werden die Maßnahmen des NBK´s mit hoher Priorität vorangetrieben.
Um
die Qualität des Grundwassers im Bereich der Trinkwassergewinnung weiterhin zu
gewährleisten, müssen Abwasserexfiltrationen in den Trinkwasserschutzzonen
beseitigt werden. Auch hier gilt eine hohe Priorität.
Die
übrigen Maßnahmen befassen sich mit der hydraulischen oder baulichen Sanierung
der Kanalisation sowie die Erschließung von neuen Baugebieten.
Nähere Einzelheiten zu diesen
Schwerpunkten und weiterer Einzelmaßnahmen sind dem Erläuterungsbericht und den
beigefügten Anlagen zu entnehmen. Die Zusammenstellung der Maßnahmen nach der
zeitlichen Umsetzung ist aus der Anlage II ersichtlich.
Die geschätzten Investitionskosten des
Wirtschaftsbetriebes Hagen (WBH) für die Jahre 2013 – 2018 betragen 52,5 Millionen Euro.
Die Übersichtspläne / Maßnahmenpläne
des ABK´s und NBK´s (Plan-Anlage 1 und 2) sowie die Tabelle der Kosten zu den
Einzugsgebieten der Einleitungsstellen (Anlage II) befinden sich in der
Innentasche der Heftrückseite.
Aus Kostengründen sind die weiteren
aufgeführten Anlagen und Pläne nicht vervielfältigt. Sie werden in der (den)
jeweiligen Sitzung(en) des Verwaltungsrates WBH, der Ausschüsse, der
Bezirksvertretungen und des Rates ausgehängt.
Der Verwaltungsrat
des Wirtschaftsbetriebes Hagen – Anstalt des öffentlichen Rechts der
Stadt Hagen hat in seiner Sitzung vom 23.02.2012 dem ABK 2013 bis 2018
zugestimmt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht
benötigt werden löschen.)
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x |
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Es
entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
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Es
entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Finanzielle Auswirkungen entstehen
beim Wirtschaftsbetrieb Hagen wie im ABK 2013 bis 2018 dargestellt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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10,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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8,2 MB
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3
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(wie Dokument)
|
78,7 MB
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4
|
(wie Dokument)
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494,5 kB
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