Beschlussvorlage - 0291/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

An Stelle von Herrn Jörg Klepper wird
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als stellvertretende/r Beisitzer/in in den Kreiswahlausschuss für den Wahlkreis 103 Hagen I bestellt.

 

Die Vorlage wird zum 29.03.2012 realisiert.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

 

 

Begründung

 

Der Kreiswahlausschuss besteht aus dem Kreiswahlleiter als Vorsitzendem und sechs Beisitzern (§ 10 Abs. 3 Satz 1 Landeswahlgesetz). Für jeden Beisitzer soll ein Stellvertreter berufen werden (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Landeswahlordnung). Nach § 10 Abs. 3 LWahlG wird der Kreiswahlausschuss vom Rat der Stadt gewählt.

 

Nach dem Erlass der Landeswahlleiterin vom 16.03.2012 bleibt der Kreiswahlausschuss, der vor der Landtagswahl 2010 gebildet wurde, der zuständige Kreiswahlausschuss für die Landtagswahl 2012.

 

Herr Klepper, stellvertretender Beisitzer des Kreiswahlausschusses, wird als Kandidat für die Landtagswahl 2012 aufgestellt. Da gemäß § 8 Abs. 2 LWahlG Wahlbewerber nicht zu Mitgliedern eines Wahlorgans (hier: Kreiswahlausschuss) bestellt werden dürfen, schlägt die Verwaltung vor, an Stelle von Herrn Klepper ein/e andere/n stellvertretende/n Beisitzer/in des Kreiswahlausschusses zu bestellen.

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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29.03.2012 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen