Beschlussvorlage - 0291/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Landtagswahl 2012
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Birgit Buß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
29.03.2012
|
Sachverhalt
Kurzfassung
Begründung
Der Kreiswahlausschuss
besteht aus dem Kreiswahlleiter als Vorsitzendem und sechs Beisitzern (§ 10
Abs. 3 Satz 1 Landeswahlgesetz). Für jeden Beisitzer soll ein Stellvertreter
berufen werden (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Landeswahlordnung). Nach § 10 Abs. 3 LWahlG wird
der Kreiswahlausschuss vom Rat der Stadt gewählt.
Nach dem Erlass der
Landeswahlleiterin vom 16.03.2012 bleibt der Kreiswahlausschuss, der vor der
Landtagswahl 2010 gebildet wurde, der zuständige Kreiswahlausschuss für die
Landtagswahl 2012.
Herr Klepper,
stellvertretender Beisitzer des Kreiswahlausschusses, wird als Kandidat für die
Landtagswahl 2012 aufgestellt. Da gemäß § 8 Abs. 2 LWahlG Wahlbewerber nicht zu
Mitgliedern eines Wahlorgans (hier: Kreiswahlausschuss) bestellt werden dürfen,
schlägt die Verwaltung vor, an Stelle von Herrn Klepper ein/e andere/n
stellvertretende/n Beisitzer/in des Kreiswahlausschusses zu bestellen.
