Beschlussvorlage - 0196/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Einvernehmen der Gemeinde zur Errichtung von 10 Doppelhäusern auf dem Grundstück Krambergstraße 5  wird gem. § 36 BauGB i.V.m. § 34 BauGB erteilt.

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Sachverhalt

Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von 10 Doppelhäusern auf dem Grundstück Krambergstraße 5 vor. Die genaue Fragestellung lautet: Ist eine Bebauung mit Doppelhäusern in 2-geschossiger Bauweise bau- und planungsrechtlich zulässig?

 

Jetzige Situation:

Auf dem Grundstück Krambergstraße 5, Gemarkung Boele, Flur 4, Flurstücke 58,59, 519, 534 und 536  befindet sich z.Z. eine Maschinenfabrik, Bürogebäude und mehrere Garagenbauten. Auf dem Flurstück 503 steht das zur Firma gehörende private Wohnhaus. (nicht Gegenstand der Anfrage)

Die Produktion auf dem o.g.  Grundstück soll eingestellt werden, das Grundstück einer neuen Nutzung zugeführt werden.

Die Krambergstraße ist in diesem Bereich überwiegend geprägt durch Wohnbebauung

(2-geschossig) sowie von sozialen Einrichtungen wie Kindergärten.

 

Planungsrechtlliche Situation:

Im Flächennutzungsplan der Stadt ist das Grundstück als Wohnbaufläche dargstellt.

Ein rechtskräftiger Bebauungsplan für diesen Bereich ist nicht vorhanden.

Eine planungsrechtliche Beurteilung erfolgt somit nach § 34 BauGB i.S. WA (allgemeines Wohngebiet).

 

Es wird vorgeschlagen, das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB i.V.m.

§ 34 BauGB zu erteilen.

 

Die geplante Bebauung fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert.

 

Geplant sind 4 Doppelhäuser entlang der Krambergstraße, 4 Doppelhäuser in der sogenannten zweiten Reihe (erschlossen über eine Stichstraße westlich des Gebäudes Krambergstraße3) und zwei weiteren Doppelhäusern im Hintergelände. Desweiteren erschließt die Stichstraße auch das Wohngebäude auf dem Flurstück 503.

Die im Lageplan dargestellte zusätzliche Erschließungsfläche entlang der Krambergstraße kann entfallen, so daß die Erschließung der 4 Doppelhäuser direkt von der Krambergstraße aus erfolgt. Besucherstellplätze in diesem neuen Quartier sind direkt noch dort anzulegen.

 

Da eventuell noch Altlasten auf dem Grundstück vermutet werden, ist ein Altlastengutachten erforderlich. 

 

 


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Beschlüsse

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05.04.2005 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

13.04.2005 - Bezirksvertretung Hagen-Nord