Beschlussvorlage - 0158/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Hagen bestellt gemäß § 52 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 58 Absatz 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung für die Wahlzeit des Rates der Stadt Hagen:

 

1. zur Schriftführerin:                                                        Frau Bärbel Ellinghaus

 

2. zur ersten stellvertretenden Schriftführerin:                 Frau Melanie Langer

 

3. zur zweiten stellvertretenden Schriftführerin:               Frau Gesine Specht

 

Die Umsetzung erfolgt zum 10.05.2012.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Nach § 52 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 58 Absatz 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung, ist die Niederschrift über die im Haupt- und Finanzausschuss gefassten Beschlüsse vom Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses, dem Oberbürgermeister, und einem vom Haupt- und Finanzausschuss zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen.

 

Aufgrund einer Umverteilung von Aufgaben innerhalb des Fachbereichs des Oberbürgermeisters wird vorgeschlagen, für die Wahlzeit des Rates der Stadt Hagen die Schriftführer- und Stellvertreterregelung (Drucksachennummern 0609/2009 und 1094/2009) zu verändern.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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29.03.2012 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen