Beschlussvorlage - 0028/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Honorarordnung der Volkshochschule Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Klaus Fromme
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB30 - Rechtsamt; OB Oberbürgermeister; VB3 Vorstandsbereich für Jugend und Soziales, Integration, Bildung und Kultur
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kultur- und Weiterbildungsausschuss
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Vorberatung
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08.03.2012
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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29.03.2012
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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26.04.2012
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Sachverhalt
Kurzfassung
Um für die kommunale
Pflichtaufgabe VHS auch weiterhin geeignete Honorarkräfte gewinnen zu können,
wird der Basishonorarsatz um 2 € von 17 € auf 19 € zum
01.07.2012 erhöht.
Begründung
Die Basishonorare der VHS
sind seit 1996 im Wesentlichen nicht erhöht worden. Lediglich bei der
Umstellung auf Euro wurde von 33 DM (16,87 €) auf 17 € aufgerundet.
Während die VHS Hagen damit 1996 im oberen Drittel der VHS-Honorare in NRW lag,
liegt sie nun im unteren Drittel.
Durch die niedrigen
Honorare wird es zunehmend schwierig, qualifizierte neue Dozentinnen und
Dozenten zu gewinnen. Zudem hat das BAMF mit Schreiben vom 27.10.2011
angekündigt, dass der Richtwert für Mindesthonorare ab 01.07.2012 auf 18
€ erhöht wird. Damit wäre ab diesem Zeitpunkt bei einem Verzicht auf die
Honoraranpassung die Zulassung der VHS als Integrationskursträger in Gefahr.
Gleichzeitig hat das Land
NRW durch die 2011 erfolgte Rücknahme der Kürzungen der Vorgängerregierung im
Bereich des Weiterbildungsgesetzes die Kommunen unterstützt. Die Förderung nach
WbG ist für Hagen um rund 62.000 € gestiegen.
Bei gleichbleibendem
Stundenvolumen würde sich eine Honorarerhöhung wie folgt auswirken:
19 € = 31.760
€.
Um für die kommunale
Pflichtaufgabe VHS auch weiterhin geeignete Honorarkräfte gewinnen zu können,
wird der Basishonorarsatz um 2 € von 17 € auf 19 € zum
01.07.2012 erhöht.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht
benötigt werden löschen.)
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x |
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Es entstehen
folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
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Es
entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
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Maßnahme |
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x |
konsumtive
Maßnahme |
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investive
Maßnahme |
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konsumtive
und investive Maßnahme |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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x |
Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Vertragliche
Bindung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
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Ohne
Bindung |
Die Erhöhung
der Honorare erfolgt im Rahmen des Budgets. Sie führt nicht zu einer Erhöhung
oder Überschreitung des Budgets.

08.03.2012 - Kultur- und Weiterbildungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Kultur- und
Weiterbildungsausschuss beschließt die Anhebung der Honorare unter dem
Vorbehalt, dass die Verwaltung bis zur nächsten HFA-Sitzung einen
interkommunalen Vergleich über die Höhe der Honorare an anderen
Volkshochschulen ermittelt und die Anhebung der Hagener Honorare gerechtfertigt
erscheint.
Eine abschließende Beschlussfassung
soll im HFA und Rat erfolgen.