Beschlussvorlage - 0221/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Schulentwicklungsplanung 2011 für den Bereich der Grundschulen im Stadtbezirk Hohenlimburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Horst Hermann
- Beteiligt:
- VB3 Vorstandsbereich für Jugend und Soziales, Integration, Bildung und Kultur
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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13.03.2012
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22.05.2012
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26.06.2012
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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21.03.2012
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02.05.2012
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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06.09.2012
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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20.09.2012
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Beschlussvorschlag
1.) Die Grundschule Berchum/Garenfeld wird ab dem Schuljahr 2013/2014 innerhalb eines Grundschulverbunds als Teilstandort der GS Im Kley geführt.
2.) Der Teilstandort Reh wird aufgelöst, sobald sich die räumliche Möglichkeit dazu am Standort der Grundschule Im Kley im benachbarten Hauptschulgebäude ergibt.
3.) Hinsichtlich der Grundschulen Wesselbach, Regenbogen und Heide wird die Verwaltung beauftragt, alternative Organisationsmodelle zur Neuordnung der Schulstandorte zu entwickeln, mit dem Ziel, dauerhaft nur zwei der bestehenden drei Schulstandorte fortzuführen.
Dabei ist der Erhalt eines katholischen Grundschulangebots in Hohenlimburg zu berücksichtigen.
Ziel ist es eine politische Richtungsentscheidung im Sommer 2013 zu treffen.
Die Vorlage wird bis zum 31.07.2013 umgesetzt.
Sachverhalt
Kurzfassung
Auf Basis der Vorschläge des Gutachters, der Stellungnahmen der Schulaufsicht und Schulen, den Diskussionen im Unterausschuss Schulentwicklungsplanung und zahlreicher Gespräche hat die Verwaltung die nachfolgenden Vorschläge für den Stadtbezirk Hohenlimburg entwickelt.
Begründung
Der externe Gutachter hat im Dezember 2011 den Schulentwicklungsplan für die Stadt Hagen vorgelegt. Bereits im September 2011 wurden für alle Stadtteile Bürgerinformationsveranstaltungen durchgeführt, bei denen der Gutachter seine grundlegenden Erkenntnisse zur Schulentwicklungsplanung präsentiert und mit den Anwesenden diskutiert hat.
Der Schulausschuss hat zunächst Kriterien diskutiert, mit deren Hilfe der Schulentwicklungsplan beurteilt werden sollte. Für den Grundschulbereich lauten die Kriterien:
2-Zügigkeit
Mindestschülerzahl
Mindestraumanzahl
Mindestfachräume
OGS-Räume ausreichend sicherstellen
Erreichbarkeit im Stadtteil
Baulicher Zustand
Erweiterungsmöglichkeiten
Stadtteilbedeutung
Mit den katholischen Grundschulen gab es im Januar 2012 unter Beteiligung des Dekanats und den benachbarten Gemeinschaftsgrundschulen Abstimmungsgespräche. Darüber hinaus wurde ein Abstimmungsgespräch unter dem Aspekt Integration mit den Grundschulen des Sozialraums Altenhagen durchgeführt. Neben der Verwaltung haben an den Gesprächen auch Vertreter des Schulausschusses teilgenommen. Die Vorschläge des Gutachters waren auch Gegenstand mehrerer Sitzungen des Unterausschusses Schulentwicklungsplanung.
Mit dieser Vorlage wird auf die Maßnahmevorschläge des Gutachters im Stadtbezirk Hohenlimburg eingegangen. Die der Verwaltung vorliegenden Stellungnahmen sind jeweils dokumentiert. Um allen Schulen Gelegenheit zur Stellungnahme (falls erwünscht) zu bieten, ist diese Vorlage parallel zur Verschickung an die Fraktionen an alle Grundschulen versandt worden mit der Bitte, sich nach Möglichkeit bis zur Einbringung in den Schulausschuss (13. März 2012) im Rahmen einer Ersteinschätzung zur Vorlage zu äußern. Auch danach eingehende Stellungnahmen werden in die nachfolgenden Beratungen einbezogen.
Sofern möglich, werden aus Sicht der Verwaltung bereits konkrete schulorganisatorische Maßnahmen aufgezeigt.
Hierzu liegt auch die schulfachliche Stellungnahme der Schulaufsicht vor (Anlage 3).
Unter dem Aspekt Haus des Kindes sind noch Gespräche mit dem Fachbereich Jugend und Soziales zu führen, um Bedarfe und deren Realisierungsmöglichkeiten ---unter Einbeziehung der GWH- konkreter einschätzen zu können.
Einige Vorschläge können aus heutiger Sicht als Zielvorgaben angesehen werden. Hier sind teilweise die Schülerentwicklungen abzuwarten, die Veränderung rechtlicher Rahmenbedingungen oder auch die zukünftigen Auswirkungen der Inklusion. Daher wird in den nächsten Jahren die regelmäßige Prüfung, ob diese Faktoren eine Anpassung der Schulentwicklungsplanung erfordern, notwendig sein.
Nach Vorlage des Gutachtens haben sich die Rahmenbedingungen seitens des Landes durch die gemeinsamen Eckpunkte von CDU, SPD und Grünen zur Sicherung eines qualitativ hochwertigen und wohnortnahen Grundschulangebots in NRW verändert. Nach den Eckpunkten können einzügige Grundschulen mit mindestens 92 Schülern als eigenständige Schulen fortgeführt werden; bis zu einer Größe von 46 Kindern als Teilstandort einer anderen Grundschule. Der Klassenfrequenzrichtwert wird von 24 auf 22,5 abgesenkt. Die Regelung, dass im Ausnahmefall auch Eingangsklassen mit mindestens 15 Schülern gebildet werden können, setzt eine Gesamtzahl von mindestens 92 (eigenständig), bzw. 46 (Teilstandort) Schülern voraus. Auf dieser Grundlage weichen die Verwaltungsempfehlungen vor allem bei der Bildung von Grundschulverbünden von den Vorschlägen des Gutachters ab. Die Verwaltung hat sich den Vorschlägen in den Fällen angeschlossen, in denen aufgrund des Schülerrückgangs die Mindestzügigkeit von einem Zug unterschritten wird, und infolgedessen aufgrund rechtlicher Vorgaben entsprechender schulorganisatorischer Handlungsbedarf besteht. Da in den Verbundfällen Standorte in der Regel nicht aufgegeben werden und damit aus Sicht der Stadt keinerlei Kosteneinsparung erzielt werden, sollen Verbünde eher unter schulorganisatorischen Kriterien beurteilt werden. Deutlich hingewiesen wird auf offensichtliche Nachteile in der Lehrerausstattung und Lehrervertretung bei einzügigen Grundschulen. Dagegen waren Ortsnähe und Schulwege abzuwägen, ebenso der bauliche Zustand.
Sofern benachbarte Grundschulen einvernehmlich einen Grundschulverbund anstreben, wird dies von der Verwaltung aktuell und zukünftig positiv begleitet.
Sollte zukünftig an einzelnen Grundschulen die Größe eines Zuges unterschritten werden, würde die Verwaltung die Bildung eines Grundschulverbundes vorrangig vor der Schließung einer Schule prüfen.
Nachfolgend der mögliche Zeitplan für den Bereich der Grundschulen
Möglichst bis 13.03.2012 | Ersteinschätzung der Grundschulen |
13.03.2012 | 1. Lesung und Beratung im Schulausschuss |
14.03. bis 15.05. 2012 | Beratung in den Bezirksvertretungen |
22.05.2012 | 2. Lesung und Beratung im Schulausschuss |
14.06.2012 | Haupt- und Finanzausschuss |
28.06.2012 | Rat |
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26.04. bis 18.05.2012 | Abschließende Stellungnahmen der Grund-schulen einholen |
26.04. bis 18.05.2012 | Regionalabstimmung mit den benachbarten Schulträgern |
August und September | Genehmigungsverfahren durch die Bezirksregierung |
Anfang November | Schüleranmeldeverfahren der Lernanfänger für das Schuljahr 2013/2014 |
Durch die nachfolgend einzeln dargestellten schulorganisatorischen Maßnahmen wird vorhandener Schulraum teilweise reduziert oder optimaler genutzt. Im Hinblick auf die finanziellen Veränderungen können erst dann abschließende Aussagen getroffen werden, wenn die mit den Beschlussvorschlägen verbundenen Prüfaufträge abgearbeitet wurden. Die Verwaltung wird dann die finanziellen Auswirkungen gesondert darstellen.
1. Grundschule Berchum/Garenfeld
1.1. Vorschlag des Gutachters(S. 255): Die schwach einzügige Grundschule Berchum/Garenfeld bildet bei Bedarf eine Verbundschule mit der Grundschule Im Kley. Doch bildet die Schule nun schon mit der GS Reh eine Verbundschule. Daher sollte eine andere Lösung gewählt werden
1.2. Raumressourcen und Bedarf:
1.2.1. Raumressourcen:
Die erforderlichen räumlichen Ressourcen sind in der Grundschule Berchum/Garenfeld vorhanden (s. S. 236 des Gutachtens).
1.2.2. Bedarf:
Im laufenden Schuljahr besuchen 99 Schüler/innen die Grundschule Berchum/Garenfeld. Für 2016/2017 wird ein Rückgang auf 82 Schüler/innen prognostiziert.
1.3. Einschätzung der Fachverwaltung:
Die Grundschule Berchum/Garenfeld wird 2016/2017 nach der Prognose bei nur noch 82 Schüler/innen (0,9 Züge) gesehen. Da sie damit unter der Einzügigkeit liegt (mindestens 92 Schüler/innen), besteht absehbar schulorganisatorischer Handlungsbedarf (z.B. ein Grundschulverbund mit der Grundschule Im Kley).
Von der Entfernung her käme alternativ die Grundschule Karl-Ernst-Osthaus (Berchumer Str.) in Betracht. Es handelt sich hierbei um den kleineren Teilstandort, der Hauptstandort befindet sich weiter entfernt in der Lützowstraße. Von der Konstellation her wäre es ebenfalls ein Grundschulverbund mit zwei Teilstandorten.
1.4. Beschlussvorschlag:
Die Grundschule Berchum/Garenfeld wird ab dem Schuljahr 2013/2014 innerhalb eines Grundschulverbunds als Teilstandort der GS Im Kley geführt.
2. Grundschulverbund Im Kley und Reh
2..1. Vorschlag des Gutachters(S. 255): Die Grundschule Reh ist hälftig abgängig. Sie kann in der Grundschule Im Kley aufgenommen werden, wenn diese einige Räume der benachbarten Hauptschule Hohenlimburg und Zugriff auf die Mensa erhält.
2.2. Raumressourcen und Bedarf:
2.2.1. Raumressourcen:
a) Gebäude GS Im Kley (2,5 Züge)
b) Gebäude GS Reh (1,75 Züge)
2.2.2. Bedarf:
Schuljahr | Standort Im Kley | Standort Reh | Schüler Gesamt | Bedarf in Zügen bei 24er Kl.- Frequenz | Bedarf in Zügen bei 22,5er Kl.- Frequenz |
2011/12 | 287 | 127 | 414 | 4,3 | 4,6 |
2016/17 | 209 | 108 | 317 | 3,3 | 3,5 |
2.3. Einschätzung der Fachverwaltung:
Für das Schuljahr 2016/2017 wird insgesamt von 3,5 Zügen Raumbedarf ausgegangen. Um die zukünftigen Schüler/innen des Standorts Reh am Standort Kley (Raumangebot: 2,5 Züge) aufnehmen zu können, würden überschlägig 5 Klassen-/Gruppenräume von der benachbarten Hauptschule benötigt.
Die Schulraumbilanz (S. 239) stellt eine zusammengefasste Betrachtungsweise für die Hauptschule und Realschule Hohenlimburg dar. Demnach ergibt sich ein Raumüberhang von 14 Räumen. Vorstellbar wäre, den rechts vom Eingang der Hauptschule gelegenen Klassenturm (Kapazität = 6 Klassenräume) für die Nutzung durch die Grundschule abzutrennen.
Bevor dieser Vorschlag konkretisiert wird, sollte zunächst die Grundsatzentscheidung über die Zukunft der Hauptschule und Realschule in Hohenlimburg abgewartet werden. Eine konkrete Einschätzung dazu wird voraussichtlich zum Schuljahr 2013/2014 möglich sein.
2.4. Beschlussvorschlag.
Über den Fortbestand des Teilstandortes Reh wird erst nach der Grundsatzentscheidung über die Zukunft der Hauptschule und Realschule in Hohenlimburg entschieden.
3. Grundschule Wesselbach und Heideschule Hohenlimburg
3.1. Vorschlag des Gutachters (S. 255): Die Grundschule Heideschule fusioniert im Gebäude dieser Schule (soeben mit K2-Mitteln saniert) mit der GS Wesselbach. Deren in einem am steilen Hang gelegenes Gebäude in einer absoluten Peripherlage mit rund 1.100 qm Hauptnutzfläche wird freigestellt.
3.2. Stellungnahmen der Schule:
Die Stellungnahme der Grundschule Wesselbach vom 06.01.2012 ist als Anlage 1 beigefügt.
3.3. Raumressourcen und Bedarf:
3.3.1. Grundschule Wesselbach und Heideschule
3.3.1.1.Raumressourcen:
· Gebäude Heideschule Hohenlimburg (2,75 Züge)
· Gebäude Grundschule Wesselbach (2,0 Züge)
3.3.1.2. Bedarf:
Schuljahr | GS Wesselbach | GS Heideschule
| Schüler Gesamt | Bedarf in Zügen bei 24er Kl.- Frequenz | Bedarf in Zügen bei 22,5er Kl.- Frequenz |
2011/12 | 143 | 197 | 340 | 3,5 | 3,8 |
2016/17 | 136 | 164 | 300 | 3,1 | 3,3 |
Das Gutachten hebt auf die Zusammenhänge zwischen dem Zusammengehen der Grundschule Heideschule und der Grundschule Wesselbach und die stärkende Auswirkung auf die Grundschule Regenbogen ab.
Nachfolgend werden daher die Raumressourcen sowie die zukünftige Entwicklung unter Einbeziehung der Grundschule Regenbogen dargestellt:
3.3. Raumressourcen und Bedarf:
3.3.1. Grundschulen Wesselbach, Heideschule und Regenbogen
3.3.1.1.Raumressourcen:
· Gebäude Heideschule Hohenlimburg (2,75 Züge)
· Gebäude Grundschule Wesselbach (2,0 Züge)
· Gebäude Grundschule Regenbogen (1,5 Züge)
3.3.1.2. Bedarf:
Schuljahr | GS Wesselbach | GS Heideschule
| GS Regenbogen | Schüler Gesamt | Bedarf in Zügen bei 24er Kl.- Frequenz | Bedarf in Zügen bei 22,5er Kl.- Frequenz |
2011/12 | 143 | 197 | 120 | 460 | 4,8 | 5,1 |
2016/17 | 136 | 164 | 96 | 396 | 4,1 | 4,4 |
3.4. Einschätzung der Fachverwaltung:
Aus der vorhergehenden Aufstellung wird deutlich, dass ab dem Zeithorizont 2016/2017 auf eins der beiden kleineren Schulgebäude als Raumressource verzichtet werden könnte. Bei perspektivischer Beibehaltung aller drei Schulstandorte würden alle Schulen unter der Größe von 2 Zügen (Wesselbach 1,4 Züge, Heide 1,8 Züge, Regenbogen 1,1, Züge) liegen. Ziel sollte es sein, bis zum Beginn des Schuljahres 2014/2015 eine Richtungsentscheidung über die Aufgabe eines Schulstandortes (Wesselbach oder Regenbogen) herbeizuführen, um dadurch die beiden anderen Schulstandorte zu stärken. Bis dahin kann das Anmeldeverhalten der Lernanfänger für das Schuljahr 2013/2014 ausgewertet werden.
Bei einer Neuordnung der Schulstandorte ist darauf zu achten, dass für den Stadtteil Hohenlimburg ein katholisches Grundschulangebot erhalten bleibt. Dies könnte auch an einem anderen Schulstandort als der Wesselbachschule möglich sein. Die Grundschule Wesselbach wird ohnehin neben der Ausrichtung als katholische Grundschule auch als Ortsteilschule besucht. Seitens der Verwaltung wurde für die katholischen Grundschulen eine Erhebung der Konfessionszugehörigkeit vorgenommen. Danach setzt sich die Schülerschaft der Grundschule Wesselbach mit aktuell 143 Schüler/innen wie folgt zusammen: 59 katholisch, 44 evangelisch, 9 orthodox, 31 ohne Konfession.
Die Verwaltung würde dazu rechtzeitig alternative Organisationsmodelle unter Beteiligung der angesprochenen Grundschulen und des Dekanats erarbeiten und der Politik zur Entscheidung vorzulegen.
3.5. Beschlussvorschlag
Hinsichtlich der Grundschulen Wesselbach, Regenbogen und Heide wird die Verwaltung beauftragt, alternative Organisationsmodelle zur Neuordnung der Schulstandorte zu entwickeln, mit dem Ziel, dauerhaft nur zwei der bestehenden drei Schulstandorte fortzuführen.
Dabei ist der Erhalt eines katholischen Grundschulangebots in Hohenlimburg zu berücksichtigen.
Ziel ist es eine politische Richtungsentscheidung im Sommer 2013 zu treffen.
Grundschule Regenbogen
4.1. Vorschlag des Gutachters (S. 255): Die Verlagerung der Grundschule Wesselbach über die Lenne stärkt die schwachzügige, aber soeben erst sanierte Grundschule Regenbogen, die ansonsten in ihrer ebenfalls externen Peripherlage langfristig zu wenig Schüler hätte.
4.2. Stellungnahmen der Schule:
Die Stellungnahmen der Grundschule Regenbogen vom 19.10.2011 und 30.01.2012 sind als Anlage 2 beigefügt.
4.3. Raumressourcen und Bedarf:
4.3.1. Raumressourcen:
Grundschule Regnbogen 1,5 Züge
4.3.2. Bedarf:
Schuljahr | GS Regenbogen | Bedarf in Zügen bei 24er Kl.- Frequenz | Bedarf in Zügen bei 22,5er Kl.- Frequenz |
2011/12 | 120 | 1,3 | 1,3 |
2016/17 | 96 | 1,0 | 1,1 |
4.4. Einschätzung der Fachverwaltung und Beschlussvorschlag:
Die Einschätzung der Fachverwaltung und der Beschlussvorschlag wurden unter 3.4. und 3.5. abgehandelt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
| Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
konsumtive Maßnahme | |
| investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
| Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
1. Konsumtive Maßnahme
Teilplan: |
| Bezeichnung: |
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Produkt: |
| Bezeichnung: |
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Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | Lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Ertrag (-) |
| | | | |
Aufwand (+) |
| | | | |
Eigenanteil |
| | | | |
Kurzbegründung: | |
| Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
2. Investive Maßnahme
Teilplan: |
| Bezeichnung: |
|
Finanzstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Finanzpos. | Gesamt | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Einzahlung(-) |
| | | | | |
Auszahlung (+) |
| | | | | |
Eigenanteil |
| | | | | |
Kurzbegründung: | |
| Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
3. Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
|
|
|
|
Passiva:
(Bitte eintragen)
|
|
|
|
4. Folgekosten:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil | |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr | |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | |
e) personelle Folgekosten je Jahr | |
Zwischensumme | |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | |
5. Auswirkungen auf den Stellenplan
Stellen-/Personalbedarf:
(Anzahl) | Stelle (n) nach BVL-Gruppe | (Gruppe) | sind im Stellenplan | (Jahr) | einzurichten. |
(Anzahl) | üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe | (Gruppe) | sind befristet bis: | (Datum) | anzuerkennen. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,7 MB
|

02.05.2012 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen
Gemeinsamer Beschluss der CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Fraktion Bürger für Hohenlimburg, HAGEN AKTIV, FDP und Die Linke:
Die BV Hohenlimburg beschließt anstatt des vorliegenden Beschlussvorschlages aus der Vorlage Nr. 0221/2012:
1. Die Grundschule Berchum/Garenfeld wird ab dem Schuljahr 2014/15 innerhalb eines Grundschulverbundes als Teilstandort einer noch zu bestimmenden Grundschule geführt.
2. Der Teilstandort Reh wird weiterhin im Verbund mit der GS Im Kley geführt, mindestens solange die Anmeldezahlen dieses erlauben.
3. Hinsichtlich der Grundschulen Wesselbach, Regenbogen und Heide wird die Verwaltung beauftragt, alternative Organisationsmodelle zur Neuordnung der Schulstandorte zu entwickeln. Die o.g. Schulen werden weiterhin als eigenständige Schulstandorte oder als Teilstandort erhalten. Der Erhalt einer katholischen Bekenntnisgrundschule in Hohenlimburg ist gemäß bereits erfolgtem BV-Beschluss zu gewährleisten. Sollte eine Schule in der Zukunft nicht mehr die erforderlichen Anmeldezahlen vorweisen können, sind die zwischenzeitlich von der Verwaltung entwickelten alternativen Organisationsmodelle der Politik zur Entscheidung vorzulegen.
4. Ziel ist es, jährlich eine Überprüfung vorzunehmen und zu entscheiden, ob die Grundschulen mit den vorliegenden Anmeldezahlen weitergeführt werden können. Dabei sind die Rahmenbedingungen seitens des Landes NRW durch die gemeinsamen Punkte der CDU, SPD und Grünen zur Sicherung eines qualitativ hochwertigen und wohnortnahen Grundschulangebotes (Zitat Verwaltungsvorlage 0221/2012, S. 2, Abs. 5f) zu beachten und umzusetzen.
5. Durch vorstehende Regelungen bleibt die Entscheidung über die Frage, welcher Schulstandort in Zukunft noch dauerhaft Bestand haben wird, bis auf den Grundsatzentscheid über den Erhalt einer katholischen Konfessionsgrundschule allein im Ermessen der Eltern. Diese Entscheidung wird maßgebend sein für die Frage, welche Schulen in Zukunft an welchem Standort noch verfügbar sein werden und welche nicht. Anhand der Anmeldezahlen, die allein in der Hand der Elternschaft liegen, wird die Hagener Kommunalpolitik entscheiden, ob eine und wenn, dann welche Schule oder Schulen in Hohenlimburg der demografischen Entwicklung folgend in Zukunft geschlossen werden.
Die Vorlage wird zum 31.07.2013 umgesetzt.
26.06.2012 - Schulausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
1.) Die Grundschule Berchum/Garenfeld bleibt vorerst selbstständig.
Abstimmungsergebnis: | |
| Einstimmig beschlossen |
x | Mit Mehrheit beschlossen |
Dafür: | |
Dagegen: | |
Enthaltungen: |
2.) Der Teilstandort Reh wird weiterhin im Verbund mit der Grundschule Im Kley geführt, mindestens solange die Anmeldzahlen dieses erlauben. Eine Verbesserung der Raumsituation für die Grundschule Im Kley wird angestrebt.
Abstimmungsergebnis: | |
x | Einstimmig beschlossen |
Dafür: | 15 |
Dagegen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
3.) Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion:
Hinsichtlich der Grundschulen Wesselbach, Regenbogen und Heide wird die Verwaltung beauftragt, alternative Organisationsmodelle zur Neuordnung der Schulstandorte zu entwickeln. Die o.g. Schulen werden weiterhin als eigenständige Schulstandorte oder als Teilstandorte erhalten. Dabei ist der Erhalt eines katholischen Grundschulangebots in Hohenlimburg zu gewährleisten.
Sollte eine Schule nicht mehr die erforderlichen Anmeldezahlen vorweisen können, sind die zwischenzeitlich von der Verwaltung entwickelten, alternativen Organisationsmodelle der Politik zur Entscheidung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: | |
| Einstimmig beschlossen |
| Mit Mehrheit beschlossen |
| Einstimmig abgelehnt |
x | Mit Mehrheit abgelehnt |
Dafür: | 7 |
Dagegen: | 8 |
Enthaltungen: | 0 |
3.) Ursprünglicher Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Hinsichtlich der Grundschulen Wesselbach, Regenbogen und Heide wird die Verwaltung beauftragt, alternative Organisationsmodelle zur Neuordnung der Schulstandorte zu entwickeln, mit dem Ziel, dauerhaft nur zwei der bestehenden drei Schulstandorte fortzuführen.
Dabei ist der Erhalt eines katholischen Grundschulangebots in Hohenlimburg zu berücksichtigen.
Ziel ist es eine politische Richtungsentscheidung im Sommer 2013 zu treffen.
Die Vorlage wird bis zum 31.07.2013 umgesetzt.
Abstimmungsergebnis: | |
x | Einstimmig beschlossen |
Dafür: | 11 |
Dagegen: | 0 |
Enthaltungen: | 4 |
20.09.2012 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
1.) Die Grundschule Berchum/Garenfeld bleibt vorerst selbstständig.
Abstimmungsergebnis: | |
X | Mit Mehrheit beschlossen |
2.) Der Teilstandort Reh wird weiterhin im Verbund mit der Grundschule Im Kley geführt, mindestens solange die Anmeldezahlen dieses erlauben. Eine Verbesserung der Raumsituation für die Grundschule Im Kley wird angestrebt.
Abstimmungsergebnis: | |
X | Einstimmig beschlossen |
3.) Verwaltungsvorschlag
Hinsichtlich der Grundschulen Wesselbach, Regenbogen und Heide wird die Verwaltung beauftragt, alternative Organisationsmodelle zur Neuordnung der Schulstandorte zu entwickeln, mit dem Ziel, dauerhaft nur zwei der bestehenden drei Schulstandorte fortzuführen.
Dabei ist der Erhalt eines katholischen Grundschulangebots in Hohenlimburg zu berücksichtigen.
Ziel ist es eine politische Richtungsentscheidung im Sommer 2013 zu treffen.
Abstimmungsergebnis: | |
X | Mit Mehrheit abgelehnt |
3.) Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion
Hinsichtlich der Grundschulen Wesselbach, Regenbogen und Heide wird die Verwaltung beauftragt, alternative Organisationsmodelle zur Neuordnung der Schulstandorte zu entwickeln.
Dabei ist der Erhalt eines katholischen Grundschulangebots in Hohenlimburg zu berücksichtigen.
Die Vorlage wird bis zum 31.07.2013 umgesetzt.
Abstimmungsergebnis: | |
X | Mit Mehrheit abgelehnt |
3.) Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion
Hinsichtlich der Grundschulen Wesselbach, Regenbogen und Heide wird die Verwaltung beauftragt, alternative Organisationsmodelle zur Neuordnung der Schulstandorte zu entwickeln. Die o.g. Schulen werden weiterhin als eigenständige Schulstandorte oder als Teilstandort erhalten. Der Erhalt einer katholischen Bekenntnisgrundschule in Hohenlimburg ist gemäß bereits erfolgtem BV-Beschluss zu gewährleisten. Sollte eine Schule in der Zukunft nicht mehr die erforderlichen Anmeldezahlen vorweisen können, sind die zwischenzeitlich von der Verwaltung entwickelten alternativen Organisationsmodelle der Politik zur Entscheidung vorzulegen.
Die Vorlage wird bis zum 31.07.2013 umgesetzt.
Abstimmungsergebnis: | |
X | Mit Mehrheit beschlossen |