Beschlussvorlage - 0154/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 8/01 (535)-Ortskern Boele/Hilgenland-
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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16.03.2005
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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05.04.2005
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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07.04.2005
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die 2.
Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich
des aufzustellenden Bebauungsplanes
Nr. 8/01 (535) –Ortskern
Boele/Hilgenland-.
Die Satzung über die Verlängerung der
Geltungsdauer der Veränderungssperre ist Bestandteil des Beschlusses und als
Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Sachverhalt
Der Rat der Stadt hat in seiner
Sitzung am 25.4.2002 die Satzung über die Veränderungssperre für den
Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes
Nr. 8/01 (535) Ortskern
Boele/Hilgenland- beschlossen. Dieser Beschluß wurde am 11.5.2002 ortsüblich
öffentlich bekanntgemacht.
Nach § 17 (1) BauGB tritt die Veränderungssperre
nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft.
Die erstmalige Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre
wurde vom Rat der Stadt am 29.4.2004 beschlossen. (Veröffentlichung am
10.5.2004)
Wenn besondere Umstände es erfordern,
kann die Gemeinde die Frist bis zu einem Jahr nochmals verlängern. (§ 17 (2)
BauGB).
Begründung zum Bebauungsplanverfahren:
Das o.g. Bebauungsplanverfahren dient
der Änderung des bestehenden Planungsrechtes für den Marktplatz und der westlich angrenzenden Grünfläche,
der Schaffung von Planungsrecht für den Bereich Hilgenland und der
städtebaulichen Neugestaltung des Ortskerns von Boele.
Der Rat der Stadt hat in seiner
Sitzung am 29.1.2004 die Teilung des Bebauungsplangebietes Nr. 8/01 (535)
Ortskern Boele/Hilgenland- in drei Teilbereiche
(Teil 1 -Bereich Marktplatz, Teil 2
Bereich Hilgenland und Teil 3 Flächen östlich der Schwerter Straße)
beschlossen.
Die Bürgeranhörung nach § 3 Abs. 1
BauGB für alle Teilbereiche wurde am
30.3.2004 durchgeführt.
Die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB
für den Teil 1 wurde in der Zeit vom 13.9.-13.10.2004 durchgeführt. Der
Satzungsbeschluß nach § 10 BauGB für den Teil 1 ist für Mai 2005 geplant.
Da die Bearbeitung der Teile 2 und 3
noch andauert, ist es erforderlich, die Geltungsdauer der Veränderungssperre nochmals um ein Jahr zu verlängern.
(Anmerkung: Die Veränderungssperre für
Teil 1 endet mit Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 8/01 (535) Ortskern
Boele/Hilgenland- Teil 1)
