Beschlussvorlage - 0154/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die 2. Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes

Nr. 8/01 (535) –Ortskern Boele/Hilgenland-.

Die Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

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Sachverhalt

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 25.4.2002 die Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes

Nr. 8/01 (535) –Ortskern Boele/Hilgenland- beschlossen. Dieser Beschluß wurde am 11.5.2002 ortsüblich öffentlich bekanntgemacht.

 

Nach § 17 (1) BauGB tritt die Veränderungssperre nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft.  Die erstmalige Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre wurde vom Rat der Stadt am 29.4.2004 beschlossen. (Veröffentlichung am 10.5.2004)

 

Wenn besondere Umstände es erfordern, kann die Gemeinde die Frist bis zu einem Jahr nochmals verlängern. (§ 17 (2) BauGB).

 

Begründung zum Bebauungsplanverfahren:

Das o.g. Bebauungsplanverfahren dient der Änderung des bestehenden Planungsrechtes für den Marktplatz  und der westlich angrenzenden Grünfläche, der Schaffung von Planungsrecht für den Bereich Hilgenland und der städtebaulichen Neugestaltung des Ortskerns von Boele.

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 29.1.2004 die Teilung des Bebauungsplangebietes Nr. 8/01 (535) –Ortskern Boele/Hilgenland- in drei Teilbereiche

(Teil 1 -Bereich Marktplatz, Teil 2 –Bereich Hilgenland und Teil 3 –Flächen östlich der Schwerter Straße) beschlossen.

 

Die Bürgeranhörung nach § 3 Abs. 1 BauGB  für alle Teilbereiche wurde am 30.3.2004 durchgeführt.

Die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB für den Teil 1 wurde in der Zeit vom 13.9.-13.10.2004 durchgeführt. Der Satzungsbeschluß nach § 10 BauGB für den Teil 1 ist für Mai 2005 geplant.

 

Da die Bearbeitung der Teile 2 und 3 noch andauert, ist es erforderlich, die Geltungsdauer  der Veränderungssperre nochmals um ein Jahr zu verlängern.

(Anmerkung: Die Veränderungssperre für Teil 1 endet mit Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 8/01 (535) –Ortskern Boele/Hilgenland- Teil 1)

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Beschlüsse

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16.03.2005 - Bezirksvertretung Hagen-Nord

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05.04.2005 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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07.04.2005 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen