Beschlussvorlage - 0227/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

HEB GmbH:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, der Bestellung von

 

Herrn Oberbürgermeister Jörg Dehm

 

für Herrn Dr. Herbert Bleicher mit Wirkung zum 01.04.2012 durch (soweit erforderlich schriftlichen) Gesellschafterbeschluss in den Aufsichtsrat der HEB GmbH und der HUI GmbH zuzustimmen.

 

HUI GmbH:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass die G.I.V. mbH als Gesellschafter der HUI GmbH der Bestellung von,

 

Herrn Oberbürgermeister Jörg Dehm

 

für Herrn Dr. Herbert Bleicher mit Wirkung zum 01.04.2012 durch (soweit erforderlich schriftlichen) Gesellschafterbeschluss zustimmt.

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt zum 01.04.2012.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Entfällt

 

Begründung

 

In der Ratssitzung am 09.02.2012 wurde Herr Dr. Herbert Bleicher vom Rat der Stadt Hagen zum Vorsitzenden der Geschäftsführung der HEB GmbH und der HUI GmbH zum nächstmöglichen Zeitpunkt bestellt. Auf Grundlage dieses Ratsbeschlusses wird Herr Dr. Bleicher bereits ab dem 01.04.2012 nebenamtlich in der Geschäftsführung tätig sein. Hieraus folgt eine Inkompatibilität mit seinem Aufsichtsratmandat, welches er für die HEB GmbH und die HUI GmbH wahrnimmt.

 

Gem. § 113 (2) S.2 GO „…muss der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter der Gemeinde…“ dem Aufsichtsgremium angehören.

 

Dem Vorschlag des Oberbürgermeisters ist dabei zwingend zu folgen.

 

Herr Oberbürgermeister Jörg Dehm

 

wird die Vertretung der Gemeinde i.S.d. § 113 (2) GO im Aufsichtsrat der HEB GmbH und der HUI GmbH selbst wahrnehmen.

 

Da die Stadt Hagen an der HUI GmbH nur mittelbar über die G.I.V. mbH beteiligt ist, erfolgt hier die Besetzung über einen Gesellschafterbeschluss an die G.I.V. mbH.

 

 

Der Rat wird um eine entsprechende Beschlussfassung gebeten.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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15.03.2012 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen