Beschlussvorlage - 0227/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Wechsel im Aufsichtsrat HEB GmbH/HUI GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Dominik Skrinjar
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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15.03.2012
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Beschlussvorschlag
HEB GmbH:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt, der Bestellung von
Herrn Oberbürgermeister Jörg Dehm
für Herrn Dr. Herbert Bleicher mit Wirkung zum 01.04.2012 durch (soweit
erforderlich schriftlichen) Gesellschafterbeschluss in den Aufsichtsrat der HEB
GmbH und der HUI GmbH zuzustimmen.
HUI GmbH:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass die G.I.V. mbH als
Gesellschafter der HUI GmbH der Bestellung von,
Herrn Oberbürgermeister Jörg Dehm
für Herrn Dr. Herbert Bleicher mit Wirkung zum 01.04.2012 durch (soweit
erforderlich schriftlichen) Gesellschafterbeschluss zustimmt.
Die Umsetzung der Vorlage erfolgt zum 01.04.2012.
Sachverhalt
Kurzfassung
Entfällt
Begründung
In der Ratssitzung am 09.02.2012
wurde Herr Dr. Herbert Bleicher vom Rat der Stadt Hagen zum Vorsitzenden der
Geschäftsführung der HEB GmbH und der HUI GmbH zum nächstmöglichen Zeitpunkt
bestellt. Auf Grundlage dieses Ratsbeschlusses wird Herr Dr. Bleicher bereits
ab dem 01.04.2012 nebenamtlich in der Geschäftsführung tätig sein. Hieraus
folgt eine Inkompatibilität mit seinem Aufsichtsratmandat, welches er für die
HEB GmbH und die HUI GmbH wahrnimmt.
Gem. § 113 (2) S.2 GO
„…muss der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener
Bediensteter der Gemeinde…“ dem Aufsichtsgremium angehören.
Dem Vorschlag des
Oberbürgermeisters ist dabei zwingend zu folgen.
Herr Oberbürgermeister
Jörg Dehm
wird die Vertretung der
Gemeinde i.S.d. § 113 (2) GO im Aufsichtsrat der HEB GmbH und der HUI GmbH selbst
wahrnehmen.
Da die Stadt Hagen an der
HUI GmbH nur mittelbar über die G.I.V. mbH beteiligt ist, erfolgt hier die
Besetzung über einen Gesellschafterbeschluss an die G.I.V. mbH.
Der Rat wird um eine
entsprechende Beschlussfassung gebeten.
