Beschlussvorlage - 0134/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Hagen für das Wirtschaftsjahr 2012
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB65 - Gebäudewirtschaft
- Bearbeitung:
- Brigitte Koslowsky
- Beteiligt:
- HVG GmbH; 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte; FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Fachausschuss Gebäudewirtschaft
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Vorberatung
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28.02.2012
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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15.03.2012
|
Sachverhalt
Einleitung
Die
bislang aufgestellten Pläne der Gebäudewirtschaft basierten auf dem
Managementmodell, wobei die GWH als Dienstleister im Auftrag der
Hausherrenämter tätig war.
Dem
vorliegenden Wirtschaftsplan liegt ein Modellwechsel zugrunde. Zukünftig wird
nach dem Mieter-Vermieter-Modell verfahren, wobei die GWH als wirtschaftlicher
Eigentümer agiert, ohne dass es zu einer Übertragung von Immobilienwerten
kommt.
Alle
immobilienwirtschaftlichen Vorgänge werden gebündelt und in der GWH
zusammengefasst. Künftig werden die Mieter (Nutzer) der Immobilien für die
Inanspruchnahme der Flächen eine Grundmiete bezahlen. Neben der Grundmiete
werden Betriebskosten und bestellte Serviceleistungen nach dem
Verursacherprinzip in vollem Umfang nach Aufwand abgerechnet. Für die Bezahlung
der Leistungen verfügen die Mieter über ein Budget, dessen Rahmen bereits unter
Berücksichtigung der vom Rat beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen
abgesteckt worden ist.
Vorbemerkung
Im Zuge des
Haushaltssicherungskonzeptes sind, zu dem unter Vorbehalt am 29.11.2011
verabschiedeten Wirtschaftsplan im Betriebsausschuss, die Werte an dem
finanziellen Rahmen der Stadt angepasst worden. Im Investitionsbereich betrifft
dies insbesondere den Neubau des Feuerwehrgerätehauses
Eilpe-Delstern-Holthausen, wo für 2012 lediglich Planungsmittel zur Verfügung
stehen.
Kurzfassung
Mit dem
Wirtschaftsplan 2012 verändern sich durch das Mieter-Vermieter-Modell (MVM) und
unter Einbeziehung von Teilen des Fachbereiches Immobilien, Wohnen und
Sonderprojekte sämtliche Positionen des Erfolgsplanes. Dies zeigt sich
besonders deutlich in dem Aufbau der Erlösstruktur, die sich zukünftig in
Mieterträge, Betriebskosten und Serviceleistungen gliedert. Zum Jahresende 2011
sind außerdem die zwei Maßnahmenpakete des Konjunkturpaketes II und des
Sanierungsstauprogrammes abgeschlossen. Damit verringern sich die Umsatzerlöse
auf ein Volumen von 59.801 TEUR (Plan 2011 = 75.334 TEUR).
Begründung
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Die Gebäudewirtschaft Hagen wird seit dem 01.01.2004
als eigenbetriebsähnliche Einrichtung geführt. In Anlehnung an § 14 EigVO NRW
und § 14 der Betriebssatzung der GWH ist von der Betriebsleitung vor Beginn
eines jeden Jahres ein Wirtschaftsplan, bestehend aus dem Erfolgsplan, dem
Vermögensplan und der Stellenübersicht, aufzustellen.
Der Erfolgsplan muss alle voraussehbaren Erträge und
Aufwendungen des Wirtschaftsjahres enthalten (§ 15 EigVO NRW).
Der Vermögensplan muss alle voraussehbaren
Einzahlungen und Auszahlungen des Wirtschaftsjahres, die sich aus Investitionen
und aus der Kreditwirtschaft des Eigenbetriebes ergeben, sowie die notwendigen
Verpflichtungsermächtigungen enthalten (§ 16 (1) EigVO NRW).
Die Stellenübersicht hat die im Wirtschaftsjahr
erforderlichen Stellen für Tarifbeschäftigte des Betriebes zu beinhalten.
Beamte, die bei der Gebäudewirtschaft beschäftigt werden, sind im Stellenplan
der Stadt Hagen zu führen und in der Übersicht der Gebäudewirtschaft
nachrichtlich anzugeben (§ 17 (1) EigVo NRW).
Zusammen mit dem Wirtschaftsplan ist ein fünfjähriger
Ergebnisplan beigefügt, der die Entwicklung der Ausgaben und der Deckungsmittel
des Vermögensplanes sowie die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der
Gebäudewirtschaft, die sich auf die Finanzplanung der Stadt Hagen auswirken,
entsprechend widerspiegelt (vergleiche § 18 EigVO NRW).
Nach § 14 EigVo und § 14 (2) der Betriebssatzung der
Gebäudewirtschaft Hagen ist die Betriebsleitung verpflichtet, einen
Wirtschaftsplan aufzustellen, durch den Oberbürgermeister festzustellen und dem
Betriebsausschuss vorzulegen.
Mit dem Beratungsergebnis des Betriebsausschusses ist
der Wirtschaftsplan dem Rat der Stadt Hagen zur Beschlussfassung vorzulegen.
Gemäß § 41 GO in Verbindung mit § 5 (1) der Betriebssatzung der GWH ist der Rat
der Stadt für die Feststellung des Wirtschaftsplanes zuständig.
Allgemeines
In
dem Wirtschaftsplan 2012 sind insbesondere folgende neue Rahmenbedingungen
berücksichtigt worden:
1. Rollenwechsel von der
„Dienstleisterin“ zur „Wirtschaftlichen Eigentümerin“
Ab
2012 soll die GWH schrittweise wirtschaftliche Eigentümerin der städtischen
Immobilien werden. Hierzu werden zum 1.1.2012 Teile des bisherigen
Fachbereiches „Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte“ (23) mit der
GWH in der bestehenden eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zusammengefasst. Mit
dem Rollenwechsel von der (reinen) Immobiliendienstleisterin zur (wirtschaftlichen)
Eigentümerin sind neue Risiken, Rechte und Pflichten verbunden.
2. Zusammenfassung der städtischen Immobilien in
einer Hand (Zentrale Immobilien-
wirtschaft)
Die
GWH übernimmt grundsätzlich sämtliche Bereitstellungs- und
Vermarktungsimmobilien, die keine
öffentlichen Infrastruktureinrichtungen (z.B. Straßen, Brücken, Wege und Plätze)
darstellen. Bereitstellungsimmobilien werden internen Nutzern (entgeltlich) zur
Verfügung gestellt; Vermarktungsimmobilien werden externen Nutzern (Pächtern,
Mietern) zeitweise gegen Entgelt überlassen oder an fremde Dritte veräußert.
3. Schrittweise Einführung eines
„Mieter-/Vermietermodells“ und einer nutzerorientierten
Objektabrechnung
Für
die Bereitstellungsimmobilien soll ein
„Mieter-/Vermietermodell“ eingeführt werden. Die Kosten der
Immobilienbereitstellung und – bewirtschaftung (Vollkostenmiete) sollen
den stadtinternen Nutzern zukünftig entsprechend ihrer Inanspruchnahme
leistungsgerecht in Rechnung gestellt werden (Gesamtmiete:= Grundmiete +
Betriebskosten + Serviceleistungen).
In
einem ersten Schritt (2012 und 2013) werden hierfür erst Teile der
Grundmiete (Instandhaltung, ggf. Anmietkosten und Verwaltungskosten)
berücksichtigt. Insbesondere Zinskosten, Abschreibungskosten und
kalkulatorische Risiken (z.B.
Leerstandskosten) bleiben zunächst in der
Objektabrechnung durch die GWH unberücksichtigt. Die GWH soll in diesem
Übergangszeitraum auch noch keine Pachtzahlungen an die Stadt leisten. In der
am städtischen Budget orientierten Grundmiete sind Instandhaltungsaufwendungen
in Höhe von 0,98% der Gebäudewiederbeschaffungswerte enthalten, die KGSt
empfiehlt dagegen 1,2% + Alters- und Technikzuschlag. Betriebskosten und
Serviceleistungen sollen in vollem Umfang nach Aufwand abgerechnet werden.
Mit
den städtischen „Betrieben gewerblicher Art“ (BgA) sind aus
steuerlichen Gründen sämtliche Immobilienkosten zunächst nach entstandenem
Aufwand abzurechnen.
4. Dienstleistungen für ausgegliederte Bereiche
Durch
die Gründung des „Wirtschaftsbetriebes Hagen“ (WBH) ergeben sich
für die GWH Aufwendungen für die Pflege von Grün- und Außenanlagen, die bisher
durch die GWH nicht bezahlt worden sind.
Für
ausgegliederte Bereiche/Sondervermögen (WBH, Habit, Jobcenter) werden
immobilienwirtschaftliche Leistungen nach dem entstandenen Aufwand
(Verwaltungskosten, Betriebskosten und Kosten für Serviceleistungen)
abgerechnet.
5. Einsparmaßnahmen der Konsolidierung
Mit
den Ratsbeschlüssen vom 16.12.2010 und 24.02.2011 wurden die verschiedenen
Einsparmaßnahmen für den Wirtschaftsplan 2012 und für die Folgejahre 2013 und
2014 berücksichtigt.
Risiken
ergeben sich dadurch, dass mit den zur Verfügung gestellten reduzierten Budgets
an die Mieter eine geringere Inanspruchnahme von Leistungen der
Gebäudewirtschaft verbunden ist. Besonders bei den Serviceleistungen und
Betriebskosten müssen Flächenreduzierungen und Reduzierungen in den
Serviceleistungen erfolgen, da ansonsten die Finanzierung und die damit
verbundene Bezahlung der Gebäudewirtschaft nicht mehr gewährleistet wird.
Der
Konsolidierungsdruck auf die Mieter zur Flächenreduzierung steigt.
Zu den einzelnen Positionen der Erfolgsplanung
folgende Erläuterungen:
Erlöse
Die
Erlöse werden zukünftig in den Rubriken
a.) Mieterträge
b.) Betriebs- und Nebenkosten
c.) Serviceleistungen
darstellt.
Daneben
werden Investitionen und Einzelmaßnahmen, die aus der Sport- und Bildungspauschale
finanziert werden, individuell abgerechnet.
Den
Konsolidierungszwängen stehen Flächenerweiterungen bei folgenden Objekten
entgegen:
-
Enervie-Arena
(ehemalige Ischelandhalle)
-
Feuerwehrgerätehäuser
Vorhalle und Dahl
-
zukünftig
Feuerwehrgerätehaus Eckesey
-
Neubau des
Tierheimes
-
Verbindungsbau
Fichte-Gymnasium
-
Offene
Ganztagshauptschulen
-
Offener Ganztag
im Bereich der Sekundarstufe I
-
künftige Erweiterungen
im U3-Bereich bei verschiedenen Kindergärten
Die Flächenreduzierungen
ergeben sich u.a. durch folgende
Abgänge:
-
Grundschule Dahl
und Rummenohl
-
zukünftige
Aufgabe von kleinen Feuerwehrgerätehäusern z.B. Dahl
-
zukünftige
Aufgabe des alten Tierheimes
Mit
allen Flächenveränderungen sind sowohl Aufwendungen für die Instandhaltung
sowie Betriebs- und Servicekosten verbunden.
Mieterträge
Die
Mieterträge setzen sich aus den Grundmieterträgen aus dem
Vermieter-Mieter-Modell und den Erlösen von Vermarktungsimmobilen zusammen.
Die
Grundmiete aus dem MVM-Modell orientiert sich am städtischen Budget.
Siehe
Ausführungen unter Allgemeines Punkt 3 zum MVM-Modell.
Investitionen / Maßnahmen aus der
Bildungspauschale
Die
Investitionen (Einzeldarstellung auf Seite 6) sowie die Einzelmaßnahmen aus der
Bildungspauschale (Einzeldarstellung auf den Seiten 7 bis 9) werden unverändert
separat geplant und nach Aufwand abgerechnet. Die Bezirksvertretungen wurden
über einzelne Vorlagen der zukünftigen Baumaßnahmen informiert.
Betriebs- und Nebenkosten
Neben
der bisherigen Kostenerstattung für Energie werden ab 01.01.2012
-
Grundbesitzabgaben
-
Gebäudeversicherung
-
sonstige Bewirtschaftsaufwendungen u.a. aus Mietverträgen
-
Kosten für Grünpflege und Außenanlagen
-
Prüfung ortsfester- und ortsveränderlicher Betriebsmittel
in einer
Nebenkostenabrechnung mit den Mietern abgerechnet.
Die
Leistungen für die Grünpflege und Außenanlagen werden aufgrund der
Umstrukturierung des ehemaligen Fachbereiches Grünanlagen und Straßenbetrieb
zukünftig vom Wirtschaftsbetrieb Hagen (WBH) wahrgenommen. Der Umfang der
bisherigen Arbeiten konnte mangels fehlender Abrechnung nur annähernd ermittelt
werden.
Die
Art und der Umfang der Prüfung der ortsfesten- und ortsveränderlichen
Betriebs-mittel wird sich aufgrund gesetzlicher Vorschriften gegenüber den
Vorjahren erheblich erhöhen.
Serviceleistungen
Die
Serviceleistungen, wie Reinigung, Objektbetreuung, Wach- und Aufsichtsdienste
usw., die die GWH bisher weitgehend unter Erlöse aus eigener Wertschöpfung aus-
gewiesen hat, sind jetzt unter den Serviceleistungen ausgewiesen.
Die Serviceleistungen sind
auf der Basis der momentanen Beauftragungen der Hausherrenämter für 2012
kalkuliert. Zur Realisierung der vom Rat beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen
werden die Budgets der Hausherrenämter im städt. Haushalt in den Folgejahren
spürbar gekürzt. Dadurch sind die Hausherrenämter gezwungen, entweder über den
Abbau von Flächen (z.B. durch die Schul-entwicklungsplanung) oder über die
Reduzierung von Standards (z.B. der Intervalle in der Unterhaltsreinigung oder
der Anwesenheitszeiten des Objektbetreuers), durch Anpassung der Bestellmenge
bei der GWH die im städt. Haushalt hinterlegten Konsolidierungsziele zu
erreichen. Insoweit ist die Darstellung der Konsolidierungs-potentiale im
Wirtschaftsplan der GWH "lediglich" eine Spiegelung der Werte des
Haushaltes der Stadt. Aufgabe der GWH muss es sein, den veränderten
Bestell-mengen der Hausherren, die durch Flächenreduzierungen und Standardabsenkungen
entstehen, durch eine angepasste Personalplanung Rechnung zu tragen.
Die Herausforderung liegt
dabei in einer möglichst zeitnahen, aber sozialverträglichen, Anpassung des
Personalbestandes.
Materialaufwendungen
Die
Materialkosten beinhalten Investitionen von 7.688 TEUR, Einzelmaßnahmen aus der
Bildungspauschale von 3.277 TEUR sowie sonstige Einzelmaßnahmen von 3.034 TEUR
(siehe die detaillierten Einzelaufstellungen auf den Seiten 6 bis 9).
Die
Aufwendungen für Instandhaltung sind im Zuge des Vermieter-Mieter-Modells auf 5.110
TEUR reduziert worden.
Für
Nutzerzpezifische Maßnahmen steht ein Betrag von 250 TEUR zur Verfügung.
Die
Energiekosten sind unter Einbeziehung der durchgeführten energetischen
Sanierungsmaßnahmen aus dem Konjunkturpaket II und dem Sanierungsstauprogamm
mit einem Volumen von 8.056 TEUR budgetiert worden.
Neu
mit aufgenommen sind die Miet- und Pachtaufwendungen für Anmietungen,
Grundbesitzabgaben, Gebäudeversicherungen sowie Nebenkosten und sonstige
Bewirtschaftungskosten.
Personalkosten
Die
Zusammenlegung von Teilen des Fachbereiches Immobilien, Wohnen und
Sonderprojekte (Übernahme der Bereiche Immobilienmarketing, Vertragsmanagement,
Immobilenabrechnung (23/2) sowie der operativen Verwaltung der Dienstgebäude
(Teile von 23/3) erhöhen sich die Personalkosten mit einem Volumen von 1.636
TEUR auf 19.445 TEUR.
Für
die Zuführung zur Altersteilzeitrückstellung wurde ein Betrag von 120 TEUR
eingeplant.
Abschreibungen
Die
Abschreibungen beinhalten hauptsächlich die Abschreibungen auf die EDH-Anlagen.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die
Fixkosten der sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind geprägt durch die
Verwaltungskostenumlage mit 1.070 TEUR, die mit der Annahme gleicher Kosten wie
2011 berücksichtigt wurde. Es wird erwartet, dass unter den
Konsolidierungs-maßnahmen die Belastung von der Stadt geringer ausfallen wird.
Zweitgrößter Kostenblock sind die EDV-Kosten mit 457 TEUR. Dazu sind
Einführungskosten für eine Betriebsführungssoftware in Höhe von 80 TEUR
eingeplant.
Zinsen und
ähnliche Aufwendungen
Die
Darlehenszinsen beziehen sich auf das Darlehen für die EDH-Anlagen. Der
Zinsaufwand für die G.I.V. Darlehen bezieht sich auf die durchgeführte
Sanierung der Rundturnhallen Hohenlimburg und Haspe. Diese Zinsaufwendungen
sind in gleicher Höhe der Stadt zu belasten und als Zinserträge bei der GWH
ausgewiesen.
Erläuterungen zur Personalplanung
Die
Gesamtpersonalanzahl der Gebäudewirtschaft wird sich durch die Integration der
Bereiche Immobilienmarketing, Vertragsmanagement, Immobilenabrechnung (23/2)
sowie der operativen Verwaltung der Dienstgebäude (Teile von 23/3) um insgesamt
24 Personen erhöhen.
Die Personenzahl der anderen
Bereiche bleibt für 2012 konstant.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht
benötigt werden löschen.)
|
|
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
|
|
Es
entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
|
|
Es
entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
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Maßnahme |
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konsumtive
Maßnahme |
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investive
Maßnahme |
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konsumtive
und investive Maßnahme |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
|
|
Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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|
Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
|
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Vertragliche
Bindung |
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|
Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
|
|
Ohne
Bindung |
1.
Konsumtive Maßnahme
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Teilplan: |
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Bezeichnung: |
|
|
Produkt: |
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Bezeichnung: |
|
|
Kostenstelle: |
|
Bezeichnung: |
|
|
|
Kostenart |
Lfd.
Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
|
Ertrag
(-) |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
|
Aufwand
(+) |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
|
Eigenanteil |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
|
Kurzbegründung: |
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|
X |
Finanzierung
ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
|
|
Finanzierung
kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)
gesichert werden. |
|
|
Finanzierung
kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
2.
Investive Maßnahme
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Teilplan: |
|
Bezeichnung: |
|
|
Finanzstelle: |
|
Bezeichnung: |
|
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|
Finanzpos. |
Gesamt |
lfd.
Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
|
Einzahlung(-) |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
|
Auszahlung
(+) |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
|
Eigenanteil |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
|
Kurzbegründung: |
|
|
X |
Finanzierung
ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
|
|
Finanzierung
kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
|
|
Finanzierung
kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
3.
Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der
Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
|
|
|
|
|
|
|
|
Passiva:
(Bitte eintragen)
|
|
|
|
|
|
|
|
4.
Folgekosten:
|
a)
jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil |
€ |
|
b) Gebäudeunterhaltsaufwand
je Jahr |
€ |
|
c)
sonstige Betriebskosten je Jahr |
€ |
|
d)
Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) |
€ |
|
e)
personelle Folgekosten je Jahr |
€ |
|
Zwischensumme |
€ |
|
abzüglich
zusätzlicher Erlöse je Jahr |
€ |
|
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
€ |
5.
Auswirkungen auf den Stellenplan
Stellen-/Personalbedarf:
|
(Anzahl) |
Stelle
(n) nach BVL-Gruppe |
(Gruppe) |
sind im
Stellenplan |
(Jahr) |
einzurichten. |
|
(Anzahl) |
üpl.
Bedarf (e) in BVL-Gruppe |
(Gruppe) |
sind
befristet bis: |
(Datum) |
anzuerkennen. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
2,5 MB
|
