Beschlussvorlage - 0018/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Beendigung des bestehenden Konzessionsvertrages Strom, Gas und Wasser sowie des Gestattungsvertrages Fernwärme und Einleitung des Verfahrens zum Neuabschluss von Konzessionsverträgen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Dominik Skrinjar
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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01.03.2012
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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15.03.2012
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt:
- Die Verwaltung
wird ermächtigt, den bestehenden Konzessionsvertrag für Strom, Gas und
Wasser sowie Fernwärme zwischen der Mark- E AG und der Stadt Hagen
vorzeitig mit Wirkung zum 31.12.2012 zu beenden.
- Die Verwaltung
wird beauftragt, die Beendigung des Vertrages unverzüglich bekannt zu
machen.
- Nach dem Ende
der Angebotsfrist wird die Verwaltung beauftragt, Verhandlungen über den
Neuabschluss der Verträge mit den potentiellen Bewerbern zu führen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Entfällt
Begründung
Die Stadt Hagen
(„Stadt“) und die Mark-E Aktiengesellschaft (Mark-E) beabsichtigen
die vorzeitige Beendigung ihres für das Stadtgebiet geschlossenen
Konzessionsvertrages für die Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wasser vom
18.12.1998 mit einer Laufzeit bis zum 31.03.2017. Dieser Vertrag wurde zwischen
der Stadt und der Stadtwerke Hagen AG („Stadtwerke“) geschlossen.
Gemäß Ziffer 6 des Unternehmenspachtvertrages zwischen den Stadtwerken und
Mark-E ist Mark-E in alle laufenden Verträge, die den Pachtgegenstand
betreffen, eingetreten.
Der Grund für eine
vorzeitige Beendigung und einen Neuabschluss liegt zum einen in der
langfristigen Rechtssicherheit, da die Rechtsentwicklung im Bereich des
Europäischen Vergaberechts zukünftig die Vergabe von Konzessionen durch eine
eigene Dienstleistungsrichtlinie für Konzessionen vorsieht. Dies wiederum würde
bedeuten, dass dann ein formelles Vergabeverfahren (EU-weite Ausschreibung) mit
den entsprechenden vergaberechtlichen Risiken durchgeführt werden müsste.
Ferner hat es im
Bereich des Energiewirtschaftsrechts in den letzten Jahren grundsätzliche
Veränderungen gegeben (Trennung einzelner Wertschöpfungsstufen- Erzeugung,
Vertrieb, Netzbetrieb-), welche im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) entsprechend
niedergelegt wurden und denen dann durch den Abschluss neuer Verträge Rechnung
getragen würde.
Ein weiterer
wichtiger Aspekt für die Beendigung des bestehenden Vertrages und den Abschluss
neuer Konzessionsverträge liegt in dem inhaltlichen Gehalt der Verträge. Durch
einen Neuabschluss könnten deutlich kommunal- und umweltfreundlichere
Regelungen geschaffen werden, insbesondere:
- Kommunalfreundlichere
Regelungen im Bereich der Folgekosten (ca. 300.000 €/a)
- Kommunalfreundlichere
Regelungen bei der Zahlungsabwicklung
- Umfangreichere
Informations- und Mitwirkungsrechte der Stadt (Abstimmungserfordernisse/
Planungsunterlagen) bei künftigen Baumaßnahmen
- Maßnahmen zum
Baumschutz
- Unterstützung bei
Umweltkonzepten der Stadt.
Weiteres Verfahren:
Falls der Rat der
Stadt Hagen die Beendigung des Konzessionsvertrages Strom, Gas und Wasser
beschließt, wird eine entsprechende Aufhebungsvereinbarung mit der Mark- E AG
abgeschlossen, welche jedoch erst zum 31.12.2012 wirksam wird, um einen
rechtsfreien Zeitraum zu vermeiden. Die Beendigung des Vertrages wird nach
Abschluss der Aufhebungsvereinbarung gem. § 46 EnWG europaweit bekannt gemacht.
Nach der europaweiten
Bekanntgabe über die Beendigung folgt eine Angebotsfrist von 3 Monaten, in der
potentielle Bewerber die technischen Unterlagen anfordern und danach Angebote abgeben
können. Im Anschluss erfolgt die Auswertung der Angebote. Nach der Auswertung
der Angebote und Verhandlung der neuen Verträge werden diese dem Rat der Stadt
Hagen zum Beschluss vorgelegt, mit dem Ziel, die Verträge mit Beginn zum
01.01.2013 und einer Laufzeit von 20 Jahren abzuschließen.
