Beschlussvorlage - 0018/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt:

 

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, den bestehenden Konzessionsvertrag für Strom, Gas und Wasser sowie Fernwärme zwischen der Mark- E AG und der Stadt Hagen vorzeitig mit Wirkung zum 31.12.2012 zu beenden.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beendigung des Vertrages unverzüglich bekannt zu machen.

 

  1. Nach dem Ende der Angebotsfrist wird die Verwaltung beauftragt, Verhandlungen über den Neuabschluss der Verträge mit den potentiellen Bewerbern zu führen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Entfällt

 

Begründung

 

Die Stadt Hagen („Stadt“) und die Mark-E Aktiengesellschaft (Mark-E) beabsichtigen die vorzeitige Beendigung ihres für das Stadtgebiet geschlossenen Konzessionsvertrages für die Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wasser vom 18.12.1998 mit einer Laufzeit bis zum 31.03.2017. Dieser Vertrag wurde zwischen der Stadt und der Stadtwerke Hagen AG („Stadtwerke“) geschlossen. Gemäß Ziffer 6 des Unternehmenspachtvertrages zwischen den Stadtwerken und Mark-E ist Mark-E in alle laufenden Verträge, die den Pachtgegenstand betreffen, eingetreten.

 

Der Grund für eine vorzeitige Beendigung und einen Neuabschluss liegt zum einen in der langfristigen Rechtssicherheit, da die Rechtsentwicklung im Bereich des Europäischen Vergaberechts zukünftig die Vergabe von Konzessionen durch eine eigene Dienstleistungsrichtlinie für Konzessionen vorsieht. Dies wiederum würde bedeuten, dass dann ein formelles Vergabeverfahren (EU-weite Ausschreibung) mit den entsprechenden vergaberechtlichen Risiken durchgeführt werden müsste.

 

Ferner hat es im Bereich des Energiewirtschaftsrechts in den letzten Jahren grundsätzliche Veränderungen gegeben (Trennung einzelner Wertschöpfungsstufen- Erzeugung, Vertrieb, Netzbetrieb-), welche im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) entsprechend niedergelegt wurden und denen dann durch den Abschluss neuer Verträge Rechnung getragen würde.

 

Ein weiterer wichtiger Aspekt für die Beendigung des bestehenden Vertrages und den Abschluss neuer Konzessionsverträge liegt in dem inhaltlichen Gehalt der Verträge. Durch einen Neuabschluss könnten deutlich kommunal- und umweltfreundlichere Regelungen geschaffen werden, insbesondere:

 

  • Kommunalfreundlichere Regelungen im Bereich der Folgekosten (ca. 300.000 €/a)
  • Kommunalfreundlichere Regelungen bei der Zahlungsabwicklung
  • Umfangreichere Informations- und Mitwirkungsrechte der Stadt (Abstimmungserfordernisse/ Planungsunterlagen) bei künftigen Baumaßnahmen
  • Maßnahmen zum Baumschutz
  • Unterstützung bei Umweltkonzepten der Stadt.

 

 

Weiteres Verfahren:

 

Falls der Rat der Stadt Hagen die Beendigung des Konzessionsvertrages Strom, Gas und Wasser beschließt, wird eine entsprechende Aufhebungsvereinbarung mit der Mark- E AG abgeschlossen, welche jedoch erst zum 31.12.2012 wirksam wird, um einen rechtsfreien Zeitraum zu vermeiden. Die Beendigung des Vertrages wird nach Abschluss der Aufhebungsvereinbarung gem. § 46 EnWG europaweit bekannt gemacht.

 

Nach der europaweiten Bekanntgabe über die Beendigung folgt eine Angebotsfrist von 3 Monaten, in der potentielle Bewerber die technischen Unterlagen anfordern und danach Angebote abgeben können. Im Anschluss erfolgt die Auswertung der Angebote. Nach der Auswertung der Angebote und Verhandlung der neuen Verträge werden diese dem Rat der Stadt Hagen zum Beschluss vorgelegt, mit dem Ziel, die Verträge mit Beginn zum 01.01.2013 und einer Laufzeit von 20 Jahren abzuschließen.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Siehe Vorlage

 

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Beschlüsse

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01.03.2012 - Haupt- und Finanzausschuss - vertagt

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15.03.2012 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen