Beschlussvorlage - 0223/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Schulentwicklungsplanung 2011 für den Bereich der Grundschulen im Stadtbezirk Nord
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Horst Hermann
- Beteiligt:
- VB3 Vorstandsbereich für Jugend und Soziales, Integration, Bildung und Kultur
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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13.03.2012
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22.05.2012
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26.06.2012
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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25.04.2012
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23.05.2012
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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06.09.2012
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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20.09.2012
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Beschlussvorschlag
1.) Die Grundschulen Hermann-Löns und Overberg bleiben jeweils an ihren Standorten als eigenständige Grundschulen erhalten.
Sofern die Förderschule Fritz-Reuter inkludiert, ist eine Überlassung von Räumen zu prüfen.
2.) Die Grundschule Helfe bleibt an ihrem Standort als eigenständige Grundschule erhalten. Sie wird weiterhin zweizügig geführt.
Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge der Schulentwicklungsplanung die raumorganisatorische und finanzielle Möglichkeit für die Errichtung eines Angebots der Offenen Ganztagsschule an der Grundschule Helfe zu prüfen.
3.) Die Verwaltung wird beauftragt, das Organisationsmodell eines Grundschulverbundes aus den Grundschulen Goethe und Vincke unter Beteiligung beider Grundschulen und des Dekanats zu erarbeiten und der Politik zur Entscheidung vorzulegen.
3.1). Beschlussalternative:
Die Grundschulen Vincke und Goethe müssten andernfalls ab dem Schuljahr 2013/2014 jeweils auf zwei Züge reduziert werden.
4.) Die Grundschulen Freiherr-vom-Stein (Gemeinschaftsgrundschule) und Liebfrauen (katholische Grundschule) werden ab dem Schuljahr 2013/2014 in einem Grundschulverbund geführt.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Organisationsmodell des Grundschulverbunds unter Beteiligung beider Grundschulen und des Dekanats zu erarbeiten und der Politik zur Entscheidung vorzulegen.
5.) Die Grundschulen Hermann-Löns und Gebrüder Grimm bleiben jeweils an ihren Standorten als eigenständige Grundschulen erhalten.
Die Verwaltung wird die Schülerzahlenentwicklung der Grundschule Gebrüder-Grimm in den nächsten Jahren nachhalten. Sollte sich die Notwendigkeit für einen Grundschulverbund ergeben, wird die Verwaltung rechtzeitig einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten.
Die Vorlage wird bis zum 31.07.2013 umgesetzt.
Sachverhalt
Kurzfassung
Auf Basis der Vorschläge des Gutachters, der Stellungnahmen der Schulaufsicht und Schulen, den Diskussionen im Unterausschuss Schulentwicklungsplanung und zahlreicher Gespräche hat die Verwaltung die nachfolgenden Vorschläge für den Stadtbezirk Nord entwickelt.
Begründung
Der externe Gutachter hat im Dezember 2011 den Schulentwicklungsplan für die Stadt Hagen vorgelegt. Bereits im September 2011 wurden für alle Stadtteile Bürgerinformationsveranstaltungen durchgeführt, bei denen der Gutachter seine grundlegenden Erkenntnisse zur Schulentwicklungsplanung präsentiert und mit den Anwesenden diskutiert hat.
Der Schulausschuss hat zunächst Kriterien diskutiert, mit deren Hilfe der Schulentwicklungsplan beurteilt werden sollte. Für den Grundschulbereich lauten die Kriterien:
2-Zügigkeit
Mindestschülerzahl
Mindestraumanzahl
Mindestfachräume
OGS-Räume ausreichend sicherstellen
Erreichbarkeit im Stadtteil
Baulicher Zustand
Erweiterungsmöglichkeiten
Stadtteilbedeutung
Mit den katholischen Grundschulen gab es im Januar 2012 unter Beteiligung des Dekanats und den benachbarten Gemeinschaftsgrundschulen Abstimmungsgespräche. Darüber hinaus wurde ein Abstimmungsgespräch unter dem Aspekt Integration mit den Grundschulen des Sozialraums Altenhagen durchgeführt. Neben der Verwaltung haben an den Gesprächen auch Vertreter des Schulausschusses teilgenommen. Die Vorschläge des Gutachters waren auch Gegenstand mehrerer Sitzungen des Unterausschusses Schulentwicklungsplanung.
Mit dieser Vorlage wird auf die Maßnahmevorschläge des Gutachters im Stadtbezirk Nord eingegangen. Die der Verwaltung vorliegenden Stellungnahmen sind jeweils dokumentiert. Um allen Schulen Gelegenheit zur Stellungnahme (falls erwünscht) zu bieten, ist diese Vorlage parallel zur Verschickung an die Fraktionen an alle Grundschulen versandt worden mit der Bitte, sich nach Möglichkeit bis zur Einbringung in den Schulausschuss (13. März 2012) im Rahmen einer Ersteinschätzung zur Vorlage zu äußern. Auch danach eingehende Stellungnahmen werden in die nachfolgenden Beratungen einbezogen.
Sofern möglich, werden aus Sicht der Verwaltung bereits konkrete schulorganisatorische Maßnahmen aufgezeigt.
Hierzu liegt auch die schulfachliche Stellungnahme der Schulaufsicht vor (Anlage 6).
Unter dem Aspekt Haus des Kindes sind noch Gespräche mit dem Fachbereich Jugend und Soziales zu führen, um Bedarfe und deren Realisierungsmöglichkeiten ---unter Einbeziehung der GWH- konkreter einschätzen zu können.
Einige Vorschläge können aus heutiger Sicht als Zielvorgaben angesehen werden. Hier sind teilweise die Schülerentwicklungen abzuwarten, die Veränderung rechtlicher Rahmenbedingungen oder auch die zukünftigen Auswirkungen der Inklusion. Daher wird in den nächsten Jahren die regelmäßige Prüfung, ob diese Faktoren eine Anpassung der Schulentwicklungsplanung erfordern, notwendig sein.
Nach Vorlage des Gutachtens haben sich die Rahmenbedingungen seitens des Landes durch die gemeinsamen Eckpunkte von CDU, SPD und Grünen zur Sicherung eines qualitativ hochwertigen und wohnortnahen Grundschulangebots in NRW verändert. Nach den Eckpunkten können einzügige Grundschulen mit mindestens 92 Schülern als eigenständige Schulen fortgeführt werden; bis zu einer Größe von 46 Kindern als Teilstandort einer anderen Grundschule. Der Klassenfrequenzrichtwert wird von 24 auf 22,5 abgesenkt. Die Regelung, dass im Ausnahmefall auch Eingangsklassen mit mindestens 15 Schülern gebildet werden können, setzt eine Gesamtzahl von mindestens 92 (eigenständig), bzw. 46 (Teilstandort) Schülern voraus. Auf dieser Grundlage weichen die Verwaltungsempfehlungen vor allem bei der Bildung von Grundschulverbünden von den Vorschlägen des Gutachters ab. Die Verwaltung hat sich den Vorschlägen in den Fällen angeschlossen, in denen aufgrund des Schülerrückgangs die Mindestzügigkeit von einem Zug unterschritten wird, und infolgedessen aufgrund rechtlicher Vorgaben entsprechender schulorganisatorischer Handlungsbedarf besteht. Da in den Verbundfällen Standorte in der Regel nicht aufgegeben werden und damit aus Sicht der Stadt keinerlei Kosteneinsparung erzielt werden, sollen Verbünde eher unter schulorganisatorischen Kriterien beurteilt werden. Deutlich hingewiesen wird auf offensichtliche Nachteile in der Lehrerausstattung und Lehrervertretung bei einzügigen Grundschulen. Dagegen waren Ortsnähe und Schulwege abzuwägen, ebenso der bauliche Zustand.
Sofern benachbarte Grundschulen einvernehmlich einen Grundschulverbund anstreben, wird dies von der Verwaltung aktuell und zukünftig positiv begleitet.
Sollte zukünftig an einzelnen Grundschulen die Größe eines Zuges unterschritten werden, würde die Verwaltung die Bildung eines Grundschulverbundes vorrangig vor der Schließung einer Schule prüfen.
Nachfolgend der mögliche Zeitplan für den Bereich der Grundschulen
Möglichst bis 13.03.2012 | Ersteinschätzung der Grundschulen |
13.03.2012 | 1. Lesung und Beratung im Schulausschuss |
14.03. bis 15.05. 2012 | Beratung in den Bezirksvertretungen |
22.05.2012 | 2. Lesung und Beratung im Schulausschuss |
14.06.2012 | Haupt- und Finanzausschuss |
28.06.2012 | Rat |
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26.04. bis 18.05.2012 | Abschließende Stellungnahmen der Grund-schulen einholen |
26.04. bis 18.05.2012 | Regionalabstimmung mit den benachbarten Schulträgern |
August und September | Genehmigungsverfahren durch die Bezirksregierung |
Anfang November | Schüleranmeldeverfahren der Lernanfänger für das Schuljahr 2013/2014 |
Durch die nachfolgend einzeln dargestellten schulorganisatorischen Maßnahmen wird vorhandener Schulraum teilweise reduziert oder optimaler genutzt. Im Hinblick auf die finanziellen Veränderungen können erst dann abschließende Aussagen getroffen werden, wenn die mit den Beschlussvorschlägen verbundenen Prüfaufträge abgearbeitet wurden. Die Verwaltung wird dann die finanziellen Auswirkungen gesondert darstellen.
1. GS Overberg (kath. GS) und GS Hermann-Löns (GGS)
1.1. Vorschlag des Gutachters (S. 258): Mit dem Kompetenzzentrum Nord in der Sekundarschule wäre der Standort der Förderschule Fritz-Reuter (mit rund 2.400 qm Hauptnutzfläche) frei. Die Grundschulen Hermann-Löns und Overberg mit zusammen etwas weniger als 2.000 qm Hauptnutzfläche könnten diesen weiter nutzen. Zusammen könnten sie knapp vier Züge bilden. Sie könnten unter einem Verbund geführt werden oder fusionieren. Die Standorte Löns und Overberg könnten bei einer gemeinsamen Nutzung des Standorts der Förderschule entweder aufgegeben oder umgewandelt werden.
1.2. Stellungnahmen der Schulen:
· GS Overberg vom 20.10.2011 (Anlage 1)
1.3. Raumressourcen und Bedarf:
1.3.1. Raumressourcen:
a) Gebäude GS Overberg 1,0 Zug
b) Gebäude GS Hermann-Löns 2,5 Züge
1.3.2. Bedarf:
Schuljahr | GS Overberg | GS Hermann- Löns | Schüler Gesamt | Bedarf in Zügen bei 24er Kl.- Frequenz | Bedarf in Zügen bei 22,5er Kl.- Frequenz |
2011/12 | 119 | 275 | 394 | 4,1 | 4,4 |
2016/17 | 117 | 197 | 314 | 3,3 | 3,5 |
1.4. Einschätzung der Fachverwaltung:
Gemessen an dem Musterraumprogramm besteht an den Grundschulen in Boelerheide derzeit noch eine räumliche Enge, die durch den prognostizierten Schülerrückgang in wenigen Jahren aufgehoben sein wird. Die Schulgebäude sind somit räumlich auskömmlich.
Bei Freistellung des Standorts der Förderschule Fritz-Reuter wäre ein Gebäudetausch zu prüfen. Es wäre zu bedenken, dass Förderschulen hinsichtlich der Klassenunterbringung ein anderes Raumkonzept gegenüber Grundschulen haben.
Ein Grundschulverbund dieser beiden Grundschulen wäre ebenfalls möglich.
Notwendige schulorganisatorische Veränderungen werden von der Verwaltung aktuell nicht gesehen.
1.5. Beschlussvorschlag:
Die Grundschulen Hermann-Löns und Overberg bleiben jeweils an ihren Standorten als eigenständige Grundschulen erhalten.
Sofern die Förderschule Fritz-Reuter inkludiert, ist eine Überlassung von Räumen zu prüfen.
2. GS Goethe (kath. GS) und GS Vincke (GGS) sowie GS Helfe (GGS)
2.1. Vorschlag des Gutachters (S. 262): Die GS Goethe und Vincke fusionieren. Der zweistöckige Pavillon der Goethe-Schule mit knapp 300 qm Hauptnutzfläche wird dann abgebrochen. Die notwendige Goethe-Vincke-Fusion könnte bei dem parallelen Aufbau eines Ganztages in der Helfe-Schule die letztgenannte stabilisieren.
Die alten Container der GS Helfe (Anmerkung: versehentlich ist im Gutachten die GS Goethe genannt) mit ca. 240 qm Hauptnutzfläche sollten abgebrochen werden. Vielleicht lässt sich die Fläche vor dem Musikraum mit einfachen Mitteln in eine Mensa/einen Ganztag integrieren.
2.2. Stellungnahme der Schulen:
· GS Vincke vom 29.09.2011 (Anlage 2)
· GS Helfe vom 28.11.2011 (Anlage 3)
· GS Goethe vom 14.02.2012 (Anlage 5)
2.3. Raumressourcen und Bedarf:
2.3.1. Raumressourcen:
a) Gebäude GS Goethe 2,0 Züge (nach vorgeschlagener Wegnahme des Pavillons)
b) Gebäude GS Vincke 2,25 Züge
c) Gebäude GS Helfe 2,25 Züge (nach vorgeschlagener Wegnahme des Pavillons)
2.3.2. Bedarf:
Im Gutachten wird nicht nur das Zusammengehen der GS Goethe und GS Vincke vorgeschlagen, sondern - daraus resultierend - auch die den Bestand stärkenden Auswirkungen zugunsten der GS Helfe.
Schuljahr | GS Goethe | GS Helfe | GS Vincke | Schüler Gesamt | Bedarf in Zügen bei 24er Kl.- Frequenz | Bedarf in Zügen bei 22,5er Kl.- Frequenz |
2011/12 | 260 | 225 | 135 | 620 | 6,5 | 6,9 |
2016/17 | 269 | 175 | 118 | 562 | 5,9 | 6,2 |
2.4. Einschätzung der Fachverwaltung:
Die alten Pavillons an der Grundschule Goethe und der Grundschule Helfe werden aufgrund ihres Alters und Erhaltungszustands absehbar nicht mehr als geeigneter Schulraum zur Verfügung stehen. Bei einer grundsätzlichen Planung für den Kernbereich Boele sollten diese Raumressourcen daher nicht mehr berücksichtigt werden, zumal ausreichender Schulraum verbleibt. Aus ökonomischer, insbesondere energetischer Sicht empfiehlt sich nach Freistellung vielmehr der Abriss der beiden Pavillons.
Nach Wegnahme der Pavillons verbleiben 6,5 Züge Schulraum. Dem gegenüber steht der perspektivische Bedarf von rund 6 Zügen. Im Ergebnis werden weiterhin die 3 Grundschulgebäude zu je 2 Zügen benötigt.
Aufgrund der geringen Entfernung der Grundschule Goethe und Grundschule Vincke käme die Bildung eines Grundschulverbundes in Betracht. So könnte der vorhandene Schulraum im Hinblick auf die Wahlentscheidung der Eltern (katholisches- oder Gemeinschaftsgrundschulangebot) flexibler genutzt werden.
Sollte es zu keinem Grundschulverbund kommen, müsste die GS Goethe aufgrund des reduzierten Raumangebots am Standort auf 2 Züge reduziert werden. Damit könnten nach dem bisherigen Wahlverhalten alle katholischen Kinder an dieser Schule Berücksichtigung finden (derzeit 186 katholische Schüler).
Im Hinblick auf den Erhalt einer Dreizügigkeit schlägt die Grundschule Goethe in ihrer Stellungnahme einen Gebäudetausch mit der Grundschule Vincke vor. Abweichend von der Einschätzung der Grundschule Goethe verfügt das Gebäude der Grundschule Vincke neben dem OGS-Bereich und den Mehrzweckräumen über 9 Klassenräume. Es ist somit für einen dreizügigen Schulbetrieb nicht ausreichend.
2.5. Grundschule Helfe - Antrag auf Errichtung eines Zweigs Offene Ganztagsschule
An der Grundschule Helfe gibt es bislang kein Angebot der Offenen Ganztagsschule (OGS), sondern nur das Angebot einer gesicherten Halbtagsbetreuung. Die Schule hat im Hinblick auf das Schuljahr 2012/2013 einen Antrag auf Errichtung der OGS gestellt. Im Zuge der Schulentwicklungsplanung wird die Verwaltung die raumorganisatorische und finanzielle Möglichkeit (Investitions- und Betriebskosten) prüfen.
2.6. Beschlussvorschlag:
Die Grundschule Helfe bleibt an ihrem Standort als eigenständige Grundschule erhalten. Sie wird weiterhin zweizügig geführt.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Organisationsmodell eines Grundschulverbundes aus den Grundschulen Goethe und Vincke unter Beteiligung beider Grundschulen und des Dekanats zu erarbeiten und der Politik zur Entscheidung vorzulegen.
2.6.1. Beschlussalternative:
Die Grundschulen Vincke und Goethe müssten andernfalls ab dem Schuljahr 2013/2014 jeweils auf zwei Züge reduziert werden.
3. GS Liebfrauen (kath. GS) und GS Freiherr-vom-Stein (GGS)
3.1. Vorschlag des Gutachters(S. 258): Die Räume der HS Vorhalle mit 2.100 qm Hauptnutzfläche könnten (käme eine Weiternutzung durch die Wilhelm-Busch-Förderschule nicht zustande) die GS Freiherr-vom-Stein und Liebfrauen (zusammen derzeit rund 2.000 qm Hauptnutzfläche) weiter nutzen. Da sie zusammen lediglich drei Züge bilden, könnte dies auf jeden Fall als ein Verbund oder besser noch fusioniert geschehen.
Kindertagesstätten ließen sich in diesen Grundschulgebäuden besser als in dem dreigeschossigen Gebäude der Hauptschule Vorhalle errichten.
3.2. Raumressourcen und Bedarf:
3.2.1. Raumressourcen:
a) Gebäude GS Liebfrauen 1,5 Züge
b) Gebäude GS Freiherr-vom-Stein 2,5 Züge
3.2.2. Bedarf:
Schuljahr | GS Freiherr-vom-Stein | GS Liebfrauen | Schüler Gesamt | Bedarf in Zügen bei 24er Kl.- Frequenz | Bedarf in Zügen bei 22,5er Kl.- Frequenz |
2011/12 | 200 | 105 | 305 | 3,2 | 3,4 |
2016/17 | 176 | 77 | 253 | 2,6 | 2,8 |
3.3. Einschätzung der Fachverwaltung:
Der Raumüberhang an den beiden Grundschulen in Vorhalle wird sich weiter vergrößern. Vorbehaltlich einer konkreten Prüfung könnte der Raumüberhang für die Einrichtung einer Kindertagesstätte genutzt werden.
Die GS Liebfrauen wird 2016/2017 nach der Prognose bei nur noch 77 Schüler/innen (0,9 Züge) gesehen. Da sie damit unter der Einzügigkeit (mindestens 92 Schüler/innen liegt, wird voraussichtlich notwendiger schulorganisatorischer Handlungsbedarf (z.B. ein Grundschulverbund der beiden Grundschulen) bestehen.
3.4. Beschlussvorschlag
Die Grundschulen Freiherr-vom-Stein (Gemeinschaftsgrundschule) und Liebfrauen (katholische Grundschule) werden ab dem Schuljahr 2013/2014 in einem Grundschulverbund geführt.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Organisationsmodell des Grundschulverbunds unter Beteiligung beider Grundschulen und des Dekanats zu erarbeiten und der Politik zur Entscheidung vorzulegen.
4. Grundschule Gebrüder-Grimm und Grundschule Hermann-Löns
4.1. Vorschlag des Gutachters aus seinem Vortrag am 08.09.2011: Die Grundschule Hermann-Löns (2,5 Züge) bildet bei Bedarf eine Verbundschule mit der Grundschule Gebrüder-Grimm (1,0 Züge).
4.2. Raumressourcen und Bedarf:
4.2.2. Raumressourcen:
Die erforderlichen räumlichen Ressourcen sind in beiden Grundschulen vorhanden (s. S. 236 des Gutachtens).
4.2.3. Bedarf:
Im laufenden Schuljahr besuchen 142 Schüler/innen die Grundschule Gebrüder-Grimm. Für 2016/2017 wird ein Rückgang auf 90 Schüler/innen prognostiziert.
4.3. Einschätzung der Fachverwaltung:
Die Grundschule Gebrüder-Grimm wird 2016/2017 nach der Prognose bei nur noch 90 Schüler/innen gesehen. Da sie damit rechnerisch damit knapp unter der Einzügigkeit (mindestens 92 Schüler/innen) liegt, könnte sich schulorganisatorischer Handlungsbedarf (z.B. ein Grundschulverbund der beiden Grundschulen) ergeben.
Die Raumversorgung ist auch bei der möglichen Bildung eines Grundschulverbunds auf jeden Fall gegeben.
4.4. Beschlussvorschlag
Die Grundschulen Hermann-Löns und Gebrüder Grimm bleiben jeweils an ihren Standorten als eigenständige Grundschulen erhalten.
Die Verwaltung wird die Schülerzahlenentwicklung der Grundschule Gebrüder-Grimm in den nächsten Jahren nachhalten. Sollte sich die Notwendigkeit für einen Grundschulverbund ergeben, wird die Verwaltung rechtzeitig einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
| Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
konsumtive Maßnahme | |
| investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
| Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
1. Konsumtive Maßnahme
Teilplan: |
| Bezeichnung: |
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Produkt: |
| Bezeichnung: |
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Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | Lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Ertrag (-) |
| | | | |
Aufwand (+) |
| | | | |
Eigenanteil |
| | | | |
Kurzbegründung: | |
| Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
2. Investive Maßnahme
Teilplan: |
| Bezeichnung: |
|
Finanzstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Finanzpos. | Gesamt | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Einzahlung(-) |
| | | | | |
Auszahlung (+) |
| | | | | |
Eigenanteil |
| | | | | |
Kurzbegründung: | |
| Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
3. Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
|
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Passiva:
(Bitte eintragen)
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4. Folgekosten:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil | |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr | |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | |
e) personelle Folgekosten je Jahr | |
Zwischensumme | |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | |
5. Auswirkungen auf den Stellenplan
Stellen-/Personalbedarf:
(Anzahl) | Stelle (n) nach BVL-Gruppe | (Gruppe) | sind im Stellenplan | (Jahr) | einzurichten. |
(Anzahl) | üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe | (Gruppe) | sind befristet bis: | (Datum) | anzuerkennen. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
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(wie Dokument)
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4,4 MB
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23.05.2012 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - geändert beschlossen
Geänderter Beschluss:
1.) Die Grundschulen Hermann-Löns und Overberg bleiben jeweils an ihren Standorten als eigenständige Grundschulen erhalten.
Sofern die Förderschule Fritz-Reuter inkludiert, ist eine Überlassung von Räumen zu prüfen.
2.) Die Grundschule Helfe bleibt an ihrem Standort als eigenständige Grundschule erhalten. Sie wird weiterhin zweizügig geführt.
Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge der Schulentwicklungsplanung die raumorganisatorische und finanzielle Möglichkeit für die Errichtung eines Angebots der Offenen Ganztagsschule an der Grundschule Helfe zu prüfen.
3.) Die Grundschulen Vincke und Goethe werden ab dem Schuljahr 2013/2014 jeweils auf zwei Züge reduziert.
4.) Die Grundschulen Freiherr-vom-Stein (Gemeinschaftsgrundschule) und Liebfrauen (katholische Grundschule) werden ab dem Schuljahr 2013/2014 in einem Grundschulverbund geführt.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Organisationsmodell des Grundschulverbunds unter Beteiligung beider Grundschulen und des Dekanats zu erarbeiten und der Politik zur Entscheidung vorzulegen.
5.) Die Grundschulen Hermann-Löns und Gebrüder Grimm bleiben jeweils an ihren Standorten als eigenständige Grundschulen erhalten.
Die Verwaltung wird die Schülerzahlenentwicklung der Grundschule Gebrüder-Grimm in den nächsten Jahren nachhalten. Sollte sich die Notwendigkeit für einen Grundschulverbund ergeben, wird die Verwaltung rechtzeitig einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten.
Die Vorlage wird bis zum 31.07.2013 umgesetzt.
20.09.2012 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
1.) Die Grundschulen Hermann-Löns und Overberg bleiben jeweils an ihren Standorten als eigenständige Grundschulen erhalten.
Sofern die Förderschule Fritz-Reuter inkludiert, ist eine Überlassung von Räumen zu prüfen.
Abstimmungsergebnis: | |
X | Mit Mehrheit beschlossen |
2.) Die Grundschule Helfe bleibt an ihrem Standort als eigenständige Grundschule erhalten. Sie wird weiterhin zweizügig geführt.
Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge der Schulentwicklungsplanung die raumorganisatorische und finanzielle Möglichkeit für die Errichtung eines Angebots der Offenen Ganztagsschule an der Grundschule Helfe zu prüfen.
Abstimmungsergebnis: | |
X | Einstimmig beschlossen |
3.) Die Verwaltung wird beauftragt, das Organisationsmodell eines Grundschulverbundes aus den Grundschulen Goethe und Vincke unter Beteiligung beider Grundschulen und des Dekanats zu erarbeiten und der Politik zur Entscheidung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: | |
X | Mit Mehrheit abgelehnt |
Beschlussalternative CDU-Fraktion:
3.) Die Verwaltung wird beauftragt, das Organisationsmodell eines Grundschulverbundes aus den Grundschulen Goethe und Vincke unter Beteiligung beider Grundschulen und des Dekanats zu erarbeiten und der Politik zur Entscheidung vorzulegen. Dem Bürgerantrag wird dahingehend Rechnung getragen, dass durch die Verbundschule die Dreizügigkeit bei den entsprechenden Anmeldezahlen gewährleistet bleibt.
Abstimmungsergebnis: | |
X | Mit Mehrheit beschlossen |
4.) Die Grundschulen Freiherr-vom-Stein (Gemeinschaftsgrundschule) und Liebfrauen (katholische Grundschule) werden ab dem Schuljahr 2013/2014 in einem Grundschulverbund geführt.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Organisationsmodell des Grundschulverbunds unter Beteiligung beider Grundschulen und des Dekanats zu erarbeiten und der Politik zur Entscheidung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: | |
X | Einstimmig beschlossen |
5.) Die Grundschulen Hermann-Löns und Gebrüder Grimm bleiben jeweils an ihren Standorten als eigenständige Grundschulen erhalten.
Die Verwaltung wird die Schülerzahlenentwicklung der Grundschule Gebrüder-Grimm in den nächsten Jahren nachhalten. Sollte sich die Notwendigkeit für einen Grundschulverbund ergeben, wird die Verwaltung rechtzeitig einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten.
Die Vorlage wird bis zum 31.07.2013 umgesetzt.
Abstimmungsergebnis: | |
X | Mit Mehrheit beschlossen |