Beschlussvorlage - 0200/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Kunstrasenplatz Städtischer Höing (SSV-Platz)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SZS - Servicezentrum Sport
- Bearbeitung:
- Katja Bannenberg
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; WBH - Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Sport- und Freizeitausschuss
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Entscheidung
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06.03.2012
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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07.03.2012
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Sachverhalt
Kurzfassung
-
Begründung
Der WBH hat mit Mitteilung vom
12.09.2011 die Bezirksvertretung Mitte und den
Sportausschuss darüber informiert, dass
beim Kunstrasenplatz am städtischen Höing (SSV-Platz) in letzter Zeit verstärkt
Fasern aus dem Kunstrasenbelag austreten und erste kleine Löcher zu erkennen
sind.
Seit dem 31.01.2012 liegt dem WBH das
Gutachten des Prüflabors Geovegos GbR aus Osnabrück vom 14.12.2011 vor, aus dem
hervorgeht, dass der Schaden offensichtlich auf einen Fabrikationsfehler
zurückzuführen ist und leitet als Konsequenz einen Austausch des gesamten
Kunststoffrasenbelages ab.
Der Gutachter weist darauf hin, dass
das vorhandene Kunstrasenspielfeld seit der Abnahme am 09.10.2008 bis zum
jetzigen Zeitpunkt ca. 3 Jahre genutzt und bespielt werde. Bei einer Verlegung
eines neuen Kunststoffrasenbelages werde sich die Nutzungszeit dementsprechend
verlängern und er empfiehlt eine entsprechende Beteiligung der Stadt Hagen an
den Kosten der Neuverlegung.
Die Kosten für die Neuverlegung des
Kunstrasenbelages werden vom Gutachter auf ca. 196.000,-- € geschätzt.
Bei einer durchschnittlichen Lebensdauer eines Kunstrasenbelages von 13,5
Jahren wäre der Anteil der Stadt Hagen mit 22,2 % anzusetzen.
Die Firma Weitzel als Auftragnehmer hat
telefonisch signalisiert, dass sie sich entsprechend dem Gutachten einbringen
und den Kunststoffrasenbelag austauschen werde, wenn die Stadt Hagen den Betrag
in Höhe von 43.500,-- € für die verlängerte Nutzungsdauer übernehme.
Der WBH schließt sich der Empfehlung
des Gutachters an und bittet entsprechend den Betrag von 43.500,-- € zur
Verfügung zu stellen, damit möglichst schnell der Austausch des Kunstrasens
erfolgen kann, zumal zu erwarten ist, dass in absehbarer Zeit die vorhandenen
Löcher im Belag sich zu Gefahrenstellen entwickeln, sodass dann eine Sperrung
des Sportplatzes erforderlich wird.
Die Verwaltung weist
darauf hin, dass durch die Realisierung dieser Maßnahme andere, bereits
eingeplante Maßnahmen teilweise verschoben werden müssen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht
benötigt werden löschen.)
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Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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x |
Es
entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
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Es
entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
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Maßnahme |
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x |
konsumtive
Maßnahme |
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investive
Maßnahme |
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konsumtive
und investive Maßnahme |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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x |
Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Vertragliche
Bindung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
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Ohne
Bindung |
1.
Konsumtive Maßnahme
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Teilplan: |
4240 |
Bezeichnung: |
Sportstätten und Bäder |
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Produkt: |
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Bezeichnung: |
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Kostenstelle: |
11459 |
Bezeichnung: |
Sportplätze Höing |
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Kostenart |
Lfd.
Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
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Ertrag
(-) |
414100 |
- 43.500 € |
€ |
€ |
€ |
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Aufwand
(+) |
521630 |
43.500 € |
€ |
€ |
€ |
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Eigenanteil |
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€ |
€ |
€ |
€ |
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Kurzbegründung: |
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Finanzierung
ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
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x |
Finanzierung
kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)
gesichert werden. |
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Finanzierung
kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
