Beschlussvorlage - 0148/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 7/02 (548) Wohnbebauung Schmittewinkel/Knippschildstraßehier: Abschluss einer Bauvereinbarung mit der Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft (HEG)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Dieter Althaus
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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07.03.2012
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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13.03.2012
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Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, zur Sicherung der Erschließung von Wohnbaugrundstücken im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 7/02 (548) - Wohnbebauung Schmittewinkel/Knippschildstraße - mit der Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft (HEG) eine Bauvereinbarung über die Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlagen abzuschließen.
Sämtliche Kosten der Erschließung übernimmt die
HEG. Die Stadt erstattet der HEG die anteiligen Kosten für den Kreisverkehr.
Realisierungszeitpunkt: März 2012.
Sachverhalt
Begründung
Der
Bebauungsplan Nr. 7/02 (548) - Wohnbebauung Schmittewinkel/Knippschildstraße -
ist am 13.04.2011 rechtskräftig geworden und ermöglicht die Errichtung von ca.
60 Einfamilienhäusern an einer neu zu erstellenden Erschließungsstraße.
Die Hagener Erschließungs-
und Entwicklungsgesellschaft (HEG) soll im
Rahmen einer Bauvereinbarung mit der Stadt beauftragt werden, die erforderlichen
Erschließungs- und Kompensationsmaßnahmen auf ihre Kosten durchzuführen. Die
Vermarktung der Baugrundstücke soll durch die HEG erfolgen. Mit Ratsbeschluss
vom 09.02.2012 (Drucksachennr. 1184/2011) wurde die rechtliche Grundlage
geschaffen, dass die Wohnbauflächen im Rahmen des Umlegungsverfahrens der HEG
zugeteilt werden können. Für den städt. Haushalt bedeutet dieses im Ergebnis
eine bilanzielle Einnahmeverbesserung um ca. 750.000 €.
Die neue Erschließungsstraße wird über einen
Kreisverkehr an die Sauerlandstraße angebunden, wobei nur 1/3 der Kosten für
den Kreisverkehr der Erschließungsmaßnahme zuzurechnen sind. Jeweils 100.000
€ wird die Stadt in den Jahren 2013 und 2017 (Endausbau) an die HEG
erstatten
Die
entwässerungstechnische Erschließung wird durch die Wirtschaftsbetriebe Hagen
(WBH) sichergestellt.
Um die Erschließung der Baugrundstücke und die
Realisierung der Einnahmen zu gewährleisten, wird der Abschluss einer
Bauvereinbarung mit der HEG entsprechend dem Ratsbeschluss vom 11.05.2006
(Vorlagen 353/2006 und 380/2006) vorgeschlagen.
Der Entwurf der Bauvereinbarung mit Lageplan sind als
Anlage beigefügt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht
benötigt werden löschen.)
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Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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X |
Es
entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
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X |
Es
entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
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Maßnahme |
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konsumtive
Maßnahme |
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X |
investive
Maßnahme |
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konsumtive
und investive Maßnahme |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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X |
Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Vertragliche
Bindung |
|
x |
Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
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|
Ohne
Bindung |
1.
Konsumtive Maßnahme
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Teilplan: |
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Bezeichnung: |
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Produkt: |
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Bezeichnung: |
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Kostenstelle: |
|
Bezeichnung: |
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Kostenart |
Lfd.
Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
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Ertrag
(-) |
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€ |
€ |
€ |
€ |
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Aufwand
(+) |
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€ |
€ |
€ |
€ |
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Eigenanteil |
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€ |
€ |
€ |
€ |
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Kurzbegründung: |
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Finanzierung
ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
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|
Finanzierung
kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)
gesichert werden. |
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|
Finanzierung
kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
2.
Investive Maßnahme
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Teilplan: |
5410 |
Bezeichnung: |
Gemeindestraßen |
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Finanzstelle: |
5000213 |
Bezeichnung: |
Kreisverkehr Ringstraße |
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Finanzpos. |
Gesamt |
lfd.
Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
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Einzahlung(-) |
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€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
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Auszahlung
(+) |
785200 |
200.000,00€ |
€ |
100.000,00€ |
€ |
€ |
|
Eigenanteil |
|
200.000,00€ |
€ |
100.000,00€ |
€ |
€ |
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Kurzbegründung: |
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x |
Finanzierung
ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
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|
Finanzierung
kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
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|
Finanzierung
kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
3.
Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der
Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
|
Nach mängelfreier Abnahme der
Erschließungsanlagen erfolgt die entgeltlose Übertragung dieser in das
Eigentum der Stadt Hagen. Die Zuteilung der Erschließungsanlagen (Straße,
Beleuchtung, Grünanlagen, Spielplatz, anteiliger Kreisverkehr) stellt eine
Sachschenkung dar. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten der zu
aktivierenden Vermögensgegenstände (von HEG nachzuweisen) sind auf der
Aktivseite der Bilanz darzustellen. Die hieraus resultierende Abschreibungsaufwand
der Erschließungsanlagen erfolgt in Abhängigkeit zur jeweiligen Nutzungsdauer
dieser und fließt jährlich in die Ergebnisrechnung ein. |
|
Nur 1/3 der Ausgaben für den
Kreisverkehr (gesamt 300.000,00 €) sind der Erschließungsmaßnahme
zuzurechnen. Aus diesem Grund stellen die anteiligen Ausgaben für den Bau des
Kreisverkehrs in Höhe von 200.000,00 € (2/3 der Gesamtausgaben) an die
HEG Anschaffungs- und Herstellungskosten dar. Diese sind auf der Aktivseite
der Bilanz zu aktivieren und entsprechend der Nutzungsdauer für Straßen über
55 Jahre abzuschreiben. Der sich hieraus ergebene jährliche Abschreibungsaufwand
beträgt 3.636,00 €. |
Passiva:
(Bitte eintragen)
|
Die unentgeltliche Übertragung der
Erschließungsanlagen führt gleichzeitig zu einer Passivierung von
Sonderposten in Höhe der von der HEG vorzulegenden Ausgaben (Sachschenkung).
Die ertragswirksame Auflösung dieser erfolgt analog zur Abschreibung der
Vermögensgegenstände auf der Aktivseite der Bilanz. Die Ergebnisrechnung wird
bezogen auf die unentgeltlich übertragenden Erschließungsanlagen demnach
entsprechend ausgeglichen. |
4.
Folgekosten:
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a) jährliche
Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil |
9.000,00 € |
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b)
Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
€ |
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c)
sonstige Betriebskosten je Jahr |
€ |
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d)
Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) |
3.636,00 € (Kreisverkehr anteilig) |
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e)
personelle Folgekosten je Jahr |
€ |
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Zwischensumme |
€ |
|
abzüglich
zusätzlicher Erlöse je Jahr |
€ |
|
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
€ |
5.
Auswirkungen auf den Stellenplan
Stellen-/Personalbedarf:
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(Anzahl) |
Stelle
(n) nach BVL-Gruppe |
(Gruppe) |
sind im
Stellenplan |
(Jahr) |
einzurichten. |
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(Anzahl) |
üpl.
Bedarf (e) in BVL-Gruppe |
(Gruppe) |
sind
befristet bis: |
(Datum) |
anzuerkennen. |

07.03.2012 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - geändert beschlossen
Geänderter Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, zur Sicherung der Erschließung von Wohnbaugrundstücken im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 7/02 (548) - Wohnbebauung Schmittewinkel/Knippschildstraße - mit der Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft (HEG) eine Bauvereinbarung über die Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlagen abzuschließen.
Sämtliche Kosten der Erschließung übernimmt die
HEG. Die Stadt erstattet der HEG die anteiligen Kosten für den Kreisverkehr.
Realisierungszeitpunkt: März 2012.
Zusatz:
Die Verwaltung wird gebeten, die in der Sitzung der BV - Nord bemängelten Punkte, wie z.B. den fehlenden Zeitplan, bis zur Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses für die Beschlussfassung nachzureichen.