Beschlussvorlage - 0144/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat stimmt dem Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Hagen für die Jahre 2013 – 2018 zu.

 

Der Beschluss wird sofort umgesetzt.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Das Abwasserbeseitigungskonzept ist in einem Abstand von 6 Jahren neu aufzustellen. Es liegt das neue Abwasserbeseitigungskonzept 2013 bis 2018 vor.

 

Begründung

 

 

Die Gemeinden sind gemäß § 53 Abs. 1 Landeswassergesetz (LWG) verpflichtet, der zuständigen Behörde (Bezirksregierungen) eine „Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie über die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der noch erforderlichen Maßnahmen“ vorzulegen.

 

Die Abwasserbeseitigungskonzepte (ABK) sind in einem Abstand von 6 Jahren erneut anzuzeigen. Die letzte Fortschreibung erfolgte 2007.

 

Entsprechend der „Verwaltungsvorschrift über den Mindestinhalt der ABK´s...“ sind Angaben zur Entwässerung und zur Abwasserbehandlung erforderlich, die Abwassereinleitungen zu erfassen und insbesondere Aussagen über die noch erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

 

Hinzugekommen ist das Niederschlagswasserbeseitigungskonzept (NBK), welches einen integralen Teil des ABK´s darstellt. In diesem werden die notwendigen Maßnahmen zur Reinigung des Niederschlagswassers von belasteten Flächen im Trennsystem aufgezeigt.

 

Mit der Fortschreibung des ABK´s wird zunächst ein Rückblick über den Zeitraum des letzten ABK´s vorgenommen. Die Bilanz ergibt, dass die konkreten Maßnahmen des ABK 2007 – 2012 zum großen Teil realisiert wurden. Detailplanungen, aktualisierte Berechnungen sowie städtebauliche Projekte haben teilweise zeitliche Verschiebungen einzelner Maßnahmen verursacht oder auch zu gänzlichen Planänderungen geführt. Einzelheiten sind dem Erläuterungsbericht und der Anlage I der vorliegenden Fortschreibung zum ABK entnehmen.

 

Das neue ABK ordnet die notwendigen Maßnahmen den zugehörigen Einleitungsstellen zu. Die Zuordnung der notwendigen Investitionen ist damit sehr viel konkreter geworden. Pauschalpositionen für das gesamte Einzugsgebiet einer Kläranlage sind gemäß der o.g. Verwaltungsvorschrift nicht mehr möglich.

 

Die Schwerpunkte des neuen ABK´s wurden im Vorfeld mit der Bezirksregierung Arnsberg und der Unteren Wasserbehörde abgestimmt. Die Schwerpunkte des neuen ABK´s sind:

 

·        Planung und Bau von Regenwasserbehandlungsanlagen im Trennsystem (NBK).

·        Die Sanierung schadhafter Kanäle (Schadensklasse 0-2) in Trinkwasserschutzzonen.

 

Auf Grundlage der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (Erreichung eines guten ökologischen und chemischen Zustands aller oberirdischer Gewässer bis 2015) werden die Maßnahmen des NBK´s mit hoher Priorität vorangetrieben.

 

Um die Qualität des Grundwassers im Bereich der Trinkwassergewinnung weiterhin zu gewährleisten, müssen Abwasserexfiltrationen in den Trinkwasserschutzzonen beseitigt werden. Auch hier gilt eine hohe Priorität.

 

Die übrigen Maßnahmen befassen sich mit der hydraulischen oder baulichen Sanierung der Kanalisation sowie die Erschließung von neuen Baugebieten.

 

Nähere Einzelheiten zu diesen Schwerpunkten und weiterer Einzelmaßnahmen sind dem Erläuterungsbericht und den beigefügten Anlagen zu entnehmen. Die Zusammenstellung der Maßnahmen nach der zeitlichen Umsetzung ist aus der Anlage II ersichtlich.

 

Die geschätzten Investitionskosten des Wirtschaftsbetriebes Hagen (WBH) für die Jahre 2013 – 2018 betragen 52,5 Millionen Euro.

 

Die Übersichtspläne / Maßnahmenpläne des ABK´s und NBK´s (Plan-Anlage 1 und 2) sowie die Tabelle der Kosten zu den Einzugsgebieten der Einleitungsstellen (Anlage II) befinden sich in der Innentasche der Heftrückseite.

 

Aus Kostengründen sind die weiteren aufgeführten Anlagen und Pläne nicht vervielfältigt. Sie werden in der (den) jeweiligen Sitzung(en) des Verwaltungsrates WBH, der Ausschüsse, der Bezirksvertretungen und des Rates ausgehängt.

 

Der Verwaltungsrat des Wirtschaftsbetriebes Hagen – Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung vom 23.02.2012 dem ABK 2013 bis 2018 zugestimmt.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

 

Finanzielle Auswirkungen entstehen beim Wirtschaftsbetrieb Hagen wie im ABK 2013 bis 2018 dargestellt.

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Anlagen

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Beschlüsse

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07.03.2012 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

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08.03.2012 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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08.03.2012 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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21.03.2012 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

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22.03.2012 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen

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29.03.2012 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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18.04.2012 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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24.04.2012 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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25.04.2012 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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26.04.2012 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen