Beschlussvorlage - 0177/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Hagen-Haspe nimmt die im Betreff genannten Nutzungsänderungsanträge:

?         Umbau des Backhauses zu einem Wohngebäude mit einer Wohneinheit und

?         Sanierung und Erweiterung des Jungfernhauses zu einem Wohngebäude mit drei Wohneinheiten

auf dem Grundstück Harkortstraße 3 zur Kenntnis.

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Sachverhalt

 

 

Begründung:

 

Der Verwaltung liegen folgende Nutzungsänderungsanträge vor:

 

?         Umbau des Backhauses zu einem Wohngebäude mit einer Wohneinheit und

?         Sanierung und Erweiterung des Jungfernhauses zu einem Wohngebäude mit drei Wohneinheiten

 

auf dem Grundstück Harkortstraße 3 (Gemarkung Westerbauer, Flur 6, Flurstück 54).

 

Die Vorgänge waren unter den Aktenzeichen 2/63/BG/0008/12 und 2/63/BG/0009/12 Gegenstand der Baugesuchskonferenz vom 16.2.12.

 

Zum Planungsrecht:

 

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der eingeleiteten 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7/01 (534) Teil I und II, Haus Harkorten und Wohnbebauung Haus Harkorten.

 

Auf die ausführliche Begründung zum eingeleiteten Änderungsverfahren wird hiermit verwiesen (siehe Vorlage 0757/2011, Ratsbeschluss vom 6.10.11).

 

Nach § 33 BauGB können  Vorhaben unter bestimmten Voraussetzungen während des Änderungsverfahrens genehmigt werden. 

 

In der o.g. Baugesuchsbesprechung wurde folgendes planungsrechtlich entschieden:

 

?         Für den Umbau des Backhauses zu einem Wohngebäude mit einer Wohneinheit wurde eine Befreiung nach § 31 BauGB in Aussicht gestellt. Durch das Änderungsverfahren soll auch die Nutzung „Wohnen“ in dem denkmalgeschützten Gebäude ermöglicht werden. Die bisherige Festsetzung: SO (Sondergebiet) soll durch den Nutzungskatalog  des MD (Dorfgebiet) ersetzt werden.

 

?         Die Zustimmung  zur Sanierung und Erweiterung des Jungfernhauses zu einem Wohngebäude mit drei Wohneinheiten wird erteilt, wenn das Änderungsverfahren den Stand nach § 33 BauGB erreicht hat. (Begründung wie zuvor und wegen der Überschreitung des Maßes der baulichen Nutzung, hier: Verdopplung der Grundfläche.)

 

 

Das Änderungsverfahren soll  zeitnah rechtskräftig werden.

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Anlagen

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Beschlüsse

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08.03.2012 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen