Beschlussvorlage - 0177/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Nutzungsänderungsanträge:- Umbau des Backhauses zu einem Wohngebäude mit einer Wohneinheit und- Sanierung und Erweiterung des Jungfernhauses zu einem Wohngebäude mit drei Wohneinheiten auf dem Grundstück Harkortstraße 3
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Entscheidung
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08.03.2012
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Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Hagen-Haspe nimmt die im Betreff genannten Nutzungsänderungsanträge:
? Umbau des Backhauses zu einem Wohngebäude mit einer Wohneinheit und
? Sanierung und Erweiterung des Jungfernhauses zu einem Wohngebäude mit drei Wohneinheiten
auf dem Grundstück Harkortstraße 3 zur Kenntnis.
Sachverhalt
Begründung:
Der Verwaltung liegen folgende Nutzungsänderungsanträge vor:
? Umbau des Backhauses zu einem Wohngebäude mit einer Wohneinheit und
? Sanierung und Erweiterung des Jungfernhauses zu einem Wohngebäude mit drei Wohneinheiten
auf dem Grundstück Harkortstraße 3 (Gemarkung Westerbauer, Flur 6, Flurstück 54).
Die Vorgänge waren unter den Aktenzeichen 2/63/BG/0008/12 und 2/63/BG/0009/12 Gegenstand der Baugesuchskonferenz vom 16.2.12.
Zum Planungsrecht:
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der eingeleiteten 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7/01 (534) Teil I und II, Haus Harkorten und Wohnbebauung Haus Harkorten.
Auf die ausführliche Begründung zum eingeleiteten Änderungsverfahren wird hiermit verwiesen (siehe Vorlage 0757/2011, Ratsbeschluss vom 6.10.11).
Nach § 33 BauGB können Vorhaben unter bestimmten Voraussetzungen während des Änderungsverfahrens genehmigt werden.
In der o.g. Baugesuchsbesprechung wurde folgendes planungsrechtlich entschieden:
? Für den Umbau des Backhauses zu einem Wohngebäude mit einer Wohneinheit wurde eine Befreiung nach § 31 BauGB in Aussicht gestellt. Durch das Änderungsverfahren soll auch die Nutzung Wohnen in dem denkmalgeschützten Gebäude ermöglicht werden. Die bisherige Festsetzung: SO (Sondergebiet) soll durch den Nutzungskatalog des MD (Dorfgebiet) ersetzt werden.
? Die Zustimmung zur Sanierung und Erweiterung des Jungfernhauses zu einem Wohngebäude mit drei Wohneinheiten wird erteilt, wenn das Änderungsverfahren den Stand nach § 33 BauGB erreicht hat. (Begründung wie zuvor und wegen der Überschreitung des Maßes der baulichen Nutzung, hier: Verdopplung der Grundfläche.)
Das Änderungsverfahren soll zeitnah rechtskräftig werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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663,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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268,6 kB
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