Berichtsvorlage - 0176/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Schülerverkehr - Beispiel Haspe
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Hans-Dieter Schumacher
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Haspe
|
Entscheidung
|
|
|
|
08.03.2012
|
Sachverhalt
Kurzfassung
Die Schüler stellen
die größte Nachfragegruppe im ÖPNV; vor allem in den Morgenspitzen bestimmen
sie in erheblichem Maß die erforderlichen Kapazitäten im Nahverkehr,
entsprechende Verstärkungsangebote (Einsatzwagen) sind unvermeidlich. Umfang
und Planung der Zusatzleistungen müssen die Veränderungen der Nachfrage zu
Beginn jedes Schuljahres berücksichtigen, eine langfristig angelegte Planung
ist wegen der Nachfrageschwankungen nicht möglich.
Begründung
Ermittlung und Bedienung
der Nachfrage im Schülerverkehr am Beispiel
Haspe
Nachfrage – Angebote – Aufwand –
Kosten –Finanzierung – Planung
A.
Rahmenbedingungen für den Schülerverkehr
Anders als beim allgemeinen öffentlichen
Personen-Nahverkehr (ÖPNV), für den die unbestimmten und auslegungsbedürftigen
Begriffe der „angemessenen Bedienung sowie der Bedürfnisse der
Fahrgäste(!)“ (§ 2 ÖPNV-Gesetz NRW)
zur Bestimmung von Umfang und Qualität des Angebots gelten, werden die
Anforderungen an die Angebotsqualität im Nachfrage-Segment
„Schüler“ konkreter gefasst:
Allen Schülern soll ein geeignetes ÖPNV-Angebot als
Zugang zum allgemeinen Bildungsangebot unabhängig vom Wohnort zur Verfügung
stehen. Dies ergibt sich indirekt aus Verpflichtungen des Schulträgers zu einer
Kostenübernahme für einen unabweisbaren Schülertransport im Rahmen der
allgemeinen Schulpflicht.
Allerdings können an diesem Anspruch gemessen
Versorgungslücken bestehen, weil
- die
Kapazitäten der eingesetzten Fahrzeuge für die konzentrierte Nachfrage zu
Unterrichtsbeginn nicht ausrechen;
- einzelne
Schulstandorte sich außerhalb des Einzugsbereichs bestehender Linien befinden;
- mitunter
auch die Wohnorte der Schüler unzureichend durch das fahrplanmäßige
ÖPNV-Angebot angebunden sind.
Das heißt: In der Regel wird für den
„Kundenkreis Schüler“, der nicht über motorisierte Alternativen,
über keine Wahlmöglichkeiten verfügt, neben dem allgemeinen ein zusätzliches
ÖPNV-Angebot bereit zu stellen sein.
Rechtlicher
Rahmen (Schülerfahrkosten-VO)
Neben der Bereitstellung eines ausreichenden
Verkehrsangebots werden den Schülern auch die damit verbundenen tariflichen
Kosten vollständig oder anteilig erlassen. Im Verbundraum VRR ist für Schüler
der Erwerb des „Schoko-Tickets“ obligatorisch. Die Finanzierung dieses
Tickets fußt auf drei Säulen (3 – Säulen - Modell):
- auf einen
Eigenanteil durch die Schüler selbst,
- auf einen Beitrag
durch den Schulträger,
- durch
Ausgleichszahlungen gem. §11a ÖPNV-Gesetz NRW (früher §45a PBefG).
Der
Eigenanteil der Schüler beträgt ohne weitergehenden Erstattungsanspruch
€ 28,70 pro Ticket und Monat. Das Ticket berechtigt auch zu Fahrten
im außerschulischen Bereich innerhalb des gesamten VRR (Stand 2011).
Die Verpflichtung des Schulträgers zur Übernahme von
Schülerfahrkosten ergibt sich aus §§ 92 III und 97 des Schulgesetzes NRW
(SchulG). Einen grundsätzlichen Anspruch auf Erstattung der Schülerfahrkosten
haben Schüler der allgemeinbildenden Schulen, der Förderschulen, der Schulen
für Kranke und des Berufskollegs in Vollzeitform. Die nähere Ausgestaltung der
Anspruchsvoraussetzungen erfolgt gemäß der Verordnung zur Ausführung des § 97
SchulG (Schülerfahrkostenverordnung – SchfkVO)
Ansprüche auf Erstattung von Fahrtkosten entstehen
danach für eine einfache Entfernung zwischen Wohnort und Schule von mehr als
·
2 km in der
Primarstufe
·
3,5 km in der
Sekundarstufe I
·
5 km in
Sekundarstufe II
sowie
unabhängig von der Entfernung
·
bei besonders
gefährlichen Schulwegen und
·
allgemein für
behinderte Schüler
Es gilt das
Prinzip der nächstgelegenen Schule; bei Grundschulen ist dies die Schule im
Schulbezirk, bei allen anderen Schulen die Schule, die mit dem geringsten und
zumutbaren Aufwand erreichbar ist. Wird eine weiter entfernte Schule besucht,
gilt die Entfernung zur vorgenannten.
B. Entwicklung der Schülerfahrten im ÖPNV
Trotz
rückläufiger Einwohnerzahlen kann (landesweit) bei den Arbeitswegen ein Trend
zu einem höheren motorisierten Verkehrsaufkommen verzeichnet werden. Dieser
Trend gilt auch für die Wege zur Schule: In Hagen stieg zwischen 2000 und 2008
die Anzahl der motorisiert zurückgelegten Schulwege (einschließlich Hochschulen!)
im ÖPNV von 12,4 Mio. auf 15,2 Mio. – also um 22,6 %, mit dem PKW von 4,0
Mio. auf 4,2 Mio. (+5,0%) (Quelle: Hagener
Monatszahlen, Aug./Sept. 2009).
Nach
Angaben der Hagener Straßenbahn AG /HST (Geschäftsbericht
2009) wurden in 2009 von Schülern sogar 16,8 Mio. ÖPNV-Fahrten durchgeführt. Bei einer Gesamtzahl von 37,3
Mio. ÖPNV-Fahrten bedeutet das einen Anteil von 45,2%!
C. Durchführung des
Schülerverkehrs
Formen des Schülerverkehrs
Nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und dem
Schulfinanzgesetz NRW (Schülerfahrtkosten-Verordnung SchfkVO – s. u.)
lassen sich folgende Formen der Schülerbeförderung unterscheiden:
1. Sogenannte integrierte Verkehre nach § 42 PBefG, also
Fahrtenangebote im Rahmen des fahrplanmäßigen Linienverkehrs;
- Fahrtenangebote mit Einsatzwagen auch auf
anderen Linienwegen als im regelmäßigen Linienverkehr und mit eigenem
Fahrplan, die auch von Nicht-Schülern genutzt werden können (§ 42 PBefG);
„Schülerspezialverkehr“
- Fahrten mit Schulbussen, sogenannter
„freigestellter Verkehr“ nach § 43 PBefG, nur für Schüler;
- Fahrten für Schüler zu besonderen schulischen
Einrichtungen (Behindertenschulen, Berufskolleg etc.);
- Fahrten für ausgelagerte Klassen;
6.
Fahrten
innerhalb des Schulbetriebs (Sport- und Schwimmfahrten).
Angebote im
Schülerverkehr
Angebotstyp
1. und 2.
Die
Nachfrage nach ÖPNV-Leistungen wird (in Hagen) mit über 45% von den Schülern dominiert
mit einer ausgeprägten Nachfrage-Spitze am Morgen zu den Schulanfangszeiten
etwa zwischen 7 und 8 Uhr (eine zweite Nachfrage-Spitze zum Unterrichtsende ist
dagegen eher gestaffelt und entzerrt, aber noch vorhanden). Am Morgen
überlagern sich also (zum Teil) Nachfrage-Spitzen sowohl im Schüler- als auch
im Berufsverkehr. Zur Abdeckung dieser „doppelten“
Nachfrage-Spitzen werden vom Verkehrsunternehmen ca. 30 Einsatzwagen-Linien gefahren, die entweder als
„nachlaufende“ Wagen die Kapazität des fahrplanmäßigen Linienbusses
erweitern oder bei einem vom Fahrplan abweichenden Linienverlauf das Liniennetz
ergänzen. Einsatzwagen (EW) sind Bestandteil des öffentlichen, genehmigten
Linienverkehrs und werden vom ÖPNV-Aufgabenträger im Rahmen der Leistungsanforderungen
und Bedienungsstandards (indirekt) bestellt (Nahverkehrsplan).
Die
Versorgung der wochentäglichen Spitzennachfrage entfällt allerdings in den
Ferienzeiten (sowieso an Wochenenden und Feiertagen). Bei einzelnen
fahrplanmäßigen Linien wird in Ferienzeiten auch der Takt ausgedünnt.
Mit rund 120.000 Wagen-km in 2010 erreicht der
Aufwand an Einsatzwagen daher einen Anteil an den Gesamt-Verkehrsleistungen von
7.650.000 Wagen-km nur ca. 1,57%. Damit wird allerdings eine
punktuell auftretende Spitzen-Nachfrage versorgt. Die anteiligen Kosten für die
Vorhaltung von Fahrzeugen und Personal für diese „Reserve“ liegen
demnach über den anteiligen Fahrleistungen. Ein Ausfall dieser
„Reserve“ zur Abdeckung von Verkehrsspitzen hätte allerdings
spürbare negative Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit und Attraktivität des
gesamten ÖPNV in Hagen.
Angebotstyp
3. bis 6.
Alle
weiteren Verkehrsleistungen für Schüler (Schülerspezialverkehr) werden vom
Schulträger bestellt und finanziert.
D.
Finanzierung des Schülerverkehrs (in Hagen)
Einnahmen / Aufwendungen
Einnahmen Verkehrsunternehmen
Im Schülerverkehr
werden in 2009 Umsatzerlöse durch Monatskarten im Ausbildungsverkehr (HST) von € 7,2 Mio. erzielt - bei einem
Gesamterlös durch Fahrschein- und Dauerticketverkauf von 23,7 Mio.; d. s. 30,4%
bei einem Nachfrage-Anteil (Anzahl der Fahrten) von 45,2%.
Die Ausgleichszahlungen des Landes gem. §11a
ÖPNVG-NRW betragen für Hagen in der Summe ca. € 0,4 Mio. (2011).
Aufwendungen des Schulträgers
Die Aufwendungen des Schulträgers für den
Schülerverkehr belaufen sich auf jährlich ca. € 3,2 Mio. Darin sind Zuschüsse
für das Schoko-Ticket von rd. € 2,1 Mio.* und Kosten für den
Schülerspezialverkehr von ca. € 1,1 Mio. enthalten.
*Die
Erhebung eines Eigenanteils für das Schoko-Ticket bemisst sich nach der
Entfernung des Wohnortes zur nächstgelegenen in Frage kommenden Schule und nach
Anzahl der Geschwister, die ein Schokoticket erhalten.
E. Planung des
Schülerverkehrs
Datenbasis zur Modellierung
der Nachfrage
Die Anzahl der Schüler, die für den Weg vom Wohnort
zur Schule ein öffentliches Verkehrsmittel benutzen, kann grundsätzlich aus der
Anzahl der ausgegebenen Schoko-Tickets (ca. 1.000) abgeleitet werden. Das sind
also alle Schüler, die entweder einen Anspruch auf eine anteilige oder
vollständige Erstattung der Fahrtkosten durch den Schulträger haben sowie alle,
die unabhängig davon ein attraktives Tarif-Angebot in der Freizeit nutzen wollen.
Aus den verfügbaren Daten zum Schoko-Ticket lassen
sich die Wohnorte der Schüler und die besuchte Schule ablesen, in der
Kombination also die Verkehrsrelationen im Schülerverkehr. Mit der Übernahme
der Schulanfangszeiten aller Schulen lässt sich daraus die räumliche und
zeitliche Verteilung der Nachfrage abbilden (ÖPNV-Matrix Schülerverkehr).
Ergebnis der
modellhaften Abbildung der Nachfrage
Legt man diese Nachfrage auf das vorhandene Angebot
von Linienfahrten und Einsatzfahrzeugen um, ergeben sich erhebliche
Nachfrageüberhänge auf einzelnen Linien / Fahrzeugen. Das Angebot bliebe danach
deutlich unter der vorhandenen Nachfrage und könnte die Vielzahl der Schüler
nicht transportieren, die Zahl der rechnerisch ermittelten Fahrschüler
übersteigt bei weitem die Kapazität der eingesetzten Fahrzeuge.
Aus den bisher gewonnenen Ergebnissen lässt sich
offenbar feststellen, dass aus der Gesamtzahl der im Umlauf befindlichen
Schokotickets eine Nutzung des ÖPNV zum Zeitpunkt „Schulanfang“
nicht unmittelbar abzuleiten ist. Denkbare Gründe hierfür könnten sein, dass
§
einige Schüler
das Schokoticket überwiegend als kostengünstiges Tarifangebot nur in ihrer
Freizeit nutzen,
§
einige Schüler
doch andere Möglichkeiten nutzen, zur Schule zu kommen (zu Fuß, Mama-Taxi, Fahrrad
o. ä.),
§
einige Schüler
nicht zur ersten Stunde zur Schule müssen oder aus Krankheitsgründen o. ä. dem
Unterricht fern bleiben.
Fallbeispiel Stadtbezirk und Gesamtschule Haspe
Tab. Anteil der Fahrschüler (Schoko-Ticket-Inhaber)
|
Schulform |
Schule |
Schüler |
Freifahrer |
Selbstzahler |
Anteil-Fahrschüler |
|
Grundschule |
Friedrich-Harkort-Schule |
182 |
8 |
7 |
8,2% |
|
Grundschule |
Kipperschule |
151 |
0 |
26 |
17,2% |
|
Grundschule |
Spielbrinkschule |
103 |
0 |
18 |
17,5% |
|
Grundschule |
Geweke |
247 |
7 |
27 |
13,8% |
|
Grundschule |
Kückelhausen |
177 |
4 |
19 |
13,0% |
|
Grundschule |
Hestert |
219 |
8 |
28 |
16,4% |
|
Hauptschule |
Heubing |
277 |
5 |
129 |
48,4% |
|
Hauptschule |
Ernst-Eversbusch |
288 |
4 |
118 |
42,4% |
|
Realschule |
Haspe |
396 |
34 |
220 |
64,1% |
|
Gymnasium |
Christian-Rohlfs |
876 |
143 |
485 |
71,7% |
|
Gesamtschule |
Haspe |
1251 |
491 |
507 |
79,8% |
|
|
Freie Evang. Schule |
240 |
22 |
6 |
11,7% |
|
|
Rudolf-Steiner-Schule |
383 |
115 |
133 |
64,8% |
|
|
Summe |
4790 |
841 |
1723 |
53,5% |
Erhebungsergebnis Gesamtschule Haspe
Eigenen Beobachtungen zufolge erreichen mit zwei
Fahrten der Linie 542 aus Richtung Hagen Innenstadt die meisten Schüler die
Hasper Gesamtschule. Mit der Fahrt zur Ankunft 07:12 etwa 20 Schüler mit der
Fahrt Ankunft 07:27 etwa 80 Schüler. Die Konzentration auf den einen passenden
Kurs ist erheblich.
Die beiden Einsatzwagenfahrten der EW47 trugen mit 10
bzw. 30 aussteigenden Schülern an der Haltestelle „Niederhaspe“ nur
geringfügig zur Schülerbeförderung für die Gesamtschule bei. Die Mehrzahl der
Schüler in der EW47 fuhr weiter zum Hasper Zentrum.
Sehr viel mehr Schüler kommen im gleichen
Zeitabschnitt jedoch aus dem Bereich Haspe Zentrum zu Fuß zur Gesamtschule. Die
Zahl dürfte in etwa der Modellrechnung von 400 Schülern entsprechen. Die
Schüler, die in der Zeit mit dem Auto zur Schule gebracht wurden, waren
hingegen eher unmaßgeblich.
In der Summe kann die Anzahl der Schüler an der
Gesamtschule, die nach Datenlage den ÖPNV nutzen würden, lediglich auf etwa 600
der etwa 1.000 Fahrschüler geschätzt werden. Dies entspricht also 60% aller
Schüler mit Schokoticket, die im Zeitfenster 7 bis 8 Uhr die Gesamtschule Haspe
erreichen müssen.
Fazit:
- Im ÖPNV (in Hagen)
bilden die Schüler die größte Nachfrageghruppe mit besonderen
Anforderungen (festgelegte Schulzeiten);
- der Umfang der
Leistungen im Schülerverkehr im allgemeinen (fahrplanmäßigen) ÖPNV ist
bereits erheblich und wird noch ergänzt durch spezialisierte, nur den
Schülern zugängliche Angebote;
- es gibt unterschiedliche
Zuständigkeiten bei der Planung, Bestellung und Finanzierung von
Schülerverkehren;
- die Anzahl der
Schokoticket-Inhaber entspricht nicht der tatsächlichen Nachfrage nach Verkehrsangeboten
durch Schüler;
- der Anteil der
tatsächlich nachgefragten Verkehrsleistungen liegt nach einer stichprobenhaften
Erhebung in Haspe (Gesamtschule) bei etwa 60% der umlaufenden Schokotickets
(nicht repräsentativ!);
- die
Schulanfangszeiten sind weitgehend bereits gestaffelt, hier lassen sich
keine wesentlichen oder durchsetzbaren Veränderungen oder Optimierungen
(Einsparmöglichkeiten) realisieren;
- die Einsparvorgaben
des Rates aus 2007/2008 für den ÖPNV, wonach auch Sparmöglichkeiten im
Schülerverkehr geprüft werden sollten, sind seit dem Sommerfahrplan 2009, nach
der Einführung des Nachtexpress-Verkehrs und nach betriebsinternen
Maßnahmen der Hagener Straßenbahn bereits vollumfänglich erfüllt;
- mit jährlich
aktualisierten Bedarfsplanungen für die Einsatzwagen können und sollen
weiter betriebliche Optimierungen erreicht werden, die Planungen von
Einsatzwagen (-fahrten) sind wegen der Veränderungen von schulbezogenen
Schülerzahlen jährlich zu überprüfen und anzupassen.
