Beschlussvorlage - 0113/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 3/95 (473) Rolandstraße/Rolandshöh 1. Änderunghier: Abschluss einer Bauvereinbarung mit der Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft (HEG)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Beteiligt:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte; FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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08.03.2012
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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13.03.2012
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Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, zur Sicherung der Erschließung von Wohnbaugrundstücken im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 3/95 (473) Rolandstraße/Rolandshöh 1. Änderung mit der Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft (HEG) eine Bauvereinbarung über die Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlagen abzuschließen.
Die Stadt erstattet der HEG die Erschließungskosten
entsprechend des Verkaufs der Baugrundstücke.
Realisierungszeitpunkt: März 2012.
Sachverhalt
Begründung
Der Rat der Stadt
Hagen hat in seiner Sitzung am 25.06.2009 den Bebauungsplan Nr. 3/95 (473)
Rolandstraße/Rolandshöh 1. Änderung beschlossen. Der Bebauungsplan ermöglicht
im Rahmen des Programms „100 Einfamilienhausgrundstücke“ die
Errichtung von ca. 11 Einfamilienhäusern auf städtischen Grundstücken an einer
neu zu erstellenden Erschließungsstraße.
Die Hagener
Erschließungsgesellschaft (HEG) soll im Rahmen einer Bauvereinbarung mit der
Stadt beauftragt werden, die erforderlichen Erschließungsmaßnahmen (Erstellung
der Erschließungsstraße und Erweiterung des öffentlichen Parkplatzes) und Kompensationsmaßnahmen
durchzuführen. Die Vermarktung der Grundstücke erfolgt durch die Stadt. Die HEG
ist bereit, die vorstehend genannten Maßnahmen zunächst auf ihre Kosten
durchzuführen. Die Erstattung der Erschließungskosten an die HEG erfolgt Zug um
Zug entsprechend des Verkaufs der Baugrundstücke. Die Schlusszahlung erfolgt 3
Jahre nach Gebrauchsabnahme der Straße. Die Herstellungskosten betragen insgesamt
rd. 291.000 €.
Die entwässerungstechnische Erschließung wird durch die
Wirtschaftsbetriebe Hagen (WBH) sichergestellt.
Um die Erschließung der
Baugrundstücke und die Realisierung der Verkaufserlöse zu sichern, wird der
Abschluss einer Bauvereinbarung mit der HEG entsprechend dem Ratsbeschluss vom
11.05.2006 (Vorlagen 353/2006 und 380/2006) vorgeschlagen.
Der Entwurf der Bauvereinbarung
mit Lageplan sind als Anlage beigefügt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht
benötigt werden löschen.)
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x |
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Es
entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
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x |
Es
entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
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Maßnahme |
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konsumtive
Maßnahme |
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x |
investive
Maßnahme |
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konsumtive
und investive Maßnahme |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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x |
Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Vertragliche
Bindung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
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Ohne
Bindung |
1.
Konsumtive Maßnahme
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Teilplan: |
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Bezeichnung: |
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Produkt: |
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Bezeichnung: |
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Kostenstelle: |
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Bezeichnung: |
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Kostenart |
Lfd.
Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
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Ertrag
(-) |
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€ |
€ |
€ |
€ |
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Aufwand
(+) |
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€ |
€ |
€ |
€ |
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Eigenanteil |
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€ |
€ |
€ |
€ |
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Kurzbegründung: |
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Finanzierung
ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
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Finanzierung
kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)
gesichert werden. |
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Finanzierung
kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
2.
Investive Maßnahme
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Teilplan: |
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Bezeichnung: |
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Finanzstelle: |
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Bezeichnung: |
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Finanzpos. |
Gesamt |
lfd.
Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
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Einzahlung(-) |
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€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
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Auszahlung
(+) |
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€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
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Eigenanteil |
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€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
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Kurzbegründung: |
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x |
Finanzierung
ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
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Finanzierung
kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
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Finanzierung
kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
3.
Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der
Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
|
Die
Erstattung der Ausgaben für die Anschaffung und Herstellung der
Erschließungsanlagen an HEG sowie die Abführung der Anschlussbeiträge an WBH
stellt einen ergebnisneutralen Vorgang für die Stadt Hagen dar, da diese
entsprechend des Verkaufs der einzelnen Baugrundstücke durch den Erlös dieser
mit abgegolten werden. Die anteiligen Erschließungskosten werden als
durchlaufender Posten an HEG und WBH weitergeleitet. |
|
Nach
mängelfreier Abnahme der Erschließungsanlagen erfolgt die entgeltlose
Übertragung dieser in das Eigentum der Stadt Hagen. Die Zuteilung der
Erschließungsanlagen (Straße, Beleuchtung, Parkplatzerweiterung) stellt eine
Sachschenkung dar. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten der zu
aktivierenden Vermögensgegenstände (von HEG nachzuweisen) sind auf der
Aktivseite der Bilanz darzustellen. Die hieraus resultierende
Abschreibungsaufwand der Erschließungsanlagen erfolgt in Abhängigkeit zur
jeweiligen Nutzungsdauer dieser und fließt jährlich in die Ergebnisrechnung
ein. |
Passiva:
(Bitte eintragen)
|
Die
unentgeltliche Übertragung der Erschließungsanlagen führt gleichzeitig zu
einer Passivierung von Sonderposten in Höhe der von der HEG vorzulegenden
Ausgaben (Sachschenkung). Die ertragswirksame Auflösung dieser erfolgt analog
zur Abschreibung der Vermögensgegenstände auf der Aktivseite der Bilanz. Die
Ergebnisrechnung wird bezogen auf die unentgeltlich übertragenden Erschließungsanlagen
demnach entsprechend ausgeglichen. |
4.
Folgekosten:
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a)
jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil |
€ |
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b)
Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
€ |
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c)
sonstige Betriebskosten je Jahr |
€ |
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d)
Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) |
€ |
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e)
personelle Folgekosten je Jahr |
€ |
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Zwischensumme |
€ |
|
abzüglich
zusätzlicher Erlöse je Jahr |
€ |
|
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
€ |
5.
Auswirkungen auf den Stellenplan
Stellen-/Personalbedarf:
|
(Anzahl) |
Stelle
(n) nach BVL-Gruppe |
(Gruppe) |
sind im
Stellenplan |
(Jahr) |
einzurichten. |
|
(Anzahl) |
üpl.
Bedarf (e) in BVL-Gruppe |
(Gruppe) |
sind
befristet bis: |
(Datum) |
anzuerkennen. |
