Beschlussvorlage - 0113/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Sicherung der Erschließung von Wohnbaugrundstücken im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 3/95 (473) Rolandstraße/Rolandshöh 1. Änderung mit der Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft (HEG) eine Bauvereinbarung über die Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlagen abzuschließen.

 

Die Stadt erstattet der HEG die Erschließungskosten entsprechend des Verkaufs der Baugrundstücke.

 

Realisierungszeitpunkt: März 2012.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 25.06.2009 den Bebauungsplan Nr. 3/95 (473) Rolandstraße/Rolandshöh 1. Änderung beschlossen. Der Bebauungsplan ermöglicht im Rahmen des Programms „100 Einfamilienhausgrundstücke“ die Errichtung von ca. 11 Einfamilienhäusern auf städtischen Grundstücken an einer neu zu erstellenden Erschließungsstraße.

Die Hagener Erschließungsgesellschaft (HEG) soll im Rahmen einer Bauvereinbarung mit der Stadt beauftragt werden, die erforderlichen Erschließungsmaßnahmen (Erstellung der Erschließungsstraße und Erweiterung des öffentlichen Parkplatzes) und Kompensationsmaßnahmen durchzuführen. Die Vermarktung der Grundstücke erfolgt durch die Stadt. Die HEG ist bereit, die vorstehend genannten Maßnahmen zunächst auf ihre Kosten durchzuführen. Die Erstattung der Erschließungskosten an die HEG erfolgt Zug um Zug entsprechend des Verkaufs der Baugrundstücke. Die Schlusszahlung erfolgt 3 Jahre nach Gebrauchsabnahme der Straße. Die Herstellungskosten betragen insgesamt rd. 291.000 €.

Die entwässerungstechnische Erschließung wird durch die Wirtschaftsbetriebe Hagen (WBH) sichergestellt.

Um die Erschließung der Baugrundstücke und die Realisierung der Verkaufserlöse zu sichern, wird der Abschluss einer Bauvereinbarung mit der HEG entsprechend dem Ratsbeschluss vom 11.05.2006 (Vorlagen 353/2006 und 380/2006) vorgeschlagen.

Der Entwurf der Bauvereinbarung mit Lageplan sind als Anlage beigefügt.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

x

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

x

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

x

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

1.                  Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

 

Eigenanteil

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

2.                  Investive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

 

Auszahlung (+)

 

Eigenanteil

 

 

 

 

 

Kurzbegründung:

x

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

3.                  Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Erstattung der Ausgaben für die Anschaffung und Herstellung der Erschließungsanlagen an HEG sowie die Abführung der Anschlussbeiträge an WBH stellt einen ergebnisneutralen Vorgang für die Stadt Hagen dar, da diese entsprechend des Verkaufs der einzelnen Baugrundstücke durch den Erlös dieser mit abgegolten werden. Die anteiligen Erschließungskosten werden als durchlaufender Posten an HEG und WBH weitergeleitet.

 

Nach mängelfreier Abnahme der Erschließungsanlagen erfolgt die entgeltlose Übertragung dieser in das Eigentum der Stadt Hagen. Die Zuteilung der Erschließungsanlagen (Straße, Beleuchtung, Parkplatzerweiterung) stellt eine Sachschenkung dar. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten der zu aktivierenden Vermögensgegenstände (von HEG nachzuweisen) sind auf der Aktivseite der Bilanz darzustellen. Die hieraus resultierende Abschreibungsaufwand der Erschließungsanlagen erfolgt in Abhängigkeit zur jeweiligen Nutzungsdauer dieser und fließt jährlich in die Ergebnisrechnung ein.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Die unentgeltliche Übertragung der Erschließungsanlagen führt gleichzeitig zu einer Passivierung von Sonderposten in Höhe der von der HEG vorzulegenden Ausgaben (Sachschenkung). Die ertragswirksame Auflösung dieser erfolgt analog zur Abschreibung der Vermögensgegenstände auf der Aktivseite der Bilanz. Die Ergebnisrechnung wird bezogen auf die unentgeltlich übertragenden Erschließungsanlagen demnach entsprechend ausgeglichen.

 

4.                  Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

 

5.                  Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

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Beschlüsse

Erweitern

08.03.2012 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

Erweitern

13.03.2012 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen