Mitteilung - 0212/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Elfi Paech
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Bezirksvertretung Haspe
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Entscheidung
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08.03.2012
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Sachverhalt
Kurzfassung
s. u.
Begründung
Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Hagen
Hier: Kooperation Volme mit Nebengewässer Ennepe
Die europäische Wasserrahmenrichtlinie, die im Jahr 200 in Kraft getreten ist, soll zu einer Harmonisierung des Gewässerschutzes und zu einer Verbesserung des Zustands der Gewässer durch eine integrierte Gewässerschutzpolitik in Europa beitragen.
Zielsetzung Wasserrahmenrichtlinie
Das Ziel eines guten Gewässerzustandes im Hinblick auf Wassermenge und -qualität basiert auf der Tatsache, dass Wasser keine übliche Handelsware ist, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss. Ab Inkrafttreten laufen die in der Richtlinie vorgegebenen Fristen zur rechtlichen und materiellen Umsetzung in den Mitgliedsstaaten an. Für die föderale Struktur in Deutschland bedeutet dies: Bund und Länder müssen ihr Handeln aufeinander abstimmen, damit möglichst bis 2015 spätestens aber bis zum Jahr 2027 eine gute Gewässerqualität in Deutschland erreicht ist.
Um diese europaweite Aufgabe bewältigen zu können, sind die Flussgebietseinheiten unterteilt worden in Einzugsgebiete und Teileinzugsgebiete mit Gewässern, deren Einzugsgebiete größer 10 km² sind. Hierzu zählen alle größeren Nebengewässer, wie z.B. der Hasper Bach oder der Selbecker Bach.
Bewirtschaftungsplan „Untere Ruhr,- Planungseinheit PE_RUH_1000
Das Land NRW hat für das Einzugsgebiet der Ruhr inzwischen den „Bewirtschaftungsplan Ruhr“ formal aufgestellt, auf dessen Grundlage jetzt konkrete Umsetzungsfahrpläne für die einzelnen Gewässer aufgestellt werden.
Um diese Arbeit organisieren zu können, sind Kooperationseinheiten gebildet worden, die gemeinde- und kreisübergreifend die Umsetzungsfahrpläne mit den darin enthaltenen Maßnahmen in enger Zusammenarbeit erarbeiten sollen. Für jede Kooperation ist eine Kooperationsleitung festgelegt worden, deren Aufgabe darin besteht, sämtliche Mitwirkenden und angehörigen Kreise und Gebietskörperschaften der jeweiligen Flussgebietsabschnitte zusammen zu bringen und die Arbeiten zielgerichtet zu steuern, damit eine fristgerechte Vollzugsmeldung an die EU im Frühjahr dieses Jahres erfolgen kann.
Kooperationen im Stadtgebiet Hagen
Das Stadtgebiet Hagen befindet sich innerhalb von zwei Kooperationseinheiten: Das östliche Stadtgebiet mit Hohenlimburg, Berchum und Garenfeld sowie Teilen von Fley und Kabel befindet sich im Teileinzugsgebiet der „Unteren Lenne“. Die Kooperationsleitung hierfür hat der Märkische Kreis.
Für das Einzugsgebiet der „Volme“ mit den Nebengewässern Sterbecker Bach, Epscheider Bach, Selbecker Bach und Ennepe mit Hasper Bach und Heilenbecke liegt die Kooperationsleitung in den Händen des Umweltamtes der Stadt Hagen. Von der Quelle in Meinerzhagen bis zur Mündung in die Ruhr am Wasserwerk Hengstey arbeiten auf diese Weise der Märkische Kreis, der Ennepe-Ruhr-Kreis und der Oberbergische Kreis unter der Federführung der Stadt Hagen an einem flächendeckenden Umsetzungsfahrplan für die Volme. Dieser soll bei seiner Fertigstellung nicht nur konkret vorstellbare Maßnahmen beinhalten sondern auch eine überschlägige tabellarisch dargestellte Kostenschätzung und eine zeitliche Vorstellung zu deren Realisierung.
Am 16.November 2011 wurde der erste Entwurf des gesamten „Umsetzungsfahrplanes Volme“ im Ratssaal des Hagener Rathauses öffentlich präsentiert. Dazu war eine breite Öffentlichkeit aus beteiligten Gebietskörperschaften und Trägern öffentlicher Belange sowie Vertreter aus Politik und Verwaltung geladen.
Für mögliche vom Wasserrecht betroffene Anlieger als Vertreter aus Industrie und Gewerbe wurde am 30.01.2012 eine Informationsveranstaltung bei der SIHK in Hagen durchgeführt, in der der Sinn und Zweck der Umsetzungsfahrpläne sowie eine mögliche Realisierung von Maßnahmen diskutiert wurde.
Darstellung der Ergebnisse für die Ennepe im Internet auf der Seite der Stadt Hagen
Die Pläne für diesen ersten Entwurf enthalten jeweils Darstellungen in Form von Piktogrammen, die Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes an den Gewässern beschreiben.
Die aktuellen Entwürfe sind derzeit im Internet auf der Seite der Stadt Hagen unter „Leben in Hagen“ einsehbar unter folgendem Link: http://www.hagen.de/web/de/webseiten/69/69_02/69_0216/69-021600-01.html
Diese und weitere Teileinzugsgebiete der UnterenRuhr finden sich im Internet unter folgendem Link: http://www.ruhr.nrw.de/Planungseinheiten/Planungseinheit_Untere_Ruhr/index.jsp
Alle im Termin am 16.11.2011 vorgebrachten Anregungen und Bedenken sind in die neue Entwurfsfassung ebenso eingearbeitet worden wie die bis zum 10. Februar 2012 vorgebrachten Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Präsentation im Internet der Stadt Hagen.
Meldungen an die Europäische Union
Die Bezirksregierung Arnsberg erwartet die abschließenden Ergebnisse aus den Kooperationen bis zum 31.03.2012. Danach erfolgt von dort aus eine Übermittlung der Daten an des Land NRW, das anschließend die geforderte Meldung der flächendeckend erarbeiteten Umsetzungsfahrpläne fristgerecht an die zuständige Stelle bei der Europäischen Union übermittelt.
Zukünftige Finanzierung von Maßnahmen
Nach dem Abschluss dieser Arbeit bis zum 31.03.2012 kann davon ausgegangen werden, dass zukünftige mögliche Landesförderungen nur dann gewährt werden, wenn es sich um Maßnahmen handelt, die in den Umsetzungsfahrplänen berücksichtigt worden sind.
