Beschlussvorlage - 0148/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Sicherung der Erschließung von Wohnbaugrundstücken im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 7/02 (548) - Wohnbebauung Schmittewinkel/Knippschildstraße - mit der Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft (HEG) eine Bauvereinbarung über die Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlagen abzuschließen.

 

Sämtliche Kosten der Erschließung übernimmt die HEG. Die Stadt erstattet der HEG die anteiligen Kosten für den Kreisverkehr.

 

Realisierungszeitpunkt: März 2012.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Bebauungsplan Nr. 7/02 (548) - Wohnbebauung Schmittewinkel/Knippschildstraße - ist am 13.04.2011 rechtskräftig geworden und ermöglicht die Errichtung von ca. 60 Einfamilienhäusern an einer neu zu erstellenden Erschließungsstraße.

 

Die Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft (HEG) soll im Rahmen einer Bauvereinbarung mit der Stadt beauftragt werden, die erforderlichen Erschließungs- und Kompensationsmaßnahmen auf ihre Kosten durchzuführen. Die Vermarktung der Baugrundstücke soll durch die HEG erfolgen. Mit Ratsbeschluss vom 09.02.2012 (Drucksachennr. 1184/2011) wurde die rechtliche Grundlage geschaffen, dass die Wohnbauflächen im Rahmen des Umlegungsverfahrens der HEG zugeteilt werden können. Für den städt. Haushalt bedeutet dieses im Ergebnis eine bilanzielle Einnahmeverbesserung um ca. 750.000 €.

 

Die neue Erschließungsstraße wird über einen Kreisverkehr an die Sauerlandstraße angebunden, wobei nur 1/3 der Kosten für den Kreisverkehr der Erschließungsmaßnahme zuzurechnen sind. Jeweils 100.000 € wird die Stadt in den Jahren 2013 und 2017 (Endausbau) an die HEG erstatten

 

Die entwässerungstechnische Erschließung wird durch die Wirtschaftsbetriebe Hagen (WBH) sichergestellt.

 

Um die Erschließung der Baugrundstücke und die Realisierung der Einnahmen zu gewährleisten, wird der Abschluss einer Bauvereinbarung mit der HEG entsprechend dem Ratsbeschluss vom 11.05.2006 (Vorlagen 353/2006 und 380/2006) vorgeschlagen.

 

Der Entwurf der Bauvereinbarung mit Lageplan sind als Anlage beigefügt.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

X

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

1.                  Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

 

Eigenanteil

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

2.                  Investive Maßnahme

 

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Gemeindestraßen

Finanzstelle:

5000213

Bezeichnung:

Kreisverkehr Ringstraße

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

 

Auszahlung (+)

785200

200.000,00€

100.000,00€

Eigenanteil

 

200.000,00€

100.000,00€

 

 

 

 

Kurzbegründung:

x

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

3.                  Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Nach mängelfreier Abnahme der Erschließungsanlagen erfolgt die entgeltlose Übertragung dieser in das Eigentum der Stadt Hagen. Die Zuteilung der Erschließungsanlagen (Straße, Beleuchtung, Grünanlagen, Spielplatz, anteiliger Kreisverkehr) stellt eine Sachschenkung dar. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten der zu aktivierenden Vermögensgegenstände (von HEG nachzuweisen) sind auf der Aktivseite der Bilanz darzustellen. Die hieraus resultierende Abschreibungsaufwand der Erschließungsanlagen erfolgt in Abhängigkeit zur jeweiligen Nutzungsdauer dieser und fließt jährlich in die Ergebnisrechnung ein.

Nur 1/3 der Ausgaben für den Kreisverkehr (gesamt 300.000,00 €) sind der Erschließungsmaßnahme zuzurechnen. Aus diesem Grund stellen die anteiligen Ausgaben für den Bau des Kreisverkehrs in Höhe von 200.000,00 € (2/3 der Gesamtausgaben) an die HEG Anschaffungs- und Herstellungskosten dar. Diese sind auf der Aktivseite der Bilanz zu aktivieren und entsprechend der Nutzungsdauer für Straßen über 55 Jahre abzuschreiben. Der sich hieraus ergebene jährliche Abschreibungsaufwand beträgt 3.636,00 €.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Die unentgeltliche Übertragung der Erschließungsanlagen führt gleichzeitig zu einer Passivierung von Sonderposten in Höhe der von der HEG vorzulegenden Ausgaben (Sachschenkung). Die ertragswirksame Auflösung dieser erfolgt analog zur Abschreibung der Vermögensgegenstände auf der Aktivseite der Bilanz. Die Ergebnisrechnung wird bezogen auf die unentgeltlich übertragenden Erschließungsanlagen demnach entsprechend ausgeglichen.

 

4.                  Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

9.000,00 €

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

3.636,00 €

(Kreisverkehr anteilig)

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

 

5.                  Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

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Beschlüsse

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07.03.2012 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - geändert beschlossen

Geänderter Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Sicherung der Erschließung von Wohnbaugrundstücken im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 7/02 (548) - Wohnbebauung Schmittewinkel/Knippschildstraße - mit der Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft (HEG) eine Bauvereinbarung über die Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlagen abzuschließen.

 

Sämtliche Kosten der Erschließung übernimmt die HEG. Die Stadt erstattet der HEG die anteiligen Kosten für den Kreisverkehr.

 

Realisierungszeitpunkt: März 2012.

 

Zusatz:

Die Verwaltung wird gebeten, die in der Sitzung der BV - Nord bemängelten Punkte, wie z.B. den fehlenden Zeitplan, bis zur Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses für die Beschlussfassung nachzureichen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 14

Dagegen:

   0

Enthaltungen:

   0

 

Erweitern

13.03.2012 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen