Beschlussvorlage - 0200/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Für den Austausch des Kunstrasenbelages werden die erforderlichen Mittel in Höhe von 43.500,- € aus der Sportpauschale zur Verfügung gestellt.

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Sachverhalt

Kurzfassung

-

 

 

Begründung

 

Der WBH hat mit Mitteilung vom 12.09.2011 die Bezirksvertretung Mitte und den

Sportausschuss darüber informiert, dass beim Kunstrasenplatz am städtischen Höing (SSV-Platz) in letzter Zeit verstärkt Fasern aus dem Kunstrasenbelag austreten und erste kleine Löcher zu erkennen sind.

 

Seit dem 31.01.2012 liegt dem WBH das Gutachten des Prüflabors Geovegos GbR aus Osnabrück vom 14.12.2011 vor, aus dem hervorgeht, dass der Schaden offensichtlich auf einen Fabrikationsfehler zurückzuführen ist und leitet als Konsequenz einen Austausch des gesamten Kunststoffrasenbelages ab.

 

Der Gutachter weist darauf hin, dass das vorhandene Kunstrasenspielfeld seit der Abnahme am 09.10.2008 bis zum jetzigen Zeitpunkt ca. 3 Jahre genutzt und bespielt werde. Bei einer Verlegung eines neuen Kunststoffrasenbelages werde sich die Nutzungszeit dementsprechend verlängern und er empfiehlt eine entsprechende Beteiligung der Stadt Hagen an den Kosten der Neuverlegung.

 

Die Kosten für die Neuverlegung des Kunstrasenbelages werden vom Gutachter auf ca. 196.000,-- € geschätzt. Bei einer durchschnittlichen Lebensdauer eines Kunstrasenbelages von 13,5 Jahren wäre der Anteil der Stadt Hagen mit 22,2 % anzusetzen.

 

Die Firma Weitzel als Auftragnehmer hat telefonisch signalisiert, dass sie sich entsprechend dem Gutachten einbringen und den Kunststoffrasenbelag austauschen werde, wenn die Stadt Hagen den Betrag in Höhe von 43.500,-- € für die verlängerte Nutzungsdauer übernehme.

 

Der WBH schließt sich der Empfehlung des Gutachters an und bittet entsprechend den Betrag von 43.500,-- € zur Verfügung zu stellen, damit möglichst schnell der Austausch des Kunstrasens erfolgen kann, zumal zu erwarten ist, dass in absehbarer Zeit die vorhandenen Löcher im Belag sich zu Gefahrenstellen entwickeln, sodass dann eine Sperrung des Sportplatzes erforderlich wird.

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch die Realisierung dieser Maßnahme andere, bereits eingeplante Maßnahmen teilweise verschoben werden müssen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

x

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

x

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

x

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

1.                  Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

4240

Bezeichnung:

Sportstätten und Bäder

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

11459

Bezeichnung:

Sportplätze Höing

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

414100

- 43.500 €

Aufwand (+)

521630

43.500 €

Eigenanteil

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

x

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

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Beschlüsse

Erweitern

06.03.2012 - Sport- und Freizeitausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

07.03.2012 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen