Beschlussvorlage - 0161/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung der Kindergarten-Bedarfsplanung 2005 - 2007
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Petra Seifert
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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17.03.2005
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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07.04.2005
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Beschlussvorschlag
1.
Der Rat nimmt die Fortschreibung der
Kindergarten-Bedarfsplanung zur Kenntnis.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit den regionalen
Hagener Anbietern Gespräche zur Umsetzung der Kindergarten-Bedarfsplanung zu führen
und die Ergebnisse im Mai 2005 zu berichten.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den
Trägern mögliche organisatorische und personalwirtschaftliche Optimierungen der
Kindergarten-Betreuung und des Anmeldeverfahrens in Hagen zu erörtern.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Die aktuelle Fortschreibung des Kindergarten-Bedarfsplanes (Anlage 1) erfolgte unter den Vorzeichen umfangreicher Sparmaßnahmen seitens der Kirchenverbände und der Vorgaben der städtischen Haushaltskonsolidierung. Die zwischenzeitlich mit dem Gesamtverband der evangelischen Kirchengemeinden geschlossene Vereinbarung garantiert den Fortbestand der aufgrund des Rechtsanspruches und dem festgestellten Bedarf unverzichtbaren Einrichtungen bzw. Gruppen in Einrichtungen. Nach Auswertung der vom Jugendhilfeausschuss in Auftrag gegebenen Regionalkonferenzen wird auch mit dem Gemeindeverband der katholischen Kirchengemeinden eine entsprechende Vereinbarung zu schließen sein. Die aus den Regionalkonferenzen und den Gesprächen resultierenden Umsetzungsschritte und die jeweiligen finanziellen Auswirkungen werden im Mai 2005 allen zuständigen politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die aktuelle Fortschreibung des
Kindergarten-Bedarfsplanes (Anlage 1) erfolgte unter den Vorzeichen
umfangreicher Sparmaßnahmen seitens der Kirchenverbände und der Vorgaben der
städtischen Haushaltskonsolidierung.
Im Juli 2004 fand ein Gespräch zwischen dem Gesamtverband der ev. Kirche, dem Gemeindeverband kath. Kirchengemeinden und dem Fachbereich Jugend & Soziales statt. Inhalt des Gespräches war die finanzielle Situation der Kirchenverbände und die möglichen Folgen für die konfessionellen Kindertageseinrichtungen. Im Ergebnis wurde festgehalten, dass der Fachbereich zunächst eine aktuelle Bestandserhebung durchführt und in einem zweiten Schritt unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung den tatsächlichen Bedarf ermittelt. Die Bestandserhebung und auch die Bedarfsanalyse sind in der Broschüre nachzulesen, die Ihnen bereits in der letzten Sitzung zugegangen ist. Darüber hinaus wurde erstmalig eine Wohnortanalyse durchgeführt. Hintergrund war, festzustellen, wer von der Schließung einer Einrichtung wirklich betroffen ist. Bei der Anmeldung im Kindergarten gibt es keine Verpflichtung die Kinder am Wohnort anzumelden. Eltern sind vollkommen frei in der Wahl eines Kindergartens. Bei der Wohnortanalyse stellte sich heraus, dass es Bezirke gibt in denen nur 40 % der in den Kindergärten angemeldeten Kinder auch wirklich in diesem Bezirk wohnen. Wird dann in diesem Bezirk eine Einrichtung geschlossen, weil es aufgrund der demographischen Entwicklung dort zu viele Plätze gibt, trifft man jedoch Familien aus anderen Bezirken, in denen es viel zu wenig Kindergartenplätze gibt. Um das zu vermeiden, wurden punktuelle Lösungen zurückgestellt und zunächst die Fortschreibung des Kindergarten-Bedarfsplans anhand der umfangreichen Hintergrundinformationen für das gesamte Stadtgebiet weiterentwickelt. Die nun vorliegende Fortschreibung des Kindergarten-Bedarfsplans enthält zum einen die bis dahin geäußerten geplanten Veränderungen des Gesamtverbandes der ev. Kirchengemeinden (der Gemeindeverband der kath. Kirchengemeinden hatte zu diesem Zeitpunkt von Veränderungen Abstand genommen) und zweitens Maßnahmenvorschläge der Jugendhilfeplanung zur Kompensation der dadurch entstehenden Fehlbedarfe sowie Empfehlungen zu Veränderungen aufgrund der demographischen Entwicklung. Alle Maßnahmen sind - nach Stadtbezirken sortiert - in der beigefügten Übersicht chronologisch dargestellt.
Zwischenzeitlich hat auch der Gemeindeverband der kath.
Kirchengemeinden Einsparungen ab dem Kindergartenjahr 2006/2007 signalisiert.
Die Verwaltung hat dem Jugendhilfeausschuss in seiner
Dezember-Sitzung 2004 zur Umsetzung der Fortschreibung des
Kindergarten-Bedarfsplans folgendes Verfahren vorgeschlagen:
Ø Gespräch mit
dem Gesamtverband, der
evangelischen Kirchengemeinden
und der betroffenen Kirchengemeinde
zur Abwendung der
Schließung der Einrichtungen
in Altenhagen (Altenhagener Str.)
und Eilpe (Franzstraße) für das kommende Kindergartenjahr.
Ø Gespräch mit dem Gemeindeverband der
kath. Kirchengemeinden zu geplanten Veränderungen bei den kath.
Kindertageseinrichtungen.
Ø Regionalkonferenzen mit den von den
vorgeschlagenen Veränderungen betroffenen Trägern in jedem Stadtbezirk (wobei
der Stadtbezirk Mitte aufgrund der Vielzahl der Veränderungen in drei
Regionalkonferenzen geteilt wird).
Nach Beauftragung durch den Jugendhilfeausschuss wurden in
den letzten Wochen die genannten Gespräche bzw. Regionalkonferenzen
durchgeführt. Mit dem Gesamtverband der evangelischen Kirchengemeinden wurde
zur Abwendung der von Schließung bedrohten Einrichtungen am 31.Januar 2005 eine
für zwei Jahre gültige Vereinbarung geschlossen. (Anlage 2). Inhalt ist die
Übernahme der Betriebskosten für die in der Vereinbarung genannten
Einrichtungen. Der Gemeindeverband der katholischen Kirchengemeinden hat im
Januar eine Liste der ab dem Kindergartenjahr 2006/2007 von Paderborn nicht mehr
geförderten Gruppen vorgelegt. Die Auswirkungen dieser Konsolidierungsliste
wurden im Detail bei jeder Regionalkonferenz thematisiert, um zu einem mit
allen Beteiligten abgestimmten Gesamtergebnis für jeden einzelnen Bezirk zu
kommen. Die Regionalkonferenzen fanden in einem Zeitraum vom 20.01.2005 bis zum
28.02.2005 statt. Im Nachgang der Regionalkonferenzen werden in einigen
Bezirken noch Einzelgespräche mit verschiedenen Trägern zu führen sein. Die
Gespräche mit dem Gemeindeverband der katholischen Kirchengemeinden bezüglich
der Übernahme der Betriebskosten für einzelne Gruppen in Einrichtungen können
erst im Anschluss geführt werden. Die aus den Regionalkonferenzen und den
Gesprächen resultierenden Umsetzungsschritte und die jeweiligen finanziellen Auswirkungen
werden dann im Mai 2005 allen zuständigen politischen Gremien zur
Beschlussfassung vorgelegt, wobei der Vollzug der Einsparpotentiale immer zum Beginn des neuen Kindergartenjahres
(01.08. eines Jahres) dargestellt wird.
Weiterhin wird als Folge der Veränderungen in der Kindergartenlandschaft über personalwirt-schaftliche und organisatorische Optimierungen nachzudenken sein.
Die Arbeitsgemeinschaft 3 (Tageseinrichtungen für Kinder) nach § 78 KJHG hat in der Januar –Sitzung einen Referenten aus dem Märkischen Kreis zum Thema “Personalpool im Kindergartenbereich” eingeladen. In der Diskussion stellte sich heraus, dass die Voraussetzungen zur Gründung eines solchen Personalpools in Hagen nicht vergleichbar bestehen. Darüber hinaus erklärten alle Träger von Kindertageseinrichtungen in Hagen auch beim Abbau von Betreuungskapazitäten absehbar keine personalwirtschaftlichen Probleme zu haben.
Zur Optimierung des organisatorischen Ablaufes beim Anmeldeverfahren wurde bereits
in der letzten Sitzung der AG 3 am 26.11.04 ein gemeinsamer Beschluss gefasst.
Danach werden alle Kindertageseinrichtungen erst nach dem 1. Februar 2005
Aufnahmeverträge für das neue Kindergartenjahr abschließen. Zum 1. März 2005
werden alle angemeldeten Kinder und auch die Wartelisten zentral an den
Fachbereich Jugend & Soziales weitergegeben. Im Fachbereich werden diese
Listen anschließend bereinigt; d.h. Mehrfachanmeldungen werden gestrichen. Die
bereinigten Listen gehen dann zurück an die Einrichtungen. Dieses Verfahren bietet den Vorteil, dass zum einem
Mehrfachanmeldungen frühzeitiger erkannt und
bereinigt werden können, was den Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten
reduziert. Des weiteren besteht
frühzeitig eine Übersicht über freie Plätze. Dadurch können Eltern gezielter
bei der Suche nach einem Kindergartenplatz beraten und unterstützt werden.
Letztendlich erleichtert dieses Verfahren auch die weitere Planung im Kindergartenbereich. In der Diskussion
wurde deutlich, dass aufgrund der trägerspezifischen Anmeldeverfahren keine
Bereitschaft zu einem zentralen
Anmeldeverfahren besteht. Die jetzt gefundene gemeinsame Lösung ist aus
Sicht der Jugendhilfeplanung als sachgerechte deutliche Verbesserung zu
bewerten.
Die Bezirksvertretungen haben die vorliegende Fortschreibung des Kindergarten-Bedarfsplans in Ihren jeweiligen Sitzungen zur Kenntnis genommen (Anlage 3).
