Beschlussvorlage - 0028/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die bisherigen Ermäßigungsregelungen sollen den neuen Begrifflichkeiten im Sinne von HARTZ IV angepasst werden.

 


Die Änderung der Entgeltordnung der HagenWeiterbildung Volkshochschule der Stadt Hagen, die als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist, wird beschlossen.

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Sachverhalt

Der § 4 Abs. 1 und 2 soll gemäß HARTZ IV neu formuliert werden:

 

§ 4 Abs. 1 in der zur Zeit gültigen Fassung lautet:

 

Teilnehmer/innen, die bei der Anmeldung nachweisen, dass sie ihren Lebensunterhalt durch Arbeitslosenhilfe (Vorlage des Bewilligungsbescheides der Bundesagentur für Arbeit) oder Sozialhilfe (Vorlage des Sozialhilfebescheides) bestreiten, erhalten je Semester für eine Veranstaltung eine 50%-ige Ermäßigung auf die Entgeltzahlung.

 

Diese Formulierung soll wie folgt ersetzt werden:

 

Teilnehmer/innen, die bei der Anmeldung nachweisen, dass sie ihren Lebensunterhalt durch Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (Vorlage des Bewilligungsbescheides der Bundesagentur für Arbeit bzw. Vorlage des Bewilligungsbescheides des Sozialamtes) bestreiten, erhalten je Semester für eine Veranstaltung eine 50 %-ige Ermäßigung auf die Entgeltzahlung.

 

§ 4 Abs. 2 in der zur Zeit gültigen Fassung lautet:

 

Teilnehmer/innen, die bei der Anmeldung nachweisen, dass sie

a)     Empfänger/innen von Arbeitslosengeld

b)     Schüler/in, Student/in oder Auszubildende/r nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes

c)      Grundwehrdienst –oder Zivildienstleistender

sind, erhalten je Semester für eine Veranstaltung eine 25 %-ige Ermäßigung auf die Entgeltzahlung.

 

Diese Formulierung soll wie folgt ersetzt werden:

 

Teilnehmer/innen, die bei der Anmeldung nachweisen, dass sie  

 

a)     Empfänger/innen von Sozialhilfe

b)     Schüler/in, Student/in oder Auszubildende/r nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes

c)      Grundwehrdienst –oder Zivildienstleistende

sind, erhalten je Semester für eine Veranstaltung eine 25 %-ige Ermäßigung auf die Entgeltzahlung.

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Auswirkungen

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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17.03.2005 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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19.04.2005 - Kultur- und Weiterbildungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der § 4 Abs. 1 der Entgeltordnung der HagenWeiterbildung Volkshochschule wird wie folgt geändert:

Teilnehmer/innen, die bei der Anmeldung nachweisen, dass sie ihren Lebensunterhalt durch Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (Vorlage des Bewilligungsbescheides der Agentur für Arbeit, der ARGE, des Sozialamtes oder der Berechtigungskarte der Stadt Hagen in Verbindung mit dem Personalausweis oder Reisepass) bestreiten, erhalten je Semester für eine Veranstaltung eine 50 %-ige Ermäßigung auf die Entgeltzahlung.

 

Alle anderen in der Vorlage beschriebenen Veränderungen werden ebenfalls beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

Einstimmig beschlossen

 

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28.04.2005 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

Der § 4 Abs. 1 der Entgeltordnung der HagenWeiterbildung Volkshochschule wird wie folgt geändert:

Teilnehmer/innen, die bei der Anmeldung nachweisen, dass sie ihren Lebensunterhalt durch Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (Vorlage des Bewilligungsbescheides der Agentur für Arbeit, der ARGE, des Sozialamtes oder der Berechtigungskarte der Stadt Hagen in Verbindung mit dem Personalausweis oder Reisepass) bestreiten, erhalten je Semester für eine Veranstaltung eine 50 %-ige Ermäßigung auf die Entgeltzahlung.

 

Alle anderen in der Vorlage beschriebenen Veränderungen werden ebenfalls beschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen