Beschlussvorlage - 0175/2012

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Sachverhalt

Nach den Vorschriften der Gemeindeordnung sind die Stellvertreter des Bezirksbürgermeisters in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten.

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29.02.2012 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen