Beschlussvorlage - 0133/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Errichtung eines Unterstandes auf dem städtischen Friedhof Berchum wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Errichtung eines Unterstandes (Doppelcarport) in Holzbauweise auf dem städtischen Friedhof Berchum als Unterstellmöglichkeit in Eigenregie der Berchumer Bürger unter Mitwirkung der Garten – und Landschaftsbaufirma Mann ohne Kostenbeteiligung der Verwaltung auf Vorschlag der Berchumer Bürgerin und Ratsfrau, Frau Susanne Kampmann.


Auf dem städtischen Friedhof Berchum befinden sich keine Friedhofsgebäude. Die Besucher des Friedhofes haben insofern keine Möglichkeit, sich bei schlechten Witterungsverhältnissen unterzustellen. Um hier Abhilfe zu schaffen, wurde von der Berchumer Bürgerin und Ratsfrau, Frau Susanne Kampmann, die Errichtung eines Unterstandes aus Holz vorgeschlagen. Der Unterstand soll als Doppelcarport in Fertigbauweise (siehe Anlage) erstellt werden.

 

Die erforderlichen finanziellen Mittel wurden zum Teil gespendet bzw. stammen aus den Erlösen einer Veranstaltung der Ortsunion Lennetal. Das Aufstellen des Unterstandes soll in Eigenregie erfolgen. Die ortsansässige Garten- und Landschaftsbaufirma Mann will bei der Errichtung behilflich sein, so dass ein fachgerechtes Aufstellen des Unterstandes sichergestellt ist. Die Seiten des Unterstandes sollen durch Holzwände geschlossen werden. Der Boden soll mit Gehwegplatten ausgelegt werden. Die Belegung des Friedhofes wird durch das Aufstellen des Unterstandes nicht beeinträchtigt, weil sich der vorgesehene Standort außerhalb der Belegungsfläche befindet. Die erforderliche Baugenehmigung wird beim Bauordnungsamt im Rahmen eines vereinfachten Genehmigungsverfahren eingeholt.

 

Der Verwaltung entstehen durch diese Maßnahme keine Kosten. Der BV Hohenlimburg wird vorgeschlagen, der Errichtung des Unterstandes zuzustimmen. Ein Lage- und Ansichtsplan liegen dieser Vorlage als Anlagen bei.

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Auswirkungen

 

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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16.03.2005 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen