Beschlussvorlage - 1089-1/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Ausgangslage

Zurzeit wird im Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte (FB 23) die Hausherren- und Auftraggeberfunktion für den überwiegenden Teil
[1] der städtischen  Immobilien wahrgenommen.  Die Immobilienkosten werden in der Regel über Sammelbudgets verwaltet. Eine Zuordnung der Kosten auf einzelne Objekte ist zwar weitgehend möglich, jedoch haben die jeweiligen Nutzer keinen direkten Einfluss auf die Bewirtschaftungskosten und keinen wirtschaftliche Anreiz zur Kostenverringerung. Schnittstellen bestehen zwischen Immobiliennutzern, den Hausherrenämtern bzw. dem Fachbereich 23 und der GWH. Innerhalb der GWH kann es nach betroffenen Fachlichkeiten zu weiteren Schnittstellen kommen. Die Bewirtschaftung der Immobilien ist bisher aufgeteilt in

·        Bereitstellungsimmobilien (dienen zur kommunalen  Aufgabenerfüllung, i.d.R. Verwaltungsgebäude, soziale Einrichtungen, Schulen), die durch GWH bewirtschaftet werden

und

·        fiskalische oder Vermarktungsimmobilien, z.B. an Dritte vermietete Gebäude, nicht öffentlich genutzte Freiflächen oder ehemalige  Bereitstellungsimmobilien, die zur Veräußerung anstehen und die vom FB 23 verwaltet werden.



Einrichtung eines Mieter-Vermieter-Modells

 

Durch Ratsbeschluss zur  Vorlage Drucksachennummer 0144/2010 vom 25.02.2010 wurde die Verwaltung beauftragt, die internen Beziehungen zwischen Verwaltung und GWH mit dem Ziel neu zu ordnen, ein möglichst realistisches Vermieter-Mieter-Modell abzubilden, in dem den Ämtern Miete und Nebenkosten für die genutzten Räumlichkeiten in Rechnung gestellt werden. Dabei sollen

-          die Zahl der Schnittstellen erheblich verringert und die Kommunikation wesentlich vereinfacht werden

-          überschneidende Zuständigkeiten durch eindeutige Verantwortlichkeiten ersetzt werden

-          die von der GWH ermittelten Zahlen auf Basis einer Vollkostenrechnung als Grundlage für die Immobilien-Budgets der Ämter und Fachbereiche im Rahmen des noch zu erstellenden Budgetierungsmodells der Stadtverwaltung dienen

 

Darüber hinaus hat die Verwaltungsführung folgende Eckpunkte für die Neuausrichtung der Gebäudewirtschaft vorgegeben:

-          die Rechtsform der eigenbetriebsähnliche Einrichtung soll beibehalten werden

-          das Eigentum der städtischen Immobilien soll nicht auf die GWH übertragen werden

-          der Namen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung soll im Zuge der Erweiterung geändert werden.

-          der Fachbereich 23 soll im Zuge der Erweiterung der GWH aufgelöst werden.

Die Verwaltung hat den Ratsbeschluss unter Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie des Personalrates  aufgegriffen und in einer Verwaltungsvorlage (Vorlagen-Nr. 0954/2011) die Bündelung sämtlicher immobilienwirtschaftlichen Leistungen innerhalb der Stadtverwaltung Hagen vorgestellt. Der Sachverhalt soll in Kürze mit einer Ergänzungsvorlage (Vorlagen-Nr. 0954-1/2011) erneut beraten werden. Die Beschlussfassung ist nach Vorberatung im Betriebsausschuss der GWH am 28.02.2012 und im Haupt- und Finanzausschuss am 01.03.2012 für die Sitzung des Rates am 15.03.2012 vorgesehen. Die Realisierung soll  rückwirkend zum 01.01.2012 erfolgen. Diese Vorlage beinhaltet schwerpunktmäßig die Änderung der Betriebssatzung und die Struktur und Geschäftsverteilung der Betriebsleitung und lediglich als Anlage die Darstellung des MVM.

Der Betriebsauschuss GWH hat Wert darauf gelegt, dass den Bezirksvertretungen im Rahmen ihrer bezirksbezogenen Haushalts- und Budgetrechte das neue Mieter-Vermieter-Modell (MVM) im Vorfeld dieser Entscheidung vorgelegt wird. Vor diesem Hintergrund ist diese eigenständige Vorlage zum Mieter-Vermieter-Modell entstanden. Außerdem erhalten die Fachausschüsse, die im Rahmen ihrer Zuständigkeit mit dem MVM in Berührung kommen, diese Verwaltungsvorlage hiermit zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird auf Wunsch der jeweiligen Gremien die beigefügte Präsentation vortragen und erläutern.



[1] mit Ausnahme der Kinder- und Jugendeinrichtungen, der Museen und des Theaters

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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28.02.2012 - Fachausschuss Gebäudewirtschaft - ungeändert beschlossen

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29.02.2012 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

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06.03.2012 - Sport- und Freizeitausschuss - ungeändert beschlossen

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07.03.2012 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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07.03.2012 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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08.03.2012 - Kultur- und Weiterbildungsausschuss - ungeändert beschlossen

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08.03.2012 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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13.03.2012 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen

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14.03.2012 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

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18.04.2012 - Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie - ungeändert beschlossen